Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eheaähnliche Gemeinschaft oder nicht ?
einsamer Wolf
14.11.2006, 19:34
Hallo euch allen,
ich habe da ein Problem mit der Arge!
Zu meinem Problem, ich lebe nun seid fast sechs Jahren mit meiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung, seid fast drei Jahren beziehe ich nun Arbeitslosengeld und später dann Alg. II. Nun sind dieses Jahr ein paar kleine Veränderungen betreffs des Alg. II in Kraft getreten im Spezielen die Beweislastumkehr beim verdacht einer Eheähnlichen Gemeinschaft und das es jetzt bereits reicht für die Arge diesen verdacht anzunehmen sobald man länger als ein Jahr mit ein und derselben Person in einer gemeinsamen Wohnung lebt.
Nun hat es mich vor ca. drei Wochen getroffen, man schickte mir ein Schreiben zu in dem ich bzw. meine Mitbewohnerin aufgefordert wurde über Ihre Einkünfte Auskunft zu erteilen.
Mir war eigentlich klar dass es nur eine Frage der Zeit sein würde, ich habe mich natürlich früher schon schlau gemacht was der Begriff Eheähnliche Gemeinschaft bedeutet und was sein Inhalt ist.
Das Bundessozialgericht hat ebenfalls bestätigt, daß es sich bei der eheähnlichen Gemeinschaft um eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft handelt. "Nur wenn sich die Partner einer Gemeinschaft so sehr füreinander verantwortlich fühlen, daß sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung vergleichbar." (BSG, Urt. vom 17.10.2002, B 7 AL 96/00).
Also ich denke ich erfülle mit meiner Freundin nicht die Anforderung einer Eheähnlichen Gemeinschaft, da Sie auf keinen Fall bereit ist mich Finanziell zu unterstützen, weder haben wir noch ein gemeinsames Konto noch haben wir die Absicht in naher Zukunft Kinder in die Welt zu setzen oder zu Heiraten, weiterhin teilen wir uns in sämtliche Kosten betreffs der Wohnung hinein haben kein gemeinsames Konto und sind Finanziell unabhängig von einander.
Das heißt ich bin für meinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich, also wird mir das Geld gestrichen dann muss ich die Wohnung verlassen da ich nicht mehr für die Miete aufkommen kann.
Meine Frage nun an euch, wie seht Ihr das haben wir eine Eheähnliche Gemeinschaft oder nicht???
Die Ägypter
14.11.2006, 21:30
Also meiner Ansicht nach seid ihr keine eäG - nur... wie die ArGe es sieht... und wie es ein Sozialgericht bewertet, das vermag - denke ich - niemand von uns vorherzusagen...
Das Problem ist - eine einfache Widerlegung reicht nicht mehr - es müssen Kontoauszüge vorgelegt werden, Versicherungsurkungen - ggf. wird euch ein Hausbesuch offeriert, die Nachbarn werden "ausgehorcht"... etc. pp.
Die Hauptproblematik ist euer langes Zusammenwohnen - 6 Jahre... da gehen auch viele SG von einer Einstandsgemeinschaft aus, ganz einfach weil die "Erprobungsphase" durch ist...
Hallo einsamer Wolf,
auch ich sehe bei Euch nicht das bestehen einer e.e.G. oder Einstandsgemeinschaft, bitte laßt Euch auch von niemandem zu so einer machen.
Ihr sorgt jeder für sich, und das soll auch so bleiben. Das mehrjährige gemeinsame bewohnen eines Hauses oder einer Wohnung macht Euch nicht zu einer eeG.
- schickt bitte dem Amt auch diesbezüglich keine gemeinsam verfassten Anschreiben über die Art eures "Verhältnisses", und füllt weder solche die Ihr zusammen ausfüllen sollt aus.
- ich hoffe DU hast auch jetzt keine derartigen Schreiben beantwortet, sondern hast diese lediglich wegen falsch angenommener Vermutung unausgefüllt zurückgesandt.
evtl. wäre ergänzend noch der Hinweis gut sich mit weiteren Vermutungen dieser Art direkt an deine Mitbewohnerin zu wenden.
- natürlich könnte es sein das das Amt irgendwie versucht Euch doch zu einer Bedarfsgemeinschaft zusammen zu führen, bzw. einfach beschließt ihr seid so eine.
- aber auch da kann man sich wehren, notfalls vor Gericht.
- also wie gesagt ihr seid m. E. nach keine eeG. und solltet Euch deswegen auch mit allen notwendigen Mitteln dagegen wehren.
- ich wünsche Euch viel Erfolg dabei.
Gruß
border
Hallo einsamer WOlf,
leider scheinen hier einige Beiträge abhanden gekommen zu sein, ich werde mal versuchen zu rekonstrukturieren:
Danke für eure schnelle Antwort,
ich habe bereits von der Arge ein Schreiben bekommen in dem ich Aufgefordert wurde meiner Mitwirkungspflicht nach zukommen und meine Mitbewohnerin bitte Auskunft über Ihr Einkommen machen zu lassen.
Und auch das Zusatzblatt 5 sollte ich ausfüllen und in einem gesonderten Blatt gegebenenfalls darzulegen warum es sich hierbei um keine Eheähnliche Gemeinschaft handelt.
Meine Mitbewohnerin hat bezüglich Ihres Einkommens keine Angaben gemacht und ist auch nicht bereit dies zu tun. Ich habe daraufhin der Arge ein Schreiben zukommen lassen mit folgendem Wortlaut.
"Meine Mitbewohnerin ist jedoch nicht bereit Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse, sowie Ihr Einkommen darzulegen, weil hierfür Ihrer Meinung nach kein Grund besteht.
Ihr ist unklar warum Sie dies tun sollte, da Sie nichts mit meinem Lebensunterhalt zu tun hat und Sie keine Leistungen von der ARGE bezieht und somit auch kein Anlass besteht der ARGE irgendwelche Auskünfte zu geben.
In sofern kann ich Ihrer Aufforderung, die entsprechenden Unterlagen von Ihr ausfüllen zu lassen nicht nachkommen, da meine Mitbewohnerin dies ausdrücklich mit der oben genanten Begründung ablehnt."
*Und als Anlage zum Zusatzblatt Nr.5 hat die Arge ein Schreiben mit folgendem Inhalt von mir bekommen.*
"es liegt in diesem Fall keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne des § 7 As. 3 Nr. 3 Buchst. C SGB II vor. Meine Mitbewohnerin und ich haben weder ein gemeinsames Kind, keinen Angehörigen der mit uns in dieser Wohnung lebt, noch bin ich oder Sie befugt über das Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen,.
Der Einzige Punkt ist, das wir seid mehr als einem Jahr in dieser Wohnung leben, was aber noch lange keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft ausmacht.
Meine Mitbewohnerin ist nicht bereit mich finanziell zu unterstützen, Sie fühlt sich auch nicht verantwortlich für mich, da ein jeder von uns für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen muss.
Sie will und wird mich auch in Zukunft nicht finanziell unterstützen.
Ich und meine Mitbewohnerin stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag, um die gleichen Rechte an der Wohnung zu haben.
Entsprechende Unterlagen Mietvertrag und Versicherungspolicen liegen der ARGE seit Antragsstellung bereits vor.
Ich möchte es noch einmal betonen, meine Mitbewohnerin sieht sich in keiner Weise verpflichtet mich finanziell zu unterstützen. Jeder ist für seinen Lebensunterhalt selber verantwortlich, dass bezieht sich auf alle kosten die täglich anfallen Lebensmittel, Versicherungen, Miete etc."
Nun habe ich gestern ein Schreiben bekommen bei dem mir Mitgeteilt wurde das man mich am Donnerstag besuchen will zur Klärung des Sachverhaltes.
Ich werde euch morgen über den Ausgang des Besuches berichten!!!!
Berlin1195
16.11.2006, 16:05
Auf die Antwort des Jobcenters, nach der Begehung, bin ich ja mal gespannt. Bei mir ist die Situation ähnlich und ich habe einen ähnlichen Brief an´s Jobcenter geschrieben.
Gruss von Berlin1195
Berlin1195
17.11.2006, 15:47
@einsamer Wolf
Wie war denn nun die Begehung deiner Wohnung, seitens des Jobcenter ? Was haste denn für ein Gefühl ? Berichte doch mal, die Begehung war doch schon Donnerstag !
Berlin1195
einsamer Wolf
17.11.2006, 17:30
Hi
also ich habe euch ja von diesem Hausbesuch erzählt, ich war natürlich vorher beim Anwalt und habe mich dort informiert wie ich am besten mit dieser Situation umgehen soll, da in dem Schreiben der Arge nur Stande, Sehr geehrter Herr…. wir möchten Sie zur Klärung eines Sachverhaltes am 16.11.06 besuchen.
