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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuverdienen mit Nebengewerbe... Abrechnung / Steuern etc.


Melly78
14.10.2005, 16:02
Also ich hab die Möglichkeit mir was zu zuverdienen über Internet und Bürodienstleistungen. Nebengewerbe hab ich bereits angemeldet, dennoch frag ich mich jetzt ob ich der Stadt nicht die 25 Euro geschenkt habe und sich das ganze lohnt, was dann am Ende dabei rauskommt.

Also das mit denn 100 Euro Freibetrag und 20% auf den Rest was drüber ist, das weiß ich ja alles.

Ich weiß auch, dass ich von der tatsächlichen Einnahme 20% vorher abziehen kann für Betriebskosten und Telefon, Internet in der Einkommenssteuererklärung verrechnen muss.

Also wenn ich vor hab 400 Euro monatlich dazu zuverdienen, dann muß ich als Nebenverdienst beim Amt 320 Euro angeben, richtig??

Von den 320 darf ich 100 plus 44 Euro (20 % von 220) also 144 insgesamt behalten.

Das wäre soweit für mich ok.

Was ich jetzt gerne wissen würde... was zahl ich dann auf die 400 Euro monatlich dann letztendlich noch an Steuern Ende des Jahres? Gibts da auch noch irgendwelche Tricks oder Freibeträge ausser, dass ich die Einnahme eben noch durch Internet und Telefon (monatlich 60 Euro) mindern kann. Oder gibts da nen Pauschalabzug? Bei nem Minijob gibts doch auch einen und ich kann mir kaum vorstellen, dass man auf Nebengewerbe da nen Nachteil hat?

Sorry ich hab von dem ganzen Steuerkram null Ahnung!! Hoffe es kann mir wer sinnvoll helfen... will mir doch einfach nur paar Euro dazu verdienen und evtl. kann ich mir ja dadurch auch paar Referenzen sammeln, was ja auch nicht vom Nachteil ist

StephanK
14.10.2005, 17:02
:welcome: Melly,
ich glaube, dass Du Dir da unnötige Sorgen machst, weil der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer bei ca. 638 € monatlich liegt.
Das kannst Du also wohl ganz entspannt sehen... :D

Melly78
14.10.2005, 18:14
:welcome: Melly,
ich glaube, dass Du Dir da unnötige Sorgen machst, weil der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer bei ca. 638 € monatlich liegt.
Das kannst Du also wohl ganz entspannt sehen... :D

Aber mit ALG2 zusammen meiner Meinung, weil die Ersatzleistung der Progressionspflicht unterliegt, war ja beim ALG1 auch schon so. Und wenn ich mein ALG2 schon alleine zusammenrechne fürs komplette Jahr bin ich ja schon über diesen Freibetrag drüber....

StephanK
14.10.2005, 18:56
Aber mit ALG2 zusammen meiner Meinung, weil die Ersatzleistung der Progressionspflicht unterliegt, war ja beim ALG1 auch schon so. Und wenn ich mein ALG2 schon alleine zusammenrechne fürs komplette Jahr bin ich ja schon über diesen Freibetrag drüber....Tut sie das wirklich?
In § 32b Abs. 1 Nr. 1 Bst. a) des Einkommensteuergesetzes (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__32b.html) ist nur von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe die Rede, nicht hingegen von Arbeitslosengeld II. Ich muss aber einräumen, dass ich mich mit dieser Frage noch nicht beschäftigt habe, und die Einbeziehung der Arbeitslosenhilfe spricht eigentlich dafür, dass unter "Arbeitslosengeld" womöglich auch das Alg II verstanden werden könnte.
Da hast Du einen meiner (vielen) "blinden Flecke" getroffen... :shock:
Einfach mal so drauf los interpretiert neige ich der Auffassung zu, dass man das Alg II nicht als einen "Unterfall" des Arbeitslosengeldes betrachten kann, weil trotz der teilweisen Namensgleichheit die Leistungen sich doch in wesentlichen Voraussetzungen unterscheiden, so dass das Alg II nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Aber das kann ich leider nur unter dem Vorbehalt zukünftigen Wissenszuwachses sagen... :wink:

Melly78
14.10.2005, 19:00
Irgendwie hab ich das Gefühl niemand weiß das wirklich... da sieht man mal was der Staat mit uns macht :Respekt:

Melly78
14.10.2005, 20:11
So nach stundenlangem Grübeln und Suchen hab ich die Lösung, wenn sich das nicht zum 01.10. geändert haben sollte (aber ich hab da im entsprechenden Thread nix von gelesen):

http://www.steuertipps.de/steuern/service/archiv/?action=show&category=news&id=254

Sind Arbeitslosengeld II und Ein-Euro-Jobs steuerfrei?

Hartz IV ist in aller Munde. Wie aber werden Arbeitslosengeld II und die neuen Ein-Euro-Jobs eigentlich steuerlich behandelt?

Das Arbeitslosengeld II ist steuerfrei. Anders als beim »normalen« Arbeitslosengeld wird auf das Arbeitslosengeld II aber nicht der Progressionsvorbehalt angewendet.

Arbeitslose, die bei kommunalen Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützigen Organisationen arbeiten, erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von ein bis zwei Euro je Stunde. Der »Arbeitslohn« aus diesen so genannten Ein-Euro-Jobs ist ebenfalls steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet aber auch, dass Aufwendungen, die Ihnen in Zusammenhang mit einem Ein-Euro-Job entstehen, steuerlich nicht abzugsfähig sind (§ 3 c EStG).

Ein-Euro-Jobs stellen kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung dar. Es müssen also keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden und diese Jobs werden auch nicht an die Mini-Job-Zentrale gemeldet.


http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/mb_alg2_grundsicherung.pdf

Seite 59!

Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung ist steuerfrei :engel:


Heißt ich brauch mir keinen Kopp machen... na dann verdien ich mir doch gern was dazu :)

StephanK
14.10.2005, 20:30
Nach nochmaligem Nachdenken: Wenn der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz nicht dahingehend geändert hat, dass Alg II dem Progressionsvorbehalt unterzogen wurde, dann unterliegt es auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Von einem bloßen gesetzgeberischen Ver- oder Übersehen, das womöglich einen Auslegungsspielraum in diese Richtung eröffnen würde, kann man nicht ausgehen. Deswegen denke ich, dass das schon ein einigermaßen klarer Fall ist.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, frag einfach mal bei Deinem Finanzamt nach!