Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : auch Sozialpädagogen wissen nicht weiter - WG und ALG II
schrader
13.10.2005, 16:56
Liebe Mitmenschen, irgendwie habe ich derzeit keinen Durchblick mehr, wieso versuchen die Jobcenter ( hier in Magdeburg) ständig eine WG als eine Bedarfsgemeinschaft zu verkaufen und rechnen die Gesamtmiete durch 2 Personen, obwohl die 2. Person in der WG als Studentin gar nicht meiner Bedarfsgemeinschft als Single gehört undf auch nicht ALG II - Empfängerin ist??????
Wer kann helfen?????
StephanK
13.10.2005, 17:13
:welcome: schrader,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber mir scheint, dass Du vielleicht zwei Dinge vermengst, die nicht zusammengehören:
Bei einer Wohngemeinschaft (die es als Begriff im SGB II gar nicht gibt) wird dem Alg II-Empfänger auch nur der auf ihn selbst entfallende Anteil der Miete als Kosten der Unterkunft bezahlt, und zwar - wenn nichts anderes vereinbart ist und dem Alg II-Träger dargelegt wird - nach Köpfen aufgeteilt, also in diesem Fall durch zwei.
Ihren Anteil an den Wohnkosten muss Deine Mitbewohnerin aus ihren eigenen Mitteln zahlen.
Mit "Bedarfsgemeinschaft" hat das nichts zu tun - es geht dabei nur darum, (nicht mehr als) die tatsächlich anfallenden Unterkunftskosten zu bezahlen - und zwar Dir, weil sie da eben außen vor bleibt.
Eine Bedarfsgemeinschaft scheidet auch schon deswegen aus, weil Deine Wohngenossin als Studentin von Alg II-Leistungen ausgeschlossen ist.
schrader
13.10.2005, 17:35
Wir stehen getrennt auf dem mietvertrag und haben bei der ARGE die Quadratmeteraufteilung der bewohnten und unbewohnten Räume (also Küche, Flur; Bad) abgegeben. Trotzdem sind die netten Damen und Herrn Sachbearbeiter der Ansicht, daseine WG eine Bedarfsgemeinschfat darstellt. Wegen der Falschberechnung der Miete gab ich heute auch einen Widerspruch ab - mal schauen wie lange das dauert.
schrader
StephanK
13.10.2005, 18:39
Trotzdem sind die netten Damen und Herrn Sachbearbeiter der Ansicht, daseine WG eine Bedarfsgemeinschaft darstellt.Das kann dann nur daran liegen, dass man Euch - höchstwahrscheinlich fälschlicherweise - als eheähnliche Gemeinschaft betrachtet. Das ist in Eurem speziellen Fall hinsichtlich der Regelleistung aber ziemlich schnuppe, solange Du die normale Regelleistung von € 331.- bekommst. Sie wird ja wohl - korrekterweise - gar nichts an Alg II bekommen. Oder wird etwa unterstellt, sie sei Großverdienerin?
Es scheint aber so, dass Ihr nicht gleich große Teile der Wohnung bewohnt und Du deswegen Deinen Kostenanteil nicht vollständig bezahlt bekommst.
Insofern war es richtig, Widerspruch einzulegen. Allerdings dauert es manchmal elend lange, bis Widersprüche bearbeitet werden.
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