Das hatte mir als Begründung nicht ausgereicht und darauf hin habe ich bei der Arge angerufen warum man nicht in der Lage sei den Besuch zu begründen.
Natürlich habe ich sofort meine Antwort bekommen „es ist der Arge vorbehalten was Sie in Ihren Schreiben hineinschreibt und ich habe mich an meiner Mitwirkungspflicht zu halten oder es drohen Sanktionen“.
Das alles habe ich meinem Anwalt vorgetragen und der hat mir geraten ich soll meiner Mitwirkungspflicht besser nachkommen.
Also habe ich gestern die beiden Angestellten der Arge empfangen, es ist eigentlich ganz gut gelaufen Sie haben mich vorher gefragt ob Sie die Wohnung betreten dürfen und ich habe Sie hereingelassen.
Sie wollten dann wissen wie viele Räume es gibt und wie die Aufteilung dieser ist, dann haben Sie nach dem Kühlschrank gesehen und nach der Aufteilung gefragt, da dieser aber zu klein ist konnte keine richtige Aufteilung stattfinden.
Dann ging es ins Bad und es wurde nach meinen Utensilien gefragt, als Mann braucht man natürlich nicht so viel deshalb reicht mir das was auf der Ablage steht.
Dann wurde nach einem Gemeinschaftsraum gefragt aber auf Grund der Wohnungsgröße haben wir keinen.
Das Zimmer meiner Mitbewohnerin habe ich nur von der Tür aus besichtigen lassen, da diese ausdrücklich darauf bestanden hat das keiner Ihren Raum betreten soll, das wurde auch so von den Mitarbeitern der Arge akzeptiert.
Dann hat man mich nach einem Reinigungsplan gefragt und ob wir getrennt einkaufen gehen, tja und dann sind wir noch mal alle Punkte durchgegangen und ich habe noch einmal betont das es sich um keine Eheähnliche Gemeinschaft handelt und das einzige Problem sei die Dauer der Wohn und Wirtschaftsgemeinschaft, dann teilten Sie mir mit das alles noch einmal von meinem Sachbearbeiter geprüft wird und dann entschieden wird wie es weiter geht.
Ich kann jedem nur raten nicht gleich auf stur zu schalten wenn man einen Hausbesuch bekommt, den letzten Endes kommt man sowie so nicht darum, es dient letzt endlich der Beweisfindung und wenn man nichts zu verbergen hat und sich vollkommen sicher ist das man im Recht ist dann hat man auch nichts zu befürchten.
Und hätte ich die beiden Mitarbeiter nicht hineingelassen dann hätte ich nur den Eindruck erweckt das ich etwas zu verbergen habe.
Jetzt heißt es abwarten wie entschieden wird, ich hoffe natürlich das es nun endlich vorbei ist und man uns nicht weiter verdächtigt eine Eheähnliche Gemeinschaft zu haben.
Wenn dies so wäre dann würde ich auch dazu stehen.
Ich teile euch das Ergebnis mit sobald ich mehr weis.
Berlin1195
17.11.2006, 17:45
Ich bedanke mich für deinen informativen Bericht.
Berlin1195
einsamer Wolf
17.11.2006, 17:48
Was ist das Problem bei dir???
Seebarsch
17.11.2006, 18:11
Hallo zusammen,
ich möchte hier noch einmal auf die Weisungen der BA zu dem Thema hinweisen. -- Weisungen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-7-SGB-II-Berechtigte.pdf) -- RZ 7.17ff
Das ledigliche Vorliegen von ""Indizien"" stellt keinen Beweis dar. Zunächst hat der Leistungsträger für das Vorliegen des Vermutenstatbestandes die Beweislast. Die einfache Behauptung, "Sie wohnen zusammen" reicht in keinem Fall aus, die so genannte "Einstandsschaft" zu begründen.
Erst auf die begründete Behauptung des Leistungsträgers hin, hat der Ratsuchende diese zu entkräften.
Mithin liegt die Beweislast zunächst beim Leistungsträger und erst dann beim Ratsuchenden.
Je besser der Ratsuchende natürlich die "Trennung" darlegen kann, umso besser sind seine Chancen und umso schlechter ist natürlich die Beweisführung für den Leistungsträger.
Jetzt heißt es abwarten wie entschieden wird, ich hoffe natürlich das es nun endlich vorbei ist und man uns nicht weiter verdächtigt eine Eheähnliche Gemeinschaft zu haben.
Da drücke ich auch die Daumen :)
Gruss
Berlin1195
17.11.2006, 19:14
Was ist das Problem bei dir???
Ich bin in der gleichen Situation wie du und muss jetzt dem Jobcenter beweisen, dass bei mir kein eheähnliches Verhältnis vorliegt. Habe das gleiche Schreiben wie du bekommen und habe selbiges unausgefüllt mit einem Begleitschreiben zurückgesandt. Warte jetzt schon fast 2 Wochen auf Post vom Jobcenter.
Berlin1195
einsamer Wolf
17.11.2006, 20:25
Hi,
bei mir hat es auch ungefähr einen Monat gedauert bevor ich dann das Schreiben mit dem Hausbesuch im Briefkasten hatte.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten
Mfg
Berlin1195
18.11.2006, 09:59
Hi,
bei mir hat es auch ungefähr einen Monat gedauert bevor ich dann das Schreiben mit dem Hausbesuch im Briefkasten hatte.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten
Mfg
Na dann habe ich ja noch etwa 2 Wochen übrig, bis zur Antwort des Jobcenters. Mir gehen langsam die Lebensmittel aus, weil ja die letzte Zahlung des Hartz IV Ende September kam. Gott sei Dank kam die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2005 im Oktober und so musste ich nur 35 € anteilige Miete für November zahlen. Aber Anfang Dezember wäre die volle anteilige Miete + BEWAG fällig. Meine Mitbewohnerin überweist nur ihren Anteil, mal sehen was die Wohnungsbaugesellschaft und die BEWAG dazu sagen. Auf jeden Fall werden sie die jeweiligen Fehlbeiträge schriftlich anmahnen und diese Schreiben schicke ich dann zum Jobcenter.
Berlin1195
einsamer Wolf
18.11.2006, 12:40
Wieso kam die letzte Zahlung im September????
Ich denke du hast erst die Aufforderung bekommen dich zu den Sachverhalt zu Äußern!!!
Da kann man dir doch nicht schon vorher das Geld Streichen, den immerhin bis du ja in diesem Zeitraum nicht Krankenversichert und kannst deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten!
:confused:
Berlin1195
18.11.2006, 12:49
Wieso kam die letzte Zahlung im September????
Ich denke du hast erst die Aufforderung bekommen dich zu den Sachverhalt zu Äußern!!!
Da kann man dir doch nicht schon vorher das Geld Streichen, den immerhin bis du ja in diesem Zeitraum nicht Krankenversichert und kannst deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten!
:confused:
Also Ende September kam die Zahlung für Oktober. Ende Oktober bekam ich den besagten Brief vom Jobcenter, dass ich mich zu der Vermutung der eheähnlichen Gemeinschaft äußern soll, weil ich länger als ein Jahr mit Fr. XXXXXX zusammenlebe. Im letzen Absatz stand dann, dass weitere Zahlungen ruhen, bis in meiner Sache abschließend entschieden wurde. Ende Oktober kam kein Hartz IV Geld mehr und krankenversichert bin ich seit 1.11.06 auch nicht mehr.
Berlin1195
Berlin1195
18.11.2006, 12:52
Wieso kam die letzte Zahlung im September????
Weil Ende September das halbe Jahr Anspruch vorbei war. Normal bekommt man ja etwa 4 Wochen vor Ablauf des halben Jahres dieses Änderungsbescheid, wo gefragt wird, ob alles beim alten bleibt, oder ob sich etwas geändert hat.
Berlin1195
einsamer Wolf
18.11.2006, 14:09
Mann kann dir doch nicht vorher das Geld streichen, ohne triftigen Grund.
Es steht ja nun erst einmal der Verdacht im Raum, das es sich bei dir um eine Eheähnliche Gemeinschaft handelt und hierfür hast du ja das Schreiben erhalten in dem du dich erst einmal dazu Äußern sollst.
Erst dann wenn die Arge das als Begründung nicht anerkennt oder wenn man durch einen Hausbesuch feststellt das es sich nach der Meinung der Arge um eine Eheähnliche Gemeinschaft handelt, erst dann hat die Arge das Recht die Zahlungen einzustellen oder bereits gezahlte Leistungen zurück zu fordern.
Bis dahin steht dir eigentlich die Zahlung weiterhin zu, ich an deiner Stelle würde Widerspruch gegen die Einstellung der Zahlung einreichen, mit der Begründung, dass es sich hierbei nur um einen Verdacht handelt der noch nicht bewiesen ist.
Ich würde auch noch hineinschreiben das du nicht mehr in der Lage bist deinen Anteil zur Miete zu leisten und durch die Arge genötigt wirst auszuziehen.
