Heike_2006
14.11.2006, 20:15
Hallo,
ich beziehe seit 1.11.06 ALG I und habe ALG II als Aufstockung beantragt. Nun verdiene ich in selbständiger Tätigkeit (Nebengewerbe) Einkommen. Wie viel darf ich verdienen, dass es nicht angerechnet wird?
Wird mir der Nebenverdienst vom ALG I oder vom ALG II angerechnet. Können mir beide Ämter den Nebenverdienst anrechnen?
Und dann:
ALG II wird mir für diesen Monat nicht ausgezahlt, da ich am 01.11.06 den letzten Lohn meiner Arbeitsstelle überwiesen bekam. Ist das korrekt?
Ich habe der Sachbearbeiterin gesagt, dass es ja der Lohn für Oktober ist, was auch lt. Lohnzettel so ist. Sie meint, das Geld hätte dann im Oktober auch überwiesen werden müssen. Jetzt nimmt sie meinen verdienten Lohn für Oktober als mein Einkommen für November. Somit habe ich praktisch für Oktober kein Geld bekommen.:sad:
Sie meinte, es ist so gesetzlich geregelt.
Wer weiß da Bescheid von euch?
Gruß von Heike
ich beziehe seit 1.11.06 ALG I und habe ALG II als Aufstockung beantragt. Nun verdiene ich in selbständiger Tätigkeit (Nebengewerbe) Einkommen. Wie viel darf ich verdienen, dass es nicht angerechnet wird?
Wird mir der Nebenverdienst vom ALG I oder vom ALG II angerechnet. Können mir beide Ämter den Nebenverdienst anrechnen?
Und dann:
ALG II wird mir für diesen Monat nicht ausgezahlt, da ich am 01.11.06 den letzten Lohn meiner Arbeitsstelle überwiesen bekam. Ist das korrekt?
Ich habe der Sachbearbeiterin gesagt, dass es ja der Lohn für Oktober ist, was auch lt. Lohnzettel so ist. Sie meint, das Geld hätte dann im Oktober auch überwiesen werden müssen. Jetzt nimmt sie meinen verdienten Lohn für Oktober als mein Einkommen für November. Somit habe ich praktisch für Oktober kein Geld bekommen.:sad:
Sie meinte, es ist so gesetzlich geregelt.
Wer weiß da Bescheid von euch?
Gruß von Heike