Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was bleibt von Abfindung übrig ? Nachteile?
Hallo.
Ich stehe kurz vor einem Aufhebungsvertrag!
Nun stellt sich die Frage, ob sich das für mich rentiert.
Wer kann mir hier helfen?
Anbei einige Daten:
Alter. 36
Betr.zugehörigkeit: 20jahre
ledig
vormals jahresbrutto:30.000
schwerbehindertenstatus
erwartete abfindung: 30.000
kündigungsfrist (6 monate wird nicht eingehalten)
was bleibt übrig???
danke
anja
Seebarsch
14.11.2006, 16:48
Hallo myrmen,
die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld erfolgt "bargeldlos", d.h, Du bekommst für eine bestimmte Zeit keine Leistungen, kannst aber die Abfindung behalten.
Die Anrechnung der Abfindung errechnet sich gem . § 143a SGB III wie folgt:
30.000 € Abfindung
12.000 € zu berücksichtigen bei 36 Jahre / 20Jahre Beriebszugeh.
30.000 € Jahreseinkommen : 365 = 82,19 € Kalendertägliches Entgelt
12.000 : 82,19 = 146
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld würde für 146 Kalendertage ruhen.
Zusätzlich würde dann wegen des Aufhebungsvertrages noch eine Sperrzeit von 12 Wochen eintreten, die aber parallel zum Ruhenszeitraum läuft.
M.E. müssen ab dem 01.01.2007 die Abfindungen zudem noch voll versteuert werden. Dazu solltest Du beim Finanzamt nachfragen.
Hallo!
Danke für Deine Antwort!
Ich hätte noch eine wichtige Frage!
Angenommen, ich nehme den Aufhebungsvertrag mit Abfindung an.
Wäre dann ab 1.1.07 arbeitslos.
Wenn ich dann im Februar einen Job finde, und diesen nach der Problezeit
wieder verlieren würde, wird dann die Abfindung immer noch angerechnet???
danke!!!!
Seebarsch
14.11.2006, 18:27
Wenn am 01.01.2007 ein Stammrecht entsteht, d.h. alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, laufen Sperrzeit und Ruhenszeitraum wie folgt:
Sperrzeit : 01.01. - 26.03.2007 = 84 Kalendertage = 12 Wochen
Ruhen : 01.01. - 27.05.2007 = 146 Kalendertage
Auch die Unterbrechung durch eine Zwischenbeschäftigung ändert nichts am Verlauf der beiden Ruhenszeiträume.
Mit den von Dir angegebenen Daten würde frühstens ab dem 28.06.2007 eine Leistungsgewährung eintreten.
Im übrigen wird während dieser Ruhezeiträume auch keine Förderung für Selbständige durchgeführt.
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