Als nächstes würde ich zu deiner Krankenkasse gehen um dieser den Sachverhalt darzustellen, es kann gut möglich sein das diese sich bereit erklärt dich weiterhin zu Versichern bis die Sache klargestellt wurden ist.
Berlin1195
18.11.2006, 17:26
Mann kann dir doch nicht vorher das Geld streichen, ohne triftigen Grund.
Es steht ja nun erst einmal der Verdacht im Raum, das es sich bei dir um eine Eheähnliche Gemeinschaft handelt und hierfür hast du ja das Schreiben erhalten in dem du dich erst einmal dazu Äußern sollst.
Erst dann wenn die Arge das als Begründung nicht anerkennt oder wenn man durch einen Hausbesuch feststellt das es sich nach der Meinung der Arge um eine Eheähnliche Gemeinschaft handelt, erst dann hat die Arge das Recht die Zahlungen einzustellen oder bereits gezahlte Leistungen zurück zu fordern.
Bis dahin steht dir eigentlich die Zahlung weiterhin zu, ich an deiner Stelle würde Widerspruch gegen die Einstellung der Zahlung einreichen, mit der Begründung, dass es sich hierbei nur um einen Verdacht handelt der noch nicht bewiesen ist.
Ich würde auch noch hineinschreiben das du nicht mehr in der Lage bist deinen Anteil zur Miete zu leisten und durch die Arge genötigt wirst auszuziehen.
Als nächstes würde ich zu deiner Krankenkasse gehen um dieser den Sachverhalt darzustellen, es kann gut möglich sein das diese sich bereit erklärt dich weiterhin zu Versichern bis die Sache klargestellt wurden ist.
Fakt ist, dass mir das Jobcenter seit 1.11.06 keinen Cent mehr zahlt, bis mein Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die Krankenkasse hat mir eine freiwillige Versicherung für 130 € angeboten, lol guter Witz von was denn bitte ?
Berlin1195
Seebarsch
18.11.2006, 20:13
Nach § 40 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 331SGB III können die Leistungen sehr wohl vorläufig eingestellt werden.
Allerdings geht das nur in Verbindung mit einer Begründung und mit einem Bescheid !
:confused:
Hallo Berlin1195,
warum führst Du Deinen eigenen Thread nicht weiter?
Wohnung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=16574&highlight=berlin1195)
Da habe ich am 7.11. versucht einen Weg aufzuzeigen. Es wäre für Dich sinnbringender und vor allem effektiver diesen Weg einzuschlagen und die virtuelle Welt mal auszuschalten.
Gruss
Berlin1195
19.11.2006, 11:06
Den sogenannten Beratungsschein für einen Anwalt bekomme ich erst, wenn die Absage des Jobcenter auf weitere Zahlungen von Hartz IV bei mir eingegangen ist. Das möchte ich natürlich auf jeden Fall verhindern.
Berlin1195
Ende Oktober bekam ich den besagten Brief vom Jobcenter, dass ich mich zu der Vermutung der eheähnlichen Gemeinschaft äußern soll, weil ich länger als ein Jahr mit Fr. XXXXXX zusammenlebe. Im letzen Absatz stand dann, dass weitere Zahlungen ruhen, bis in meiner Sache abschließend entschieden wurde. Ende Oktober kam kein Hartz IV Geld mehr und krankenversichert bin ich seit 1.11.06 auch nicht mehr.
Und mit diesem Schreiben des Jobcenters besitzt Du die Grundlage um beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Unabhängig davon kannst Du auch selbst einen "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" beim zuständigen Sozialgericht stellen.
Berlin1195
19.11.2006, 14:23
Da irrst du. Erst wenn ich den Ablehnungsbescheid vom Jobcenter bekomme, kann ich mit diesem zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen. Weil mein Verfahren schwebt ja noch beim Jobcenter. Es kann ja auch sein, dass ich weiterhin Anspruch bekomme. Dann muss mir das Jobcenter rückwirkend Hartz IV zahlen und mich auch rückwirkend krankenversichern. Dann habe ich natürlich keinen Anspruch mehr auf diesen Beratungsschein.
Berlin1195
einsamer Wolf
19.11.2006, 14:35
Hi deswegen war ich ja so verwundert das man dir das Geld streicht auf Grund einer bloßen Vermutung und Ohne ausreichende Begründung.
Hast du schon mal direkt mit dem Sachbearbeiter gesprochen der für dich in dieser Sache zuständig ist???
Berlin1195
19.11.2006, 15:06
Hi deswegen war ich ja so verwundert das man dir das Geld streicht auf Grund einer bloßen Vermutung und Ohne ausreichende Begründung.
Hast du schon mal direkt mit dem Sachbearbeiter gesprochen der für dich in dieser Sache zuständig ist???
Ich war sogar persönlich da. Die Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass sie da gar nichts machen kann, bis mein Sachverhalt abschließend geklärt ist. Falls die bis Ende November brauchen, schicke ich denen die Mahnbescheide der Wohnungsbaugesellschaft und vom Energieunternehmen.
Berlin1195
einsamer Wolf
19.11.2006, 15:35
Hallo Berlin,
bei dir wird wohl nichts anderes möglich sein als Widerspruch einzulegen gegen die vorläufige Einstellung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, mit Begründung auf deine derzeitige Finanzielle Situation.
Mir ist immer noch unklar warum dir die ARGE einfach so das Geld streicht vielleicht wollen Sie so herausfinden ob deine Mitbewohnerin dich Unterstütz??
Hast du einen Anwalt und wenn ja hast du Ihn mal gefragt ob das rechtens ist was die Arge da mit dir macht?
Denn ich glaube du hast in deiner Situation kaum eine Chance ohne Rechtsbeistand gegen die Arge vorzugehen!
Ich weis der wird dir in dieser Situation auch nicht deine Miete bezahlen, aber er könnte vielleicht durch ein Telefonat mit der Arge etwas bewegen!
Erst wenn ich den Ablehnungsbescheid vom Jobcenter bekomme, kann ich mit diesem zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen.
Wer hat Dir diese Auskunft gegeben?!
Da stimmt vorne und hinten nichts. Das Jobcenter kann nicht ohne rechtsgültigen Bescheid Leistungen einstellen.
In deinem "eigenen" Thread hatte ich bereits auf Beratungsstellen und anwaltliche Hilfe hingewiesen.
Berlin1195
20.11.2006, 11:11
Wer hat Dir diese Auskunft gegeben?!
Da stimmt vorne und hinten nichts. Das Jobcenter kann nicht ohne rechtsgültigen Bescheid Leistungen einstellen.
In deinem "eigenen" Thread hatte ich bereits auf Beratungsstellen und anwaltliche Hilfe hingewiesen.
Fakt ist, dass ich seit November kein Hartz IV mehr bekomme und auch nicht krankenversichert bin. Du siehst also, dass es geht. Mein Hartz IV Anspruch war Ende Oktober beendet und ich hätte ab November den Folgeantrag ausfüllen müssen. Der kam erst gar nicht, sondern nur das Schreiben vom Jobcenter, das ich jetzt ab August 06 dem Jobcenter beweisen muss, dass ich in keiner eheähnlichen Gemeinschaft mit Frau XXXXX lebe. Man nimmt es aber seitens des Jobcenter an, weil ich schon länger als ein Jahr mit Frau XXXXX zusammenlebe. Bis zur entgültigen Klärung des Sachverhaltes ruhen meine Ansprüche, was sich positiv (Fortzahlung), oder aber auch negativ ( Rückzahlung an das Jobcenter ) auswirken kann. Einen Anwalt habe ich bereits, der mir das auch mit dem Beratungschein gesagt hat. Ich habe beim zuständigen Amtsgericht angerufen und die hat mir gesagt, dass ich mit dem Ablehnungsbescheid seitens des Jobcenters einen solchen Beratungsschein beantragen kann.
Berlin1195
Nach § 40 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 331SGB III können die Leistungen sehr wohl vorläufig eingestellt werden.
Allerdings geht das nur in Verbindung mit einer Begründung und mit einem Bescheid !
:confused:
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Berlin1195
20.11.2006, 12:04
Siehe mein Post 3 im Thread " Wohnung " ! Der beste Beweis für die Nichtzahlung seitens des Jobcenter ist mein leeres Konto, dass seit Ende September keine Einzahlungen mehr gesehen hat. Weitere Beweise ist meine Krankenversicherungslosigkeit seit dem 1.11.06. Man bot mir eine freiwillige Versicherung für ca.130 € an. Hallo ? Von was denn ? Jetzt will man mich so lange wie möglich ohne Geld dastehen lassen, worauf dann die Begründung kommt, sehen sie, sie konnten sich ja doch so lange über Wasser halten und das ohne Zahlungen, seitens des Jobcenters.
