PSNEU
13.09.2011, 01:46
Ich habe bisher gut 20 Jahre gearbeitet(13,5 Jahre Bank, danach studentische Teilzeitkraft und Vertretungslehrerin), davon die größte Zeit Beiträge in die ALV gezahlt (nicht gerade wenig) und mein Studium komplett selbst finanziert und das, um zukünftig die Chancen von Jugendlichen durch die Weiterbildung im Berufskolleg im Arbeitsmarkt wesentlich zuverbessern.
Die letzten zwei Studienjahre war ich als Vertetungslehrerin Teilzeit sozialversicherungspflichtig tätig. Im Mai wurde leider meine Vertretungslehrerstelle nicht verlängert und da ich meine gesamten Ersparnisse in das Studium investiert hatte, blieb mir nichts anderes übrig als zum ersten und wahrscheinlich auch letztenmal Arbeitlosengeld I zu beantragen.
Da ich im Juni mein 1. Staatsexamen erfolgreich bestanden habe, beginnt im November mein Referendariat. Dies teilte ich auch meinen Arbeitsvermittler mit, war aber selbst interessiert daran, die Zeit bis dahin zu nutzen, um in einem weiteren Bereich der Aus-/Weiterbildung Erfahrungen zu sammeln und habe dementsprechend gerne die Eingliederungsvereinbarung mit 15 Pflichtbewerbungen unterschrieben.
Leider wurden die Bewerbungskosten nicht erstattet, da ich durch Fehlberatungen der Arbeitsvermittler und Verzögerungstaktiken die Fristen nicht eingehalten habe. Auch musste ich feststellen, dass jemand der nur für eine so kurze Zeit zur Verfügung steht für einen Arbeitgeber nicht unbedingt die erste Wahl ist und bekam so wenn überhaupt (90% der Bewerbungen hatte keine Resonanz) Ablehnungen. Nun fragte ich schriftlich Anfang August und erneut Anfang September per E-mail meinen Arbeitsvermittler inwieweit die 15 Bewerbungen pro Monat schreiben noch Sinn macht, da ich seit August schon die feste Zusage der Landesregierung für das Referendariat habe (zeitnah als Kopie zur Arge weitergeleitet und ich mich schriftlich auch zum November hin abgemeldet habe). Leider bekam ich außer der Abmeldungsbestätigung keine weitere Antwort.
Nun stellt sich für mich die Frage, inwieweit ich mich noch bewerben muss, da ich nur noch für gerade mal sechs Wochen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und ich auch schon einige Termine von meinen neuen Arbeitgeber habe und einiges an zusätzlichen Kosten (Beglaubigungsgebühren, polizeiliches Führungszeugnis, Literaturlisten, Fahrtkosten, etc.) aufbringen muss. Ich habe nur sehr wenig Geld monatlich zur Verfügung und würde dies gerne für meine berufliche Zukunft in der Lehrerlaufbahn investieren und nicht in Bewerbungen, die nur die Personalabteilungen belasten und in Termine beim Arbeitsvermittler, der sich doch besser um unsicherere Kandidaten kümmern könnte.
Muss ich wirklich bis zum 31.10., also einen Tag vor in Krafttreten meiner Vereidigung als Beamtin auf Probe, mich um einen anderen Arbeitsplatz bewerben????
Die letzten zwei Studienjahre war ich als Vertetungslehrerin Teilzeit sozialversicherungspflichtig tätig. Im Mai wurde leider meine Vertretungslehrerstelle nicht verlängert und da ich meine gesamten Ersparnisse in das Studium investiert hatte, blieb mir nichts anderes übrig als zum ersten und wahrscheinlich auch letztenmal Arbeitlosengeld I zu beantragen.
Da ich im Juni mein 1. Staatsexamen erfolgreich bestanden habe, beginnt im November mein Referendariat. Dies teilte ich auch meinen Arbeitsvermittler mit, war aber selbst interessiert daran, die Zeit bis dahin zu nutzen, um in einem weiteren Bereich der Aus-/Weiterbildung Erfahrungen zu sammeln und habe dementsprechend gerne die Eingliederungsvereinbarung mit 15 Pflichtbewerbungen unterschrieben.
Leider wurden die Bewerbungskosten nicht erstattet, da ich durch Fehlberatungen der Arbeitsvermittler und Verzögerungstaktiken die Fristen nicht eingehalten habe. Auch musste ich feststellen, dass jemand der nur für eine so kurze Zeit zur Verfügung steht für einen Arbeitgeber nicht unbedingt die erste Wahl ist und bekam so wenn überhaupt (90% der Bewerbungen hatte keine Resonanz) Ablehnungen. Nun fragte ich schriftlich Anfang August und erneut Anfang September per E-mail meinen Arbeitsvermittler inwieweit die 15 Bewerbungen pro Monat schreiben noch Sinn macht, da ich seit August schon die feste Zusage der Landesregierung für das Referendariat habe (zeitnah als Kopie zur Arge weitergeleitet und ich mich schriftlich auch zum November hin abgemeldet habe). Leider bekam ich außer der Abmeldungsbestätigung keine weitere Antwort.
Nun stellt sich für mich die Frage, inwieweit ich mich noch bewerben muss, da ich nur noch für gerade mal sechs Wochen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und ich auch schon einige Termine von meinen neuen Arbeitgeber habe und einiges an zusätzlichen Kosten (Beglaubigungsgebühren, polizeiliches Führungszeugnis, Literaturlisten, Fahrtkosten, etc.) aufbringen muss. Ich habe nur sehr wenig Geld monatlich zur Verfügung und würde dies gerne für meine berufliche Zukunft in der Lehrerlaufbahn investieren und nicht in Bewerbungen, die nur die Personalabteilungen belasten und in Termine beim Arbeitsvermittler, der sich doch besser um unsicherere Kandidaten kümmern könnte.
Muss ich wirklich bis zum 31.10., also einen Tag vor in Krafttreten meiner Vereidigung als Beamtin auf Probe, mich um einen anderen Arbeitsplatz bewerben????