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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meisterbafög, Wohngeld und Unterstützung durch die Eltern


Omikron
01.09.2011, 23:28
Hallo,

ich hätte eine dringende Frage.
Ich beziehe seit einem Jahr Wohngeld zum Meisterbafög und musste nun einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Ich bekam nun einen Brief von dem Bearbeiter zwecks Klärung eines Sachverhaltes.
Ihm ist aufgefallen, dass ich eine Zahlung von 200,00 € erhalten habe und es wird nachgefragt ob sich das um eine einmalige Sache oder um eine regelmäßige Zahlung handelt.
Ich bekomme von der Familie monatlich 100,00 € "Fahrtgeld", da ich mir es sonst nicht leisten könnte mich regelmäßig in der alten Heimat blicken zu lassen. In dem monat waren es 100,00 € mehr, quasi als "Urlaubsgeld"...
Zählt denn sowas als angabenpflichtiges Einkommen?
Auf dem Wohngeldantrag ist sowas nicht zu finden.
Das die Zahlung kein Gehalt ist sollte der Sachbearbeiter eigentlich erkennen können.
Ich wusste nicht das man sowas angeben müsste.
wie sieht es denn mit Geburtstags-/Weihnachtsgeschenken in form von Geld aus?
Unterhaltspflichtig ist für mich übrigens niemand mehr, bin Mitte 30 und habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung.
Zahlungen an mich sind freiwilliger Natur.

Sommerloch
02.09.2011, 11:19
Hallo,

ja, die Zahlungen hättest du angeben müssen. Es handelt sich um freiwilligen Unterhalt und der ist gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG als Einkommen zu berücksichtigen. Im Wohngeldantrag stand auf jeden Fall, dass du alle Einnahmen angeben musst. Und hierbei handelt es sich ja auch um Einnahmen, wenn auch ohne Unterhaltsverpflichtung der Eltern/Familie.

Viele Grüße

Lolla
12.01.2012, 07:52
Hallo Omikron,

mich interessiert, wie der Sachbearbeiter denn an die Information gekommen ist, dass 200 Euro auf deinem Konto eingegangen sind?

Hast du einen Kontoauszug zur Verfügung gestellt, auf dem das stand?
Oder wurde Einblick in dein Konto genommen ohne das du davon wusstest?

Liebe Grüße
Lolla

Pharao
12.01.2012, 13:44
Hallo Omikron,

mich interessiert, wie der Sachbearbeiter denn an die Information gekommen ist, dass 200 Euro auf deinem Konto eingegangen sind?

Hast du einen Kontoauszug zur Verfügung gestellt, auf dem das stand?
Oder wurde Einblick in dein Konto genommen ohne das du davon wusstest?

Hi,

wir müssen hier mal was Unterscheiden, denn einmal ist es das Fahrtgeld (100€) was privat gezahlt wird und einmal ist es evtl das Darlehn und/oder der Zuschuß (200) den es hier vom Staat bzw Bafögamt gibt.

Da der Fragesteller (also so lese ich es raus) kein Darlehn beantragt hat, handelt es sich hierbei nur um den Zuschuß, der auch nicht wieder zurück gezahlt werden muss.

Das Ämter Leistungen anderen Ämter melden bzw diese Abgefragt werden, das ist doch bekannt. Somit dürfe also das "rausbekommen" das es hier einen Zuschuß gibt, nicht schwer sein. Das andere ist allerdings auf den ersten Blick nur durch Kontoauszüge ersichtlich.
...mich interessiert, wie der Sachbearbeiter denn an die Information gekommen ist
Vorweg sage ich mal, das auch Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Und wer das ganze Absichtlich nicht angibt, der hat wenn`s rauskommt evtl mächtig Ärger am Hals !