Lorenzo
14.10.2011, 14:40
Hallo zusammen,
nach stundenlangem erfolglosen Suchen bin ich nun hier bei euch angekommen, konnte aber in den Forenthemen nