Omikron
01.09.2011, 23:28
Hallo,
ich hätte eine dringende Frage.
Ich beziehe seit einem Jahr Wohngeld zum Meisterbafög und musste nun einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Ich bekam nun einen Brief von dem Bearbeiter zwecks Klärung eines Sachverhaltes.
Ihm ist aufgefallen, dass ich eine Zahlung von 200,00 € erhalten habe und es wird nachgefragt ob sich das um eine einmalige Sache oder um eine regelmäßige Zahlung handelt.
Ich bekomme von der Familie monatlich 100,00 € "Fahrtgeld", da ich mir es sonst nicht leisten könnte mich regelmäßig in der alten Heimat blicken zu lassen. In dem monat waren es 100,00 € mehr, quasi als "Urlaubsgeld"...
Zählt denn sowas als angabenpflichtiges Einkommen?
Auf dem Wohngeldantrag ist sowas nicht zu finden.
Das die Zahlung kein Gehalt ist sollte der Sachbearbeiter eigentlich erkennen können.
Ich wusste nicht das man sowas angeben müsste.
wie sieht es denn mit Geburtstags-/Weihnachtsgeschenken in form von Geld aus?
Unterhaltspflichtig ist für mich übrigens niemand mehr, bin Mitte 30 und habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung.
Zahlungen an mich sind freiwilliger Natur.
ich hätte eine dringende Frage.
Ich beziehe seit einem Jahr Wohngeld zum Meisterbafög und musste nun einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Ich bekam nun einen Brief von dem Bearbeiter zwecks Klärung eines Sachverhaltes.
Ihm ist aufgefallen, dass ich eine Zahlung von 200,00 € erhalten habe und es wird nachgefragt ob sich das um eine einmalige Sache oder um eine regelmäßige Zahlung handelt.
Ich bekomme von der Familie monatlich 100,00 € "Fahrtgeld", da ich mir es sonst nicht leisten könnte mich regelmäßig in der alten Heimat blicken zu lassen. In dem monat waren es 100,00 € mehr, quasi als "Urlaubsgeld"...
Zählt denn sowas als angabenpflichtiges Einkommen?
Auf dem Wohngeldantrag ist sowas nicht zu finden.
Das die Zahlung kein Gehalt ist sollte der Sachbearbeiter eigentlich erkennen können.
Ich wusste nicht das man sowas angeben müsste.
wie sieht es denn mit Geburtstags-/Weihnachtsgeschenken in form von Geld aus?
Unterhaltspflichtig ist für mich übrigens niemand mehr, bin Mitte 30 und habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung.
Zahlungen an mich sind freiwilliger Natur.