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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosigkeit nach Erziehungsurlaub


Freefall7
13.10.2005, 23:11
Hallo,

nach der Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub wurde mir von meinem AG gekündigt. Ich bin im Moment noch nicht sicher ob ich in Zukunft Vollzeit oder nur Teilzeit arbeiten möchte.

Meine Fragen: Steht mir generell ALG zu? Steht mir auch ALG zu wenn ich in Zukunft nur Teilzeit arbeiten möchte? Wirken sich eventuelle Abfindungen auf das ALG aus? Wie hoch ist das ALG ungefähr (Bruttogehalt ca. 2T€, 2 Kinder, Steuerklasse 5) bei Vollzeit bzw. Teilzeit?

Vielen Dank!!

StephanK
14.10.2005, 11:02
:welcome: Freefall,
zunächst mal - vorsichtshalber - die Frage, ob Dein Arbeitgeber die dreimonatige Kündigungsfrist nach § 19 Bundeserziehungsgeldgesetz eingehalten hat und ob die Kündigung zweifelsfrei begründet ist? Es ist wichtig, dem Arbeitgeber da "nix durchgehen zu lassen", denn wenn Du eine rechtswidrige Kündigung ohne Gegenwehr hinnimmst, kann Dir das von der Arbeitsagentur unter Umständen als Arbeitsaufgabe gewertet werden, d.h. Du könntest dieselben Sanktionen aufgebrummt bekommen wie eine, die selbst gekündigt hat.

Alg steht Dir zu, wenn Du innerhalb der letzten drei Jahre ein Jahr beschäftigt warst, wobei auch die Elternzeit dazu gerechnet wird (beschäftigt ist man mit 'nem Kleinkind ja wirklich...).
Abfindungen werden angerechnet; oft werden sie nur dann gezahlt, wenn man anstelle der Kündigung einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Letzteres führt dazu, dass von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt wird und die Dauer des Alg-Anspruchs sich um ein Viertel vermindert. Das ist ziemlich hart und wenn einem eine Abfindung angeboten wird, sollte man sehr genau ausrechnen, ob man sich damit nicht letzten Endes Nachteile einhandelt.

Alg steht Dir auch zu, wenn Du zukünftig nur Teilzeit arbeiten willst oder kannst.

Die Höhe Deines Alg-Anspruches kann ich nicht ausrechnen, weil mir keine Lohnsteuertabelle vorliegt. Jedenfalls beträgt der Satz 67 % des pauschlierten (also ungefähren) Nettolohns.

Freefall7
16.10.2005, 12:14
Hallo Stehpan.

Danke für die Infos. Die Rechtmässigkeit der Kündigung wird vom AG geklärt. Mal schauen was dabei raus kommt.