Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngemeinschaft zu zweit: Mietanteil Hälfte - Hälfte??
wartifan
14.10.2005, 11:55
Wie hoch wird der von Amts wegen für ALG II angesetzt, wenn man eine Wohngemeinschaft ist (also keine Bedrafsgemeinschaft)?
Ist es genauso bei den Heizkosten?
Oder kann ich den Anteil und in welchen Grenzen selbst bestimmen?
Wenn ich das richtig verstanden habe, würde mir -sagen wir bei hälfigem Anteil- dieser als Einkommen abgerechnet?
Danke euch
StephanK
14.10.2005, 12:39
:welcome: wartifan,
ich verstehe Deine Frage leider nicht so recht.
Bedarfsgemeinschaft heisst, dass es für alle Mitglieder derselben eine Regelleistung und eine Leistung für die "Kosten der Unterkunft" gibt und deswegen keine Notwendigkeit für irgendwelche Aufteilungen besteht.
Oder Du solltest das Problem noch mal etwas ausführlicher erklären...
wartifan
14.10.2005, 21:08
Meinte keine Bedarfsgeimeinschaft, also Wohngemeinschaft.
Gehört vielleicht besser in ALG II Mietforum, aber wie verschieben.
StephanK
14.10.2005, 21:32
Danke für die Klärung - und dafür, dass Du Dir Gedanken über die richtige Zuordnung machst. Verschieben können nur Moderatoren, und ich hab's verschoben.
Zur Sache: Es gibt dazu im SGB II oder im "Kleingedruckten" für die Sachbearbeiter schlechterdings nix, weil die Existenz von WGs einfach ignoriert wird.
Wenn ich das richtig verstanden habe, würde mir -sagen wir bei hälfigem Anteil- dieser als Einkommen abgerechnet?Wenn Du von der Anrechnung als Einkommen schreibst, dann liest sich das für mich so, als ob Du der Hauptmieter seist, über den und über dessen Konto die ganzen Zahlungsvorgänge für die ganze WG laufen?
Wenn das so ist, ist es sicher etwas unpraktisch für Dich, weil es den Erklärungsaufwand gegenüber der ARGE erhöht. Letzten Endes ist es aber "Alg II-unschädlich", denn es ist für Dich nur ein durchlaufender Posten und Du dürftest dieses Geld gar nicht verfrühstücken. Wenn Du's ganz ordentlich-juristisch haben willst, dann schau in die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Gemeinschaft (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG006602377.html) - eine solche ist nämlich auch eine Wohngemeinschaft.
Dabei hast Du auch gleich Regeln dafür, was gilt, wenn nix gesondert vereinbart ist, nämlich nach Anteile pro Nase. Wenn Ihr etwas anderes vereinbart habt (z.B. weil Dein Mitbewohner ein größeres Zimmer hat oder dergleichen), empfiehlt es sich im Hinblick auf die ARGE natürlich, diese Vereinbarung schriftlich zu fixieren, damit der Sachbearbeiter dort etwas hat, worauf er sich berufen und das er abheften kann.
Alle Klarheiten beseitigt? :lol:
wartifan
15.10.2005, 10:53
Ich denke hälfte - hälfte wegen Flächennutzung wäre schon für mich zutreffend.
Aber was meinst Du mit durchlaufender Posten?
Also bisher haben wir das so geregelt, daß ich alle sontigen fixen Kosten zahle: Strom,Gas,Internet,GEZ,... und sie die Miete überweist von Ihrem Konto (dummerweise?).Ich zahle dann immer mtl. 53€ Differenz in Bar an sie.
Lebensmittel-Haushaltskasse wird 100 Euro/PP eingezahlt am Monatsbeginn und dann abgerechnet per gesammleter Kassenbons und ggf. nachgezahlt oder rausbekommen aus/in Kasse.
Führt sie auch peinlichst Buch drüber.
Ist diese Vorgehensweise ALG - Amt transparent / i.O.?
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