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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaubsanspruch trotz Freistellung nach Kündigung


ALN - Robot
07.04.2005, 20:07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz:

Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern, die nach einer fristgerechten Kündigung bis Vertragsende freigestellt wurden, gelten nicht automatisch als angegolten.

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz müsse der Arbeitgeber dies eindeutig regeln. Bestehen Zweifel gingen ansonsten allein zu seinen Lasten.

Geklagt hatte ein gekündigter Mitarbeiter, der trotz Freistellung seine ihm noch zustehenden 14 Urlaubstage ausbezahlt haben wollte.

Der Arbeitgeber hielt dagegen, dass die Freistellung selbstverständlich unter Anrechnung des Resturlaubs erfolgt sei.

Davon ließen sich die Richter nicht überzeugen. Ihrer Ansicht nach hätte der Arbeitgeber eine unmissverständliche Regelung treffen müssen.

Weil er dies versäumt hat, müsse er den Urlaub ausbezahlen.

Aktenzeichen:
7 Sa 953/02