ALN - Robot
07.04.2005, 20:08
Bundesfinanzhof:
Erstmalige Ausbildung von Steuer absetzbar
Die erstmalige Berufsausbildung ist nach einem im Juli 2003 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes in voller Höhe von der Steuer absetzbar.
Das Gericht gab mit der Entscheidung einem Piloten Recht, der die Gebühren für seine Ausbildung in Höhe von 16.267 DM (ca. 8.300 Euro) mit seinem späteren Gehalt steuerlich verrechnen wollte.
Im verhandelten Fall hatte das Finanzamt die vollständige Verrechnung der Schulungskosten abgelehnt und nur einen Teil davon als Sonderausgaben akzeptiert.
Dagegen entschied das oberste deutsche Finanzgericht, die Aufwendungen seien für eine Berufsausbildung absetzbar , wenn sie in einem "hinreichend konkreten, objektiv
feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen". I
m Streitfall sei ein besonders enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit den erwarteten späteren Einnahmen gegeben.
Aktenzeichen:
VI R 33/01
Erstmalige Ausbildung von Steuer absetzbar
Die erstmalige Berufsausbildung ist nach einem im Juli 2003 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes in voller Höhe von der Steuer absetzbar.
Das Gericht gab mit der Entscheidung einem Piloten Recht, der die Gebühren für seine Ausbildung in Höhe von 16.267 DM (ca. 8.300 Euro) mit seinem späteren Gehalt steuerlich verrechnen wollte.
Im verhandelten Fall hatte das Finanzamt die vollständige Verrechnung der Schulungskosten abgelehnt und nur einen Teil davon als Sonderausgaben akzeptiert.
Dagegen entschied das oberste deutsche Finanzgericht, die Aufwendungen seien für eine Berufsausbildung absetzbar , wenn sie in einem "hinreichend konkreten, objektiv
feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen". I
m Streitfall sei ein besonders enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang mit den erwarteten späteren Einnahmen gegeben.
Aktenzeichen:
VI R 33/01