Berlin1195
Betroffener
21.11.2006, 02:30
@Berlin1195,
so verbohrt kann mann doch mit 21 Jahren gar nicht sein - oder etwa doch?
Du kannst sehr wohl mit dem Schreiben, das Du hast zum Sozialgericht traben - Du musst es nur selber wollen und tun.
Aber wie es scheint, willst Du wirklich abwarten, bis alles für Dich zu spät ist.
Konto seit Wochen mehr als leer, Krankenversicherung weg, Miete und Energieversorger sind unbezahlbar. Willst Du unter der Brücke landen, weil Du uns nicht glaubst?
Ist der Leidensdruck nicht schon hoch genug bei Dir?
Gorbi hatte mal gesagt: "Wer zuspät kommt, den bestraft das Leben".
Willst Du unbedingt auch dabei sein?
Berlin1195
21.11.2006, 07:40
Wie kommst du darauf, dass ich 21 Jahre bin ? Ich bin Ende 30 ! Habe heute einen Termin beim Anwalt, langsam reicht es mir, auch wenn erst ca. 2 Wochen vergangen sind, seit mein Schreiben beim Jobcenter eingegangen ist.
Berlin 1195
Hier mein definitiv letzter Beitrag rund ums Thema "Berlin1195"
Lassen wir mal das Alter aus dem "Spiel", hier die Fakten:
Ich habe Ende Oktober einen Bescheid vom Jobcenter bekommen, dass ich jetzt am Zuge bin zu beweisen, dass ich nicht mit meiner Partnerin zusammenlebe.
So beginnt das Schreiben :
Sehr geehrter Herr XXXXXXX
Sie beziehen laufend Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.Während des Bezuges dieser Leistung sind sie verpflichtet, nach §60(1) Nr. 3 SGB I im Leistungsverfahren mitzuwirken. Dabei haben sie Beweismittel zu bezeichnen und Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Ihre Pflicht zur Angabe aller Tatsachen, die für die Geldleistung erheblich sind, besteht nach §60(1) Nr.1 SGB I und bleibt davon unberührt.
Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht bitte ich sie bis spätestens 5.11. 2006 folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen.
Ab 1.8.06 sind durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchendew einige Änderungen eingetreten, die unmittelbar Auswirkungen auf ihren Leistungsanspruch haben. Da sie bereits länger als ein Jahr mit Frau XXXXXX zusammenleben, muss ich davon ausgehen, dass eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft vorliegt. Deshalb lassen von Frau XXXXXX beiliegende Zusatzblätter ausfüllen und reichen diese umgehend wieder ein.
Vorher kann über ihre Fortzahlungsantrag ab dem 1.11.06 nicht entschieden werden.
Als Schluss stand noch, wenn ich mich nicht melde, das mir alle Leistungen versagt bleiben.
Jetzt haben wir bald Ende November und das Problem wird offensichtlich in den Weiten des Internets ausgetragen ohne Aussicht auf Einsicht.
einsamer Wolf
28.11.2006, 20:42
Hallo Leute also bei mir geht’s jetzt weiter heute kam ein netter Brief von der Arge,
mit folgendem Inhalt.
„Nach Prüfung unseres Außendienstes und dem Sachbestand Ihrer Leistungsakte ist davon auszugehen, dass Sie zusammen mit Frau XXXXXX eine eheähnliche Gemeinschaft bzw. Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft bilden.
Ich fordere Sie hiermit auf, die bereits übersandten Unterlagen vom 25.09.06 zusammen mit Frau XXXX auszufüllen bzw. durch den Arbeitgeber Frau XXXXX ausfüllen lassen und mit den entsprechenden Nachweisen bis zum o.g. Termin 11.12.06 wieder einzureichen“
Wie genau man nun genau zu diesem Sachverhalt kommt oder durch was er sich begründet stand wieder einmal nicht dabei“
Es ist schon erschrägend wie ein System einen einfach zu etwas macht was man gar nicht ist.
Es wäre langsam wirklich an der Zeit vom Gesetzgeber, das er eine klare Richtlinie schafft wie man eine Eheähnliche Gemeinschaft beweisen oder widerlegen kann, denn so oft man es dreht und wendet, es bleibt immer an einem Punkt hängen
„sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen“
wo soll man da ansetzen, die Arge kann mir ebenso wenig beweisen das mein Mitbewohner bereit ist für mich Einzustehen oder das unsere art des Zusammenlebens sich durch eine besondere innere Bindung auszeichnet, noch kann ich der Arge das Gegenteil beweisen?????:-x
Also wenn ich jemanden so doll liebe, dann kann ich ihn in anbetracht der Zeit ( im meinem Fall 6 Jahre) auch genauso gut Heiraten oder ein Kind in die Welt setzen.:x
Vielleicht hat ja einer von euch ne Idee wie ich jetzt weiter verfahren soll????
Ansonsten werde ich mir erst einmal einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin geben lassen und Parallel dazu einen Termin mit meinem Anwalt holen um mein weiteres vorgehen zu besprechen.
Ich werde euch natürlich auf dem Laufenden halten.
Hallo einsamer Wolf,
- jetzt ist das geschehen was ich in meiner ersten Antwort angesprochen habe, die Arge meint nun durch die Inaugenscheinnahme "Beweise" für eine eeG/Einstandsgemeinschaft zu haben.
- als weitere Vorgehensweise würde ich Dir raten weiterhin bei Deiner bisherigen Geschichte zu bleiben, auf keinen Fall etwas gemeinsam mit irgend jemand ausfüllen, evtl. nocht ein Schreiben mit Begründung von der Arge fordern auf welcher Grundlage, nach welchen Kriterien die angebliche eeG, - die ungeachtet des Ergebnisses der Ermittler nicht besteht, denn nun angeblich bewiesen wurde.
Die Idee mit dem Anwalt ist schon richtig, denn so wie es aussieht wird sich die Arge nach erfolgter Inaugenscheinnahme kaum mehr davon abbringen lassen (außer durch ein Urteil des Gerichtes) es bestünde eine eeG/EInstandsgemeinschaft.
Wünsche trotz dieses Niederschlags fürs weitere viel Erfolg.
Gruß
border
einsamer Wolf
29.11.2006, 18:06
Hi border,
ich hatte heute Telefonisch mit der Betreffenten Sachbearbeiterin Kontakt aufgenommen um mit Ihr ein Persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Sie wollte zunächst erst einmal wissen worum es ginge, dann habe ich Sie noch einmal über den Stand der dinge in Kenntnis gesetzt und wollte nun von Ihr wissen wie Sie zu dieser Einschätzung gekommen ist.
Sie teilte mir dann mit, das aufgrund der Begehung durch die entsprechenden Mitarbeiter der Eindruck entstanden sei das es sich bei mir um eine Eheähnliche Gemeinschaft handelt.
Daraufhin wollte ich von Ihr wissen wie ich denn das Gegenteil Beweisen könne und habe Sie noch einmal auf den Teil hingewiesen, das in einer Eheähnlichen Gemeinschaft beide Partner für einander einstehen müssen und willig sein müssen den anderen in jeder Lebenslage zu Unterstützen. Und das es mir unmöglich sei der Arge das Gegenteil zu beweisen da es in „ noch nicht möglich ist, in das Hirn meiner Mitbewohnerin zu schauen“ um der Arge zu beweisen das Sie nicht willens ist mich Finanziell zu Unterstützen.
Wir sind dann zu der Übereinkunft gekommen, mittels einer eiderstaatlichen Erklärung die Arge vom Gegenteil zu überzeugen.
Nun werde ich zusammen mit meinen Anwalt und meiner Mitbewohnerin ein solches Schreiben verfassen und ich bin jetzt schon gespannt was dann kommt.
Zumindest werden Sie mir vorläufig weder das Geld streichen noch kürzen, ich kann nur hoffen das es mit der Eiderstaatlichen Erklärung klappt.:kotz:
Mfg
Seebarsch
29.11.2006, 18:30
Hallo einsamer Wolf,
für den Termin bzw. das weitere Vorgehen solltest Du dich mit Deinem Anwalt gut vorbereiten.
Die behördeninternen Weisungen kannst Du in der DA zu § 7 SGB II (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-7-SGB-II-Berechtigte.pdf)finden!
Viel Erfolg!
einsamer Wolf
30.11.2006, 20:30
Hallo Ihr lieben gibt es im Forum überhaupt einen Link für Fachanwälte im Sozialrecht? :danke:
Fastrentner
02.12.2006, 08:36
Also meiner Ansicht nach seid ihr keine eäG - nur... wie die ArGe es sieht... und wie es ein Sozialgericht bewertet, das vermag - denke ich - niemand von uns vorherzusagen...
Das Problem ist - eine einfache Widerlegung reicht nicht mehr - es müssen Kontoauszüge vorgelegt werden, Versicherungsurkungen - ggf. wird euch ein Hausbesuch offeriert, die Nachbarn werden "ausgehorcht"... etc. pp.
