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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterkunftskosten ALGII


Furby012
13.10.2005, 10:39
Hallo zusammen,

habe eine Frage und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Nehmen wir mal an Frau P. stellt einen Antrag für ALG 2. Sie wohnt im elterlichen Haus, wo Frau P. mit ihrem Vater (Herr P, 74 Jahre Rentner) 2001 einen Mietvertrag gemacht hat indem vereinbart wurde monatl. 250 Euro bar zu zahlen. Nach Abgabe des Antrages kommt der Bescheid, dass Miete nicht bezahlt wird. Auf Nachfrage lautet der Kommentar der Sachbearbeiterin: " Wenn wir die Miete bezahlen, müssen wir dass auch dem Finanzamt melden. Möchten Sie das? Dann kann es passieren, dass Herr P dort Schwierigkeiten erhält, wenn er dem Finanzamt diese Einnahmen nicht angegeben hat."

Laut Informationen von Herrn P. macht er keine Einkommenssteuererklärung sondern gibt jedes Jahr seine Lohnsteuerkarte bei seinem letzten Arbeitgeber ab. Er erhält monatl. eine Rente von ca. 1300 Euro.

Müßte er das Einkommen melden? Bekäme er dadurch Schwierigkeiten? Wer weiß was?

Vielen Dank schonmal für Antworten!

StephanK
13.10.2005, 11:23
Es trifft zu, dass die Mieteinnahmen von Herrn P. sen. der Einkommensteuerpflicht unterliegen.
Nun ist es allerdings die eigene Angelegenheit und Verantwortlichkeit des Herrn P. sen., eine vollständige Einkommensteuererklärung abzugeben. Dafür zu sorgen gehört eindeutig nicht zu den Aufgaben von Frau P.s Alg II-Träger.
Herr P. sen. kann natürlich die Erklärung seiner bisher nicht erklärten Mieteinnahmen nachholen und würde durch diese Selbstanzeige die denkbare Gefahr eines Steuerstrafverfahrens abwenden. Diese Möglichkeit besteht - wenn man den Gang eines Steuerstrafverfahrens betrachtet - sehr lange, wie sich aus § 371 der Abgabenordnung (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/__371.html) ergibt. Deswegen sollte gut überlegt werden, ob und ggf. wann eine solche Selbstanzeige ggf. angebracht wäre.

Frau P. steht damit vor der Wahl, diese seltsame Fürsorglichkeit des Alg II-Trägers (die diesem ja auch einiges Geld spart) so hinzunehmen und ihre Miete aus dem Regelsatz zu bezahlen - oder ihren Vater einem - allerdings überschaubaren - Risiko auszusetzen.
Mehr lässt sich dazu in diesem Rahmen hier nicht aussagen.

Furby012
13.10.2005, 12:05
also schonmal herzlichen dank für die antwort.
du hast zwar geschrieben, dass dazu nicht mehr zu sagen wäre, aber mich würde interessieren:
1.) womit kann herr p. senior rechnen, wenn er nun das finanzamt anruft und sagt, er habe seit 2001 mieteinnahmen
2.)wie soll er eine steuererklärung machen, wenn er die lohnsteuerkarte jährlich bei seinem letzten arbeitgeber abgibt, der sich um alles weitere kümmert