Timo1983
05.09.2011, 13:27
Unter Meine Bewerbungen und Vermittlungsvorschläge zu finden:
Rückfrage
Zustimmung zur Bearbeitung und Weitergabe der Bewerbungsunterlagen
Mit Ihrer Einwilligung erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen erstellten Bewerbungsunterlagen durch die Agentur für Arbeit oder einen Träger der Grundsicherung im Bedarfsfall bearbeitet und an Arbeitgeber zu Zwecken der Begründung eines Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen auch per E-Mail weitergeleitet werden.
Die BA weist darauf hin, dass die Kommunikation über das Internet unsicher ist. E-Mails können auf dem Übertragungsweg gelesen und durch unbefugte unbewusst oder technisch geändert oder gelöscht werden. Ebenso wenig kann sichergestellt werden, dass die Nachricht den Empfänger erreicht, noch dass diese vom vorgegebenen Sender stammt.
Deshalb wird empfohlen, in E-Mails keine vertraulichen und personenbezogen Daten zu übermitteln. Ausgenommen davon sind verschlüsselte und signierte Mails. Bei der BA können diese Sicherheitsstandards aber nicht berücksichtigt werden, weil eine Vielzahl von Arbeitgebern bisher keinen einheitlichen Standard und Signaturschlüssel verwenden. Wenn Sie den Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen an einen Arbeitgeber per E-Mail zustimmen, geschieht dies auf eigene Verantwortung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt keine Haftung für die aus dem ungesicherten E-Mail-Versand herrührenden Risiken.
Der Versand von Bewerbungsunterlagen durch eine E-Mail wird im System protokolliert.
Sie können jederzeit Ihre Zustimmung zur Bearbeitung und Weitergabe der Bewerbungsunterlagen widerrufen.
So ganz hab ich es nicht verstanden was passiert wenn man da zustimmt.
Rückfrage
Zustimmung zur Bearbeitung und Weitergabe der Bewerbungsunterlagen
Mit Ihrer Einwilligung erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen erstellten Bewerbungsunterlagen durch die Agentur für Arbeit oder einen Träger der Grundsicherung im Bedarfsfall bearbeitet und an Arbeitgeber zu Zwecken der Begründung eines Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen auch per E-Mail weitergeleitet werden.
Die BA weist darauf hin, dass die Kommunikation über das Internet unsicher ist. E-Mails können auf dem Übertragungsweg gelesen und durch unbefugte unbewusst oder technisch geändert oder gelöscht werden. Ebenso wenig kann sichergestellt werden, dass die Nachricht den Empfänger erreicht, noch dass diese vom vorgegebenen Sender stammt.
Deshalb wird empfohlen, in E-Mails keine vertraulichen und personenbezogen Daten zu übermitteln. Ausgenommen davon sind verschlüsselte und signierte Mails. Bei der BA können diese Sicherheitsstandards aber nicht berücksichtigt werden, weil eine Vielzahl von Arbeitgebern bisher keinen einheitlichen Standard und Signaturschlüssel verwenden. Wenn Sie den Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen an einen Arbeitgeber per E-Mail zustimmen, geschieht dies auf eigene Verantwortung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt keine Haftung für die aus dem ungesicherten E-Mail-Versand herrührenden Risiken.
Der Versand von Bewerbungsunterlagen durch eine E-Mail wird im System protokolliert.
Sie können jederzeit Ihre Zustimmung zur Bearbeitung und Weitergabe der Bewerbungsunterlagen widerrufen.
So ganz hab ich es nicht verstanden was passiert wenn man da zustimmt.