Die Hauptproblematik ist euer langes Zusammenwohnen - 6 Jahre... da gehen auch viele SG von einer Einstandsgemeinschaft aus, ganz einfach weil die "Erprobungsphase" durch ist...
Die Dauer des Zusammenlebens sagt nichts dazu aus, ob eine reine
WG oder eine eä.G. vorliegt. (SG Oldenburg Az. S 47 AS 886/06 ER.)
Grundsatzentscheidung SG Saarbrücken (Az. S 21 AS 3/05)
Hallo Ihr lieben gibt es im Forum überhaupt einen Link für Fachanwälte im Sozialrecht? :danke:
Hallo einsamer Wolf,
versuche es mal hier: Adressverzeichnis der Beratungsstellen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)
einsamer Wolf
13.12.2006, 22:19
Hi Leute ich wollte nur Bescheid sagen morgen geht es bei mir weiter, ich habe euch ja von meinem Gespräch mit dem Anwalt erzählt und das er gesagt hat das ich mir genauere Informationen von meiner Sachbearbeiterin holen soll.
Nun morgen findet das Gespräch statt ich werde euch natürlich wieder genau darüber in Kentnis setzen was dabei heraus gekommen ist.
Also dann bis morgen:sdagegen:
einsamer Wolf
14.12.2006, 20:29
So heute war nun der große Tag und es ist genauso gelaufen wie ich mir das gedacht aber nicht gewünscht habe.
Ich war ja nun heute bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin betreffs der Leistungen um von Ihr Informationen zu bekommen warum es sich nach Meinung der ARGE bei mir um eine Eheähnliche Gemeinschaft handeln sollte.
Nun zur Begründung der ARGE:
Es ist untypisch für eine WG keine Kühlschrank Untergliederung zu haben, es ist auch nicht Üblich seine Wäsche gemeinsam in einem Waschgang zu Waschen, in einer WG existiert ein Reinigungsplan der jedoch beim Hausbesuch nicht ersichtlich war. Es ist auch untypisch das meine Mitbewohnerin meinen Privatbereich mit nutzen darf bzw. dieser frei zugänglich ist für sie.:confused:
Ich stellte darauf hin die Frage wie es mir denn möglich sein solle die Eheähnliche Gemeinschaft zu widerlegen, da mir ja nur das Wort meiner Mitbewohnerin und das meinige bleibt, das jedoch nicht genügend gewicht hat um den Verdacht zu widerlegen, Finanzielle Trennung spielt hierfür jedoch auch keinerlei rolle.
Ebenso wenig würde eine Eiderstattliche Erklärung was hieran ändern können, da es immer noch der ARGE unterliegt in wie fern Sie dieser glauben schenken solle.
Man schlug mir die Möglichkeit vor eine Eigene Wohnung zu nehmen um jeglichen Verdacht aus der Welt zu räumen. :sensationell:
Ich persönlich halte eine Klage in diesem Fall für unnütz und ich werde auch nicht herum kommen der ARGE und dem Steuerzahler noch mehr kosten zu verursachen, da ich mir ja nun ne eigene Wohnung nehmen muss und das Kostet mehr, um genau zu sein etwa 2400 Euro im Jahr ! Nun muss man ja kein großer Rechner sein um sich auszurechnen was das bei angenommenen 50000 genötigten Personen bedeutet, es sind wahrscheinlich noch mehr!
Und da beschwert sich der Staat das die Kosten für Hartz 4 zu hoch sind???:wut:
Wo bleibt da die Gerechtigkeit und in was für einer Gesellschaft leben wir???
Ich bin nun wirklich bei leibe nicht froh darüber, das ich keine Arbeit finde und mir ist es auch peinlich Arbeitslos zu sein, aber was soll ich dagegen tun, ich bekomme keine Förderungsmöglichkeiten von seitens der ARGE da ich ein REHA Fall bin und somit die zuständige BG für derlei Angelegenheiten zuständig ist; und diese will nichts bezahlen da diese wiederum den Schwarzen Peter der Arge zuschiebt ( momentan läuft meinerseits eine Klage gegen die BG, dass kann allerdings noch etwas dauern).
Ich habe mich auf diesen Staat verlassen und muss nun feststellen das man von diesem Staat verlassen ist“ wird“.
StephanK
14.12.2006, 20:41
Man schlug mir die Möglichkeit vor eine Eigene Wohnung zu nehmen um jeglichen Verdacht aus der Welt zu räumen. :sensationell: Daran wird die ganze Absurdität der Regelung deutlich, die Beweislast auf den Hilfesuchenden zu verlagern.
Was Du zu den dadurch verursachten Mehrkosten schreibst, ist natürlich richtig.
Die Auswahl zwischen prozessieren oder neue Wohnung suchen ist die Wahl zwischen zwei Übeln. Ich kann Dir nur wünschen, dass Deine Wahl richtig ist und dass Du eine passende Wohnung findest.
einsamer Wolf
14.12.2006, 21:17
Ich sehe persönlich die Option einer neuen Wohnung als „ …..….“ an aber welche Wahl lässt man mir den letzten Endes?
Eine Klage währe mir lieber, aber auch diese kann diesem Irrsinn kein Ende setzen.
Selbst die Mitarbeiterin bei der ARGE räumte beim heutigen Gespräch ein das es nicht besonders Sinnvoll ist, aber dies nun mal vom Bund gewünscht wird!!!!!?????
Anscheinend legt man besonderen Wert darauf das Geld der Steuerzahler besonders schnell unter dem Hammer zu bringen, besser währe ein Richtungsweisendes Urteil, damit diesem treiben endlich ein Schlusspunkt gesetzt wird.
Ich sehe ja ein, dass die so genannte wilde Ehe kein Vorteil gegenüber der Amtlichen sein darf, aber man sollte hier zwischen Sinn und Unsinn unterscheiden!
Und diese Art der „Einsparung“ macht nun wirklich keinen Sinn da in meinem Fall keine derartige art des Zusammenlebens vorliegt!
Ich werde alles noch mal mit meinem Anwalt besprechen, aber ich denke, er wird mir auch zur eigenen Wohnung raten.
Ne neue Wohnung wäre natürlich das kleinere Übel aber ich finde ich würde hierbei den……. einziehen und das empfinde ich als schlimmeres Übel.
Da ich hierbei nicht nur an mich denke sondern auch an andere, die nach mir folgen.
Hallo einsamer Wolf,
nun willst Du Dich doch noch durch Behördenwillkür zum "einsamen Wolf" machen. Deine Beweggründe, den Kampf gegen die ARGE nicht aufzunehmen, kann ich nachvollziehen. Wenn "sie" es nicht anders wollen und lieber Mehrkosten verursachen wollen, dann soll "ihnen" das Himmelreich sicher sein. ;-)
Die Argumentation der ARGE, da irgendwo in Thüringen, ist jedoch recht abenteuerlich.
Es ist untypisch für eine WG keine Kühlschrank Untergliederung zu haben, es ist auch nicht Üblich seine Wäsche gemeinsam in einem Waschgang zu Waschen, in einer WG existiert ein Reinigungsplan der jedoch beim Hausbesuch nicht ersichtlich war. Es ist auch untypisch das meine Mitbewohnerin meinen Privatbereich mit nutzen darf bzw. dieser frei zugänglich ist für sie.
Denn das ist ja u.a. Sinn und Zweck einer WG. Die Gemeinschaft, ein gemeinsames Wirtschaften = Wirtschaftlichkeit um gemeinsam Kosten zu senken, nach Möglichkeit gemeinsam Essen zuzubereiten, einen gemeinsamen "Aufenthaltsraum" zu haben und auch mal die fette Stereoanlage der Mitbewohner/innen nutzen zu dürfen. Eine WG mit verschlossenen Türen ist keine WG; dies ist auch kaum bei Untermietverhältnissen der Fall, es sei denn, man hätte das Gefühl der Vermieter oder die Vermieterin sei ein/e Schlickefänger/in. ;-)
Wie StephanK schon schrieb, liegt die Entscheidung alleine bei Dir und dies ist nicht gerade beneidenswert.
und mir ist es auch peinlich Arbeitslos zu sein
Lonesome wolf, das muß Dir nicht peinlich sein, lasse uns dies nicht einreden. Meine Arbeitslosigkeit ist mir nicht peinlich, da ich sie mir nicht ausgesucht habe. Peinlich wäre es mir, wenn ich der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Mannesmann wäre.
StephanK
14.12.2006, 21:32
Ich werde alles noch mal mit meinem Anwalt besprechen, aber ich denke, er wird mir auch zur eigenen Wohnung raten.Wenn er Mandate hat, die mit weniger Aufwand mehr Geld einbringen, wird er das wohl tun :engel:
Zwischen den Zeilen Deines letzten Beitrages lese ich, dass Du hin- und hergerissen bist. Das ist nur zu verständlich. Wenn der Wohnungsmarkt bei Euch halbwegs entspannt sein sollte, dann ist es halt wirklich eine Überlegung...
Hallo einsamer Wolf,
ich hake nochmal nach.
Seebarsch hatte Dir mal einen Link zu den Weisungen der BA genannt. Dort steht unter 7.16:
Leben Geschwister oder andere Verwandte zusammen, ist daher nicht von einer Einstehensgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Buchstabe c auszugehen.
Das gleiche gilt für Personen, die sich lediglich aus Kostengründen eine Wohnung teilen (z. B. die klassische Wohngemeinschaft).
Kennt Dein Rechtsanwalt diesen Passus aus den Weisungen der BA?
Unter 7.17 dann jedoch jenes
(5) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft), wird gemäß § 7 Abs. 3a SGB II vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen
zu verfügen.
(6) Liegt eine der vorgenannten Tatsachen vor, wird von Gesetzes wegen vermutet, dass eine Einstehensgemeinschaft vorliegt. Für das Vorliegen des Vermutenstatbestandes trägt der Leistungsträger die Beweislast.
Die unter 1. bis 4. genannten Tatsachen stellen jedoch lediglich die Voraussetzung für eine gesetzliche Vermutung dar, sie sind nicht abschließend. Liegt keine dieser Tatsachen vor oder wird eine entsprechende Vermutung widerlegt, können dennoch weitere Lebensumstände
auf eine Einstehensgemeinschaft schließen lassen.
Diese weiteren Umstände hat der Leistungsträger ggf. zu ermitteln und zu beweisen, es gilt insoweit der Amtsermittlungsgrundsatz gem. § 20 SGB X.
Pkt.1 „länger als ein Jahr zusammenleben“ trifft auf Dich/Euch ja zu. Nun steht aber in 7.17 so schön geschrieben, dass dies „lediglich die Voraussetzung für eine gesetzliche Vermutung dar (stellt) “
Auch die Begründung der ARGE warum Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft (nach neuestem Jargon: Einstehensgemeinschaft) sein sollt ist m.E. weder Indiz noch Beweis für eine Einstehensgemeinschaft.
(Ob der Joghurt nun links im Kühlschrank steht und mit linksgedrehten Kulturen verschlabbert ist, oder ob er mit ersichtlichen Namenschildchen (Gehört Wolf, nicht Rolf) versehen ist, ist m.E. Quark. ;-) )
Versuche im Gespräch mit Deinem Rechtsanwalt das Augenmerk auf 7.16 und 7.17 zu richten.
einsamer Wolf
16.12.2006, 10:30
Das alles ist mir wohl bekannt, aber danke noch mal für den Hinweis ich werde es ins Gespräch mit meinem Anwalt einfliesen lassen!
Noch mal zu der Argumentation der Arge, im Gesamteindruck der Mitarbeiter stellte es sich so dar das keine Räumliche Trennung ersichtlich war und man mir in Prinzip nicht glaubt das ich die Möglichkeit habe mich in meine Räumlichkeit ungestört zurückziehen zu können.
Ganz besonders lag die Betonung beim Punkt Wäsche Waschen, das meine Mitbewohnerin eben Ihre Wäsche gemeinsam mit der Meinigen wäscht (Unterwäsche) und diese auch gemeinsam auf der Leine hing! Das klingt absurd ist aber so, meine Begründung das es aus Ökonomischen Gesichtspunkten einfach sinnvoller ist hatte für die Mitarbeiter keinerlei Bedeutung. Sie sind der Meinung das die Wohnung so eingerichtet ist das eine Ehe.. Einstehensgemeinschaft stark anzunehmen ist.
Man wies mich auch im Gespräch darauf hin, das wenn ich die Klage Variante wählen sollte es mir auch passieren kann, das die Arge die gesamten Bezüge zurückfordern wird.
Man räumte mir eine Schonfrist bis zum 17 Januar 2007 ein, in der ich die Möglichkeit habe entweder die geforderten Unterlagen von Frau XXXX einzureichen oder eben meinen Auszug aus der Wohnung bekannt zu geben! Über meine Rechtlichen Möglichkeiten bin ich bestens Informiert, aber was würdet Ihr tun „Ausziehen“? oder Kämpfen?
Wenn ich ausziehen sollte so habe ich die Möglichkeit „Kostenlos“ mit einem Freund eine WG zu gründen, sollte ich Kämpfen so hätte ich die Möglichkeit mir bei meiner Bank die nötige Finanzielle Unterstützung zu holen quasi ein Kredit, der mir hilft über die Anfangsphase der Klage hinweg zu helfen.
Ich hege den Traum mit einer Klage eventuell etwas Richtungsweisendes zu erreichen, aber wie gesagt das ist ein Traum und der Schuss kann genauso gut nach hinten los gehen und im diesem Fall würde es in einem Desaster enden.
Also die Frage nach ausziehen oder Kämpfen ist in diesem Fall wohl nicht ganz unbegründet:confused:
Also die Frage nach ausziehen oder Kämpfen ist in diesem Fall wohl nicht ganz unbegründet
Um Deine Entscheidung beneide ich Dich nicht, denn in der Tat kann keine/r voraussehen, wie letztlich eine Entscheidung des Sozialgerichtes aussehen mag. :mad:
Ich hege den Traum mit einer Klage eventuell etwas Richtungsweisendes zu erreichen, aber wie gesagt das ist ein Traum und der Schuss kann genauso gut nach hinten los gehen und im diesem Fall würde es in einem Desaster enden.
Eine Variante gibt es möglicherweise, die Deinem "Traum" entsprechen könnte ohne ein "Desaster " heraufzubeschwören:
Du ziehst in der Tat aus, klagst aber gegen die Entscheidung des Jobcenters. Du könntest dann gemütlich diesem Rechtsstreit aus Deinem neuen Heim beiwohnen. ;-)
Dies setzt jedoch voraus, dass Du auch etwas greifbar Schriftliches seitens des Jobcenters in Händen hältst.
Gruß
einsamer Wolf
16.12.2006, 11:01
Und wie sollte das aussehen? Eine konkrete Äußerung des Amtes?
StephanK
16.12.2006, 11:19
... nicht glaubt das ich die Möglichkeit habe mich in meine Räumlichkeit ungestört zurückziehen zu können.Dieser Punkt ist durchaus ernst zu nehmen. Das "Verantwortung füreinander tragen und füreinander einstehen", von dem das Gesetz spricht, hat damit zwar nix direkt zu tun, aber es ist eben schon ein Indiz für eine äußerst enge Gemeinschaft, wenn keiner einen Rückzugsraum nur für sich hat. Es ist zwar umgekehrt kein "schlagender Beweis" dagegen (man denke an die vielen Ehepaare mit getrennten Schlafzimmern wegen schnarchender Gatten), aber leider ein Glied in der Indizienkette, die der Alg II-Träger offenbar zusammenknüpft.
Ganz besonders lag die Betonung beim Punkt Wäsche Waschen, das meine Mitbewohnerin eben Ihre Wäsche gemeinsam mit der Meinigen wäscht (Unterwäsche) und diese auch gemeinsam auf der Leine hing! Das klingt absurd ist aber so, meine Begründung das es aus Ökonomischen Gesichtspunkten einfach sinnvoller ist hatte für die Mitarbeiter keinerlei Bedeutung.Hmmm... So lange es noch um die [I]Eheähnlichkeit einer Gemeinschaft ging, konnte man in diesem Punkt noch ganz gut argumentieren. Seit wir es mit der wischi-waschi-Einstandsgemeinschaft zu tun haben, ist das wesentlich schwieriger. Dennoch würde ich auch jetzt noch argumentieren: Eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft ist noch keine Einstandsgemeinschaft. Das Wäschewaschen gehört zu einer - teilweisen - Wirtschaftsgemeinschaft, die, wie Du zurecht betonst, aus rein praktisch-ökonomischen Gründen besteht. Wenn Ihr aber die damit verbundene Arbeit je nach persönlichem Anteil am gesamten Schmutzwäsche-Anfall (z.B. sie 60 %, Du 40 %) verteilt, dann liegt darin keine Versorgungsleistung, die einer der anderen erbringen würde (und darum geht's!).
Wenn auf diesem Punkt also so "herumgeritten" wird, dann sattel Du noch eins drauf und erläutere das in aller Ausführlichkeit.
Wenn ich ausziehen sollte so habe ich die Möglichkeit „Kostenlos“ mit einem Freund eine WG zu gründen... und hast spätestens nach einem Jahr den gleichen Driss wieder, weil es eben nicht mehr um Eheähnlichkeit geht und nicht nur Zusammenwohnende verschiedenen Geschlechts vom Gesetz erfasst werden. Das ist keine zuverlässige Lösung.
was würdet Ihr tun „Ausziehen“? oder Kämpfen?Meine persönliche Sicht: Ich könnte es nicht verantworten, in diesem Rahmen, d.h. ohne persönliche Kenntnis der Personen und Verhältnisse, eine schlichte ja- oder nein-Empfehlung abzugeben.
Das "kämpfen" setzt aus meiner Sicht voraus, dass Du mit Überzeugung und reinem Gewissen sagen kannst: nein, ich erhalte von ihr keine Unterstützungsleistungen. Sonst wird das ein schräges Ding, bei dem man Dich leicht in die Ecke treiben kann. Wenn Du das aber sagen kannst und zudem gut anwaltlich vertreten bist, spricht wenig dagegen.
Der Gedanke, etwas Richtungweisendes erzielen zu wollen, ehrt Dich. Die damit verbundenen Risiken sind Dir klar. Ob Du sie auf Dich nehmen willst, ist letzten Endes eine Entscheidung, die davon abhängt, was Du eher ertragen könntest: Eine Niederlage oder das schale Gefühl, "klein beigegeben" zu haben. Ein bisschen Kämpfernatur braucht's also schon, oder vielleicht besser gesagt "Kalte-Kriegs-Mentalität" - das trifft die Atmosphäre eines Rechtsstreits eher.
einsamer Wolf
16.12.2006, 14:24
Ehrlich gesagt ist es dieses schale Gefühl, "klein beigegeben" zu haben, was mich daran so stört, weil ich die Vorgehensweise der ARGE nicht richtig finde und das ganze an sich eine sehr fragwürdige Sache ist. Meiner Meinung nach greift Hartz IV in die Grundrechte der Menschen ein und das sollte unbedingt unterbunden werden! Deshalb würde mich effge `s Äußerung genauer interessieren
Zitat:Du ziehst in der Tat aus, klagst aber gegen die Entscheidung des Jobcenters. Du könntest dann gemütlich diesem Rechtsstreit aus Deinem neuen Heim beiwohnen.
Dies setzt jedoch voraus, dass Du auch etwas greifbar Schriftliches seitens des Jobcenters in Händen hältst.
Wenn du das bitte noch mal genauer erläutern könntest??
Hallo einsamer Wolf,
Du würdest gerne durch eine Klage etwas richtungsweisendes erreichen, möchtest jedoch bei einer möglichen negativen Entscheidung verständlicherweise kein "Desaster" erleben.
Ich springe auch nicht in jeden Tümpel um anschliessend feststellen zu dürfen, dass das Wasser gerade bis zu den Kniekehlen reicht. ;-)
Von daher teile ich Deine Bedenken und kann mich dem Beitrag von StephanK nur anschliessen.
Zu Deiner konkreten Frage. Meine Idee war folgende:
Du beziehst eine eigene Wohnung, gehst aber trotzdem bzw. gleichzeitig gegen die Entscheidung des Jobcentres vor, die Dir auferlegt hat die WG zu verlassen.
Man räumte mir eine Schonfrist bis zum 17 Januar 2007 ein, in der ich die Möglichkeit habe entweder die geforderten Unterlagen von Frau XXXX einzureichen oder eben meinen Auszug aus der Wohnung bekannt zu geben!
Dann könntest Du relaxt einer Entscheidung des Sozialgerichtes entgegensehen, ohne dass Dir finanzielle Einbussen entstehen könnten.
Nur bin ich mir nicht sicher, ob der Klagegrund dann entfällt, wenn Du ausziehst und damit möglicherweise neue Tatsachen geschaffen worden sind.
Dies kann ich leider nicht beurteilen und es wäre vielleicht eine Aufgabe, die Du Deinem Rechtsanwalt morgen aufgeben könntest. :)
Gruss & alles Gute
einsamer Wolf
17.12.2006, 16:17
Hi vielen dank für deine Antwort, ich habe ja über das Gespräch bei der ARGE ein Protokoll erhalten. Ich werde das mal am Mittwoch dem Anwalt zeigen mal schauen was der dazu sagt.:shock:
Mfg
einsamer Wolf
20.12.2006, 20:17
Hi liebe Freunde also das Gespräch bei meinem Anwalt ist genauso gelaufen, wie ich mir das vorab schon gedacht habe.
Er riet mir ganz simpel ne Wohnung zu nehmen, wir haben natürlich vorher darüber geredet ob es sinn macht eine Klage anzustreben.
Aber nach genauerer Analyse der Situation macht das keinen Sinn, da ja immer noch die Kritik der ARGE an der Räumlichen Trennung bleibt da ja die Wohnung so eingerichtet ist das man auf dem ersten Blick annehmen muss das es keine Räumliche Trennung gibt.
Und da bleibt ja noch der Richter!
Also bleibt mir nichts anderes übrig als mir eine neue Bleibe zu suchen.
Und wieder einmal nimmt die Staatlich verordnete Selbstverschuldung ihren lauf und die ARGE muss mir ab dem nächsten Jahr ca. 200 Euro mehr stütze bezahlen.:patsch:
Tja wenn diese art der Politik weiterhin so betrieben wird, dann braucht man sich nicht zu wundern wenn die Staatsverschuldung weiterhin steigt.
„So genannte staatlich angeordnete Selbstverschuldung.“:sensationell:
Bin ja mal gespannt ob mich die Arge dann in Ruhe lässt?
Also vielen dank für eure Unterstützung :danke:
Mfg
Hey Lonesome Wolf,
vielleicht giltst Du dann ja als Privilegierter, da Du um 200 Euronen schwerer geworden bist. ;-)
Du hast alles versucht und auch ich bin enttäuscht, dass es nun so ausgehen muss. Und trotzdem wirst weder Du noch ich den Kopf in den Sand stecken.
Alles Gute und ich hoffe, dass die neue Wohnung nicht allzu weit von Deiner alten Bleibe ist.
Wer nicht hören will, muss zahlen. Tolle Logik ;-)
Bin ja mal gespannt ob mich die Arge dann in Ruhe lässt?
Und, was träumst du in der Nacht?
:confused:
einsamer Wolf
21.12.2006, 20:09
Hi nur noch mal zum Klarstellen es ist nicht so das ich das aus lauter Freude tue mir währe es anders herum Lieber gewesen! Und ja meine neue bleibe ist Geradeeinmahl 5 min von der alten entfernt!
Und ich denke mal das die ARGE mich in ruhe lassen wird die Wohnung muss Wohnlich eingerichtet sein und sonst nix alles andere kann der ARGE egal sein!
Des Weiteren muss ich sagen das die ARGE bei uns hier nicht so schlimm ist wie das in vielen anderen Regionen so der Fall ist. Hier ist man noch Gesprächs bereit sonst hätte man auch ganz anders reagieren können, wie das auch bei vielen anderen hier im Forum beschrieben wird.
Berlin1195
23.12.2006, 09:13
Nun zur Begründung der ARGE:
Es ist untypisch für eine WG keine Kühlschrank Untergliederung zu haben, es ist auch nicht Üblich seine Wäsche gemeinsam in einem Waschgang zu Waschen, in einer WG existiert ein Reinigungsplan der jedoch beim Hausbesuch nicht ersichtlich war. Es ist auch untypisch das meine Mitbewohnerin meinen Privatbereich mit nutzen darf bzw. dieser frei zugänglich ist für sie.:confused:
Ich war in der gleichen Situation. Bei mir ist das Jobcenter erst gar nicht gekommen und hat überprüft, ob eine Wohngemeinschaft vorliegt, oder nicht. Die haben vom Jobcenter aus entschieden, dass bei uns Eheähnlichkeit vorliegt.
Ausgangslage :
nicht verheiratet, gemeinsamer Mietvertrag, getrennte Wohn/Schlafzimmer (abschliessbar), getrennte Konten, keinerlei gemeinsame Versicherungen, unterschiedliche Namen, keine gegenseitige Kontovollmachten, 2 Wäscheständer, getrennte Kühlschrankebenen, Putzplan am Kühlschrank, getrennte Kleiderschränke in 2 Zimmern
Wir sind beide über 35. Das Jobcenter sagte mir ganz frech, in dem Alter wohnt man nicht mehr studentenhaft zusammen. Zusammenzug aus Kostengründen wurde damit abgelehnt, weil mir ja das Jobcenter 360 € warm zahlen würde. Die getrennten Haushalte wollten sie gar nicht sehen, weil wir ja Kenntnis von der Forderung des Jobcenters hatten und somit genug Zeit hatten, die Wohnung umzustellen.
Berlin1195
StephanK
23.12.2006, 13:23
Wir sind beide über 35. Das Jobcenter sagte mir ganz frech, in dem Alter wohnt man nicht mehr studentenhaft zusammen. Zusammenzug aus Kostengründen wurde damit abgelehnt, weil mir ja das Jobcenter 360 € warm zahlen würde. Die getrennten Haushalte wollten sie gar nicht sehen, weil wir ja Kenntnis von der Forderung des Jobcenters hatten und somit genug Zeit hatten, die Wohnung umzustellen.Speziell die Berliner ARGE scheint ganz besonders dreist zu sein mit solchen Unterstellungen. :mad: Ihre "Weisheit", dass man in bestimmten Lebensaltern oder -phasen angeblich nicht (mehr) als WG zusammenwohne, müssen sie sich aus den Fingern gesogen haben.
Das höchst ärgerliche ist, dass das Berliner Sozialgericht solche Fälle zwar oft einigermaßen vernünftig und differenziert beurteilt, aber - was dem Jobcenter bestens bekannt ist - das zweitinstanzliche Landessozialgericht eine äußerst restriktive Linie fährt und solche Entscheidungen regelmäßig wieder einkassiert. Deswegen ist das Berliner Jobcenter recht prozessfreudig, geht meistens in die zweite Instanz, wenn es beim Sozialgericht unterliegen sollte - und kann so seine knallharte Linie durchsetzen. :shock:
Berlin1195
23.12.2006, 14:26
Speziell die Berliner ARGE scheint ganz besonders dreist zu sein mit solchen Unterstellungen. :mad: Ihre "Weisheit", dass man in bestimmten Lebensaltern oder -phasen angeblich nicht (mehr) als WG zusammenwohne, müssen sie sich aus den Fingern gesogen haben.
Das höchst ärgerliche ist, dass das Berliner Sozialgericht solche Fälle zwar oft einigermaßen vernünftig und differenziert beurteilt, aber - was dem Jobcenter bestens bekannt ist - das zweitinstanzliche Landessozialgericht eine äußerst restriktive Linie fährt und solche Entscheidungen regelmäßig wieder einkassiert. Deswegen ist das Berliner Jobcenter recht prozessfreudig, geht meistens in die zweite Instanz, wenn es beim Sozialgericht unterliegen sollte - und kann so seine knallharte Linie durchsetzen. :shock:
Ich hätte ja noch die Möglichkeit gehabt, dies alles beim Sozialgericht mit Anwaltshilfe durchzuklagen. Aber das hätte Monate gedauert und all die Monate hätte ich kein Geld bekommen. Wie hätte ich Miete und Verpflegung zahlen sollen ? Und ob ich Recht bekommen hätte, steht auch in den Sternen. Der Anwalt hätte auch noch schön was gekostet. Aber so habe ich jetzt eine eigene Wohnung und das Jobcenter muss im Endeffekt ca.130 € mehr zahlen, als vorher. Wollten die nicht 10 Millionen € sparen, durch die " Eheähnlichkeitsmaßnahme " ?
:patsch:
Berlin1195
einsamer Wolf
23.12.2006, 21:23
Das die ganze Sache mit der Eheähnlichen Gemeinschaft ne finde ist und die Sache nach hinten losgeht das werden sie wohl oder Übel auch irgendwann einmal begreifen, nur wann???
Derweil basteln Sie an Verschärfungen um anderweitig Geld einzusparen sieh Änderung Januar 07.
Zitat: Aber das hätte Monate gedauert und all die Monate hätte ich kein Geld bekommen.
Natürlich hast du Möglichkeiten um auch weiterhin Geld von der ARGE zu erhalten, nämlich mit einem Eilantrag beim Sozialgericht auf Fortzahlung der Leistungen.
Die Frage ist nur ob du den Prozess gewinnen würdest, laut dem was man hier über Berlin liest wäre es wohl zweifelhaft.
Hallochen ,
ich habe mal eine Frage. Wenn ich nun die einstweilige Anordnung beim Sozialgericht gegen das Jobcenter verloren habe, kann ich ja jetzt Klage oder Widerspruch beim Landessozialgericht einreichen. Bräuchte ich dazu einen Anwalt?
Bei mir geht es nämlich auch um die leidige Frage der Einstehensgemeinschaft. Trotz eidesstattlicher Erklärung von meinem Mitbewohner. Beim Sozialgericht wurde ja nicht einmal danach gefragt ob er überhaupt für mich einstehen will. Ich kann mich doch jetzt hier nicht von denen Zwangsverheiraten lassen.Ich habe seit dem 1.10.2006 kein Geld mehr bekommen.
Lieebn Dank im vorraus für die Hilfe
StephanK
03.01.2007, 15:14
:welcome: numsie,
gegen die Ablehnung, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, kann Beschwerde oder Berufung eingelegt werden - je nachdem, ob die Ablehnung als Beschluss oder als Urteil ergangen ist. Die Einzelheiten stehen in der Rechtsmittelbelehrung, die am Ende des Beschlusses oder des Urteils steht.
Es ist nicht vorgeschrieben, sich durch eine/n Anwalt/Anwältin vertreten zu lassen, aber sinnvoll. Geeignete Anwält/Anwältinnen findest Du über die Rechtsanwaltskammer (http://www.rak-berlin.de/site/DE/int/02_rechtsuchende/02_01-anwaltssuche/container-anwaltssuche.php) (suche nach Fachanwälten für Sozialrecht) oder auch über das Adressverzeichnis von tacheles (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Berlin).
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist aber in dieser Frage knallhart. Mach Dir also besser keine all zu großen Hoffnungen.
Hallo Stephan K,
lieben Dank für Deine schnelle Antwort und die nette Begrüßung.
Das ist wirklich alles ein riesengroßer Mist der hier verzapft wurde. Und man kann sich doch nicht Zwangsverehelichen lassen. Ich werde jedenfalls erst einmal weiterkämpfen. Bis zum Bundesverfassungsgericht. Danke nochmals für die Adressen. Hilft mir sehr.
LG numsie
einsamer Wolf
04.01.2007, 18:26
Viel Glück für dein Vorhaben, bei mir lagen die Vorraussetzungen für eine Klage nicht so günstig.
Ich kann dir nur raten suche dir deinen Anwalt Gründlichts aus damit auch ja nichts schief geht, am besten du suchst dir gleich zwei aus damit du eine bessere Auswahl hast!
Mfg
:)
Hallo einsamer wolf,
danke Dir. Nee ich muss- kämpfen das nutzt alles nichts. Habe auch schon 2 mal Hausbesuch gehabt und bin absolut hart geblieben und habe die nicht reingelassen. Das sehe ich überhaupt nicht ein. Erstens bin ich der Meinung das es eine Würde des Menschen gibt die Unantastbar ist und als nächstes gibt es ja den Artikel 13 im Grundgesetz der den Hausbesuch regelt.
Achso hab mal noch ne Frage . Was kostet der Anwalt? und muß ich da eien Bescheinigung vorlegen?
Lieben dank und LG numsie
einsamer Wolf
05.01.2007, 19:55
Hätte ich auch machen sollen, sie nicht hereinlassen, ich dachte mir halt das ich so die Verdächtigungen hätte aus dem Weg Räumen können. Aber da war ich wohl schief gewickelt.
Also ohne Beihilfen hätte mich der ganze Spaß so um die 350,- Euro gekostet bis zum Verfahren, darin wäre enthalten Rechtsberatung und Schriftverkehr, ab dem Prozess hätte ich dann Gerichtskostenbeihilfe beantragen können. Die 350,- Euro würdest du im Falle eines Rechtsspruches zu deinen Gunsten wieder bekommen von der Verlierer Seite.
Aber so wie ich es bisher hier im Forum vernommen habe, kann man auch bereits für die Rechtsberatung sich Unterstützung beim Sozialgericht holen, einen Rechtsberatungsschein bei dem man glaube ich nur einmal 10,- Euro bezahlen muss.:shock:
Hallo numsie,
Beratungshilfeschein
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht (z.B. ALG II), kann beim zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Über diesen Schein rechnet der Anwalt seine Gebühren für seine Rechtsberatung direkt mit dem Gericht ab, ohne dass einem selbst Kosten entstehen. Die Grundlage für den Beratungshilfeschein ist das z.Zt. gültige Beratungshilfegesetz.
Wer ALG II oder Sozialhilfe bezieht, belegt dies mit dem aktuellen Bezugsnachweis der ARGE, dem Jobcenter, Optionskommune oder des Sozialamts. Auch sollte der aktuelle Schriftverkehr, wie z.B. ein Ablehnungsbescheid o.ä., dem Amtsgericht vorgelegt werden!
Man/frau erhält den Beratungshilfeschein in der Regel dann ohne weitere Nachweise.
Der Beratungshilfeschein muss beantragt und bewilligt werden, bevor ein Anwalt tätig wird. Eine nachträgliche Erstattung der Anwaltskosten ist nicht möglich!
Siehe auch
FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz)
Gruß & gutes Gelingen
Hallochen,
oh ich danke ich allen ganz lieb für eure Hilfe. Hätte ich so auch nicht gewußt.
Lieben dank und dann auf in den Kampf . :danke:
LG numsie
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