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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebeneinkommen bei ALG


Heike_2006
14.11.2006, 20:15
Hallo,
ich beziehe seit 1.11.06 ALG I und habe ALG II als Aufstockung beantragt. Nun verdiene ich in selbständiger Tätigkeit (Nebengewerbe) Einkommen. Wie viel darf ich verdienen, dass es nicht angerechnet wird?
Wird mir der Nebenverdienst vom ALG I oder vom ALG II angerechnet. Können mir beide Ämter den Nebenverdienst anrechnen?

Und dann:
ALG II wird mir für diesen Monat nicht ausgezahlt, da ich am 01.11.06 den letzten Lohn meiner Arbeitsstelle überwiesen bekam. Ist das korrekt?
Ich habe der Sachbearbeiterin gesagt, dass es ja der Lohn für Oktober ist, was auch lt. Lohnzettel so ist. Sie meint, das Geld hätte dann im Oktober auch überwiesen werden müssen. Jetzt nimmt sie meinen verdienten Lohn für Oktober als mein Einkommen für November. Somit habe ich praktisch für Oktober kein Geld bekommen.:sad:
Sie meinte, es ist so gesetzlich geregelt.
Wer weiß da Bescheid von euch?

Gruß von Heike

Seebarsch
14.11.2006, 20:47
Hallo Heike 2006,
der Nebenverdienst im Alg 1 wird nach den Regelungen des § 141 SGB III angerechnet.
Danach wird jeder Betrag, der den Freibetrag von 165,00 € monatlich übersteigt, voll auf die Leistungen angerechnet. Vorher werden noch Werbungskosten etc. in Abzug gebracht.
Infos siehe hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_228234/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Geldleistungen/Arbeitslosengeld/Nebeneinkommen/Nebeneinkommen-Nav.html__nnn=true)

Hinsichtlich des erst im November gezahlten Gehaltes verhält es sich tatsächlich so, wie es die ARGE sagt. Danach gilt das Zuflussprinzip, so dass das im November, für Oktober, zugeflossene Arbeitsentgelt im Monat des Zuflusses, also November berücksichtigt wird.

Zur Berücksichtigung des Nebenverdienstes auf Alg 2 siehe hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf)

Heike_2006
14.11.2006, 23:16
Hallo, Seebarsch!
Aber dann habe ich für Oktober praktisch kein Geld zur Verfügung gehabt.
Ich dachte, ich höre heute nicht richtig auf dem Amt. Wer zahlt mir denn das Geld für den fehlenden Oktober? Kann es nachfordern vom Amt vielleicht?
Gruß
Heike

Seebarsch
15.11.2006, 12:12
Hallo Heike 2006,
auch wenn es sich dumm anhört, ist Alg2 eine Leistung, welche die Bedürftigkeit berücksichtigt und nur auf das "jetzt" schaut.
Zum 1 November hattest Du ja genug Geld um den Lebensunterhalt für den zu beurteilenden Monat zu bestreiten.
Da interessiert es die ARGE nicht, wie Du denn im Monat Oktober gelebt hast!