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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld, Zuverdienst. Ausnahmen?


Rizboo
18.08.2011, 19:25
Hallo,
ich weiß, dass man bei einem Mini-Job 100 Euro +20% an allem was drüber liegt verdienen darf. Bloß gibt es da auch Ausnahmen. Die Frage stellt sich, da ich letzten Sommer in den Nachrichten gehört habe das Kinder deren Eltern Hartz 4 beziehen während der Sommerferien mehr als das Übliche verdienen dürfen.
Ist das richtig, und wenn ja, in welchen Monaten bzw. besonderen Fällen gilt dies noch?
MfG

spaceman
18.08.2011, 19:42
Sowas habe ich auf die Schnelle nicht im SGB gefunden, könnte mir auch nicht vorstellen, das es sowas geben soll.

Step
18.08.2011, 20:31
Das dürfte nur gegenüber dem Finanzamt gelten, was die Einkommensbesteuerung bei einem höheren Freibetrag angeht.

Helga40
18.08.2011, 20:49
Das ist die Ferienjob-Regelung.

4) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1 200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. Für die Bemessung des Zeitraums nach Satz 1 bleiben in den Schulferien ausgeübte Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich den in § 11b Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in Absatz 1 Nummer 9 genannten monatlichen Betrag nicht übersteigt, außer Betracht. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.

http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html

Helga

trinity4
19.08.2011, 15:03
Fachliche, für die Jobcenter verbindliche Hinweise der BA dazu (ab Randziffer 11.123):
*klick* 5.8.2 Einkommen aus „Ferienjobs“ (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf)

Gruß
Trinity