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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Fragen zum Abbruch einer Maßnahme


Loonatix
14.09.2011, 17:40
Hallo, liebe Gemeinde!
Folgendes Problem:
Ich habe mich mit der Unterzeichnung meiner EGV dazu verpflichtet, an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung (sog. FTEC) teilzunehmen. Folglich droht mir bei Nichtantritt bzw Abbruch eine Kürzung meines ALG II i.H.v. 30% über 3 Monate. Soweit, so schlecht.
Meine Frage:
Ist das Jobcenter berechtigt, mir dieselbe Maßnahme innerhalb des Sanktionszeitraums und darüber hinaus immer und immer wieder "aufs Auge zu drücken", um die Sanktionen letztendlich auf 100% zu erhöhen?

Wäre nett, wenn jemand auch Links zu diesem Thema hätte (z.B. Gesetze oder Durchführungsvorschrift usw.)

Viele Grüße
Loonatix

Helga40
14.09.2011, 17:51
Ja, natürlich. Es ist nunmal deine Pflicht, an solchen Maßnahmen teilzunehmen. Und von daher kann dir dasselbe immer und immer wieder angeboten werden. Denn das Amt ist ja der Meinung, dass du ohne diese keinen Job findest.

Helga

Ophelia
14.09.2011, 22:41
Und wieso gehst Du nicht einfach hin? Was spricht denn gegen eine Eignungsfeststellung? Hast Du denn ein abgeschlossene Berufsausbildung?

Butterbrot
15.09.2011, 10:00
Ich finde wenn du nicht hingehst , sollte man dir die Bezüge um 100 % streichen !

Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert . Und wenn man Geld vom Staat nimmt hat man nun mal auch etwas dafür zu tun . :-x

Demian32
15.09.2011, 12:16
Hallo Loonatix,

also für sowas habe ich irgendwie kein Verständnis. Du hast das doch unterschrieben, dass Du die Maßnahme machst. Vor der Unterschrift hättest Du ja evtl. begründen können, warum du diese Maßnahme nicht machen kannst oder möchtest und was Du selber sinnvoller fändest. Ich unterschreibe immer nur, was ich dann auch einzuhalten plane.

Und was ist das für ein Gedanke, dass die Dir darum dieselbe Maßnahme anbieten, um die Sanktion auf 100% zu bringen. Das ist doch Unsinn. Als ob man Dir was anbietet, nur um Dir Dein Geld zu streichen.

Du planst also jetzt schon ein, diese Maßnahme nie zu machen und lieber 100% Sanktion zu bekommen? Verstehe ich irgendwie nicht. Mach doch die Maßnahme einfach und Deine Probleme sind gelöst. Oder hast Du gute Gründe, warum Du die Maßnahme nicht machen kannst?

LG,
Demian

Loonatix
16.09.2011, 08:22
Vielen Dank für die zahlreichen, auch teils recht emotionalen Antworten auf meine Frage!
Obwohl mir scheint, dass ich da in irgendwas reingetreten bin - und jetzt hab ichs am Schuh. Eigentlich wollte ich gar nicht so detailliert von meiner Vita erzählen. Nur so viel: Ich habe in den letzten fünf Jahren an so ziemlich jeder Maßnahme teilgenommen, die mein Jobcenter anbietet, darunter auch Eignungsfestellungsmaßnahmen und 1-Euro-Jobs - oder auch beides in Kombination. Und nun zum Grund für meinen Frust:
Im Vorlauf zu meiner letzten (9 Monate dauernden) Maßnahme wurde mir von meinem SB die Bewilligung eines Bildungsgutscheins für eine Umschulung zum "Steuerfachangestellten" in Aussicht gestellt, natürlich nur bei positiver Bewertung durch meinen Betreuer beim Maßnahmeträger. Ich hab mich also reingehängt, mir Fachliteratur zum Steuerrecht gekauft (und die ist nicht billig!), Praktikumsplatz bei einer Steuerberatungskanzlei gesucht und gefunden, Praktikum gemacht...und bekam letzten Endes nach 9 Monaten nur Lob und gute Bewertungen, sowohl vom Maßnahmeträger, als auch vom Praktikumsbetrieb. Freudestrahlend und guter Hoffnung ging ich dann auch zum Gespräch mit meinem SB beim Jobcenter, um die weiteren Schritte Richtung Ausbildung zum Steuerfachangestellten auszuloten. Es kam, was kommen musste: Es täte ihm sehr leid für mich, aber eine Umschulung wäre aufgrund fehlender Mittel nicht drin. Das könne ich vergessen. Das war alles, was ich von ihm zu hören bekam. Seine Ausführungen ließ ich mir vom stellvertretenden Leiter des Jobcenters nochmal bestätigen. Kein Geld - keine Umschulung. Punkt.
So...und nun werde ich wieder in eine sinnlose Maßnahme geschickt...lerne da addieren, subtrahieren, das kleine und das große Einmaleins...und natürlich Deutsch, Rechtschreibung und so.
Naja, aber so sinnlos ist das ja vielleicht auch wieder nicht: Erstens verschwinde ich für 3 Monate aus der Arbeitslosenstatistik, zweitens kann die Behörde mir zeigen, wer hier das Sagen hat und mit Sanktionen drohen (möglicherweise spekuliert sie ja genau darauf) und drittens müssen auch diese "gemeinnützigen" Maßnahmeträger am Laufen gehalten werden. ~~~~~~

Hmm...das hätte fast ein Buch werden können :lol:

Isch habe fertisch

Viele Grüße
Loonatix

Step
16.09.2011, 08:36
Im Vorlauf zu meiner letzten (9 Monate dauernden) Maßnahme wurde mir von meinem SB die Bewilligung eines Bildungsgutscheins für eine Umschulung zum "Steuerfachangestellten" in Aussicht gestellt, natürlich nur bei positiver Bewertung durch meinen Betreuer beim Maßnahmeträger.Auch wenn das jetzt nochmal hart für Dich klingt, aber hier muß man sagen, daß Du hier ein wenig Mitschuld trägst, wenn Du Dich auf bloße Aussagen Deines SB verlassen hast. Normalerweise wird die Maßnahme in die Eingliederungsvereinbarung aufgenommen. Hier hättest Du darauf bestehen können, daß Dein Umschulungsbegehren bindend in die EGV mit aufgenommen wird. Dann hättest Du etwas in der Hand gehabt und jetzt die Umschulung fordern können.