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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stufenw. Wiedereingl. bei AL ohne Leistungsbezug


Lorenzo
14.10.2011, 14:40
Hallo zusammen,

nach stundenlangem erfolglosen Suchen bin ich nun hier bei euch angekommen, konnte aber in den Forenthemen nicht mein Problem finden.

Zum Ende meines ALG1-Bezugs (letzter Bezugsmonat) hatte ich einen Unfall und musst operiert werden, seitdem bin ich arbeitsunfähig.
Als die AfA die Zahlungen einstellte erhielt ich Krankengeld von meiner Krankenkasse. Während einer 3wöchigen stat. Reha bekam ich Übergangsgeld. Ich wurde arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und bin weiterhin au, bekomme also wieder Krankengeld.

Was passiert in dem Fall einer stufenweise Wiedereingliederung (steht im Raum)?
Während des ALG1-Bezugs stand ich dem Arbeitsmarkt für eine Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung - das ist aber nicht der Fall, wenn ich stufenweise wieder eingegliedert werden muss.

Anspruch auf ALG2 habe ich meinen Berechnungen nach nicht.
Die AfA hat mir aber mitgeteilt, dass ich mich bei ihr melden muss, sobald ich nicht mehr au bin.
Also auf jeden Fall ALG2 beantragen und die Ablehnung abwarten?
Und dann? Bin ich dann im Falle einer stufenweisen Wiedereingliederung "einfach" arbeitslos ohne Leistungsbezug?
Oder zahlt die Krankenkasse weiter ein um meine Arbeitsfähigkeit reduziertes Krankengeld bis meine vollständige Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist?

:confused:

Bin echt dankbar für eure Antworten.

Pharao
14.10.2011, 16:31
Hi,

also müssen tust du schon mal garnix und schon garnicht, wenn dir eh keiner Leistungen zu stehn.

Die Arbeitssuchmeldung (bzw hier mal der Flyer: Arbeitslos ohne Leistungsbezug (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Vermittlung/Flyer-arbeitslos-ohne-Alg.pdf)) hat höchstens für dich den Vorteil, das die beitragsfreien Anrechnungszeiten der KK gemeldet werden und du in der Arbeitsvermittlung drinen bist. D.h aber auch, das du dann wieder Pflichten hast, wie zB Bewerbungsnachweise, ect.

Wenn du ganz sicher weist, das dir kein Alg2 zusteht, dann brauchst du auch kein Alg2 beantragen (warum die Hosen runterlassen, wenn man den Ausgang eh weis ?). Nur bist du dir da auch wirklich sicher ??? Es gibt auch Freibeträge, ect was Vermögen angeht oder verdient dein Partner zu viel ?

Wenn du wieder Arbeitsfähig bist und kein Alg2 beantrag hast (weil das musst du nicht) oder kein Alg2 erhälst, dann meldest du dich einfach Arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit.

Wie lange die KK Krankengeld dir zahlt, das kann ich dir leider nicht sagen.

Lorenzo
14.10.2011, 18:21
Danke dir, Pharao, für deine Antworten und deine Hilfe im Zusammenhang mit "arbeitslos" und "arbeitssuchend", das war mir bisher noch nicht bewusst. Zur "Arbeitssuchend-Meldung" besteht aber auch keine Verpflichtung, oder?

Zu ALG2: Probleme macht mir die Errechnung des Schonvermögens für private Rentenversicherungen. Was bedeutet, diese dürfen erst "bei Eintritt in das Rentenalter" zur Verfügung stehen konkret? Auszahlung nicht vor 65? Eine meiner Versicherungen wird mit 62 fällig, da habe ich dann ein Problem, oder?
Ansonsten addiert man EUR 750,-- pro Lebensjahr und das, was dabei rauskommt, darf dann zusätzlich zum Ersparten (150,-- pro Lebensjahr) auf dem Konto sein um damit weiter die Versicherungen zu finanzieren?
Ich habe eine Freundin, lebe aber alleine. Jeder hat seine eigene (Miet!-) Wohnung. Ist das dann eine "Bedarfsgemeinschaft"?

Was mich hauptsächlich interessiert, ist, wie ich von der KK behandelt werde, wenn ich eine "teilweise Gesundschreibung" bekomme, z.B. für eine 4stündige tgl. Arbeitszeit statt 8.
Vielleicht war jemand hier schon in einer ähnlichen Situation?

Pharao
14.10.2011, 21:10
Zur "Arbeitssuchend-Meldung" besteht aber auch keine Verpflichtung, oder?

Hi,

eine Pflicht sich Arbeitssuchend zu melden, gibt es generell nicht. Lediglich wenn du Alg1 beantragst, musst du dich rechtzeitig vorab Arbeitssuchend gemeldtet haben, da sonst eine Sperre droht. Das betrifft aber nur Alg1.

Du beziehst aber kein Alg1 und wird es demnächst auch nicht beziehen, somit ist das völlig freiwillig, wann oder ob du dich Arbeitssuchend meldest. Flyer vom A-Amt habe ich ja schon gepostet, da findest du Info`s, warum eine Arbeitssuchmeldung evtl trotzdem SInn macht, auch wenn man keine Leistungen erhälst.
Zu ALG2: Probleme macht mir die Errechnung des Schonvermögens für private Rentenversicherungen ....
Wenn du dir unsicher bist, dann stelle vorsichtshalber einen Antrag auf Alg2.

Ansonsten verweise ich dich mal auf die FAQ`s (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung), aber Vorsicht (!) die Zahlen stimmen evtl nicht mehr. Hier guckst du lieber dann in den §12 SGBII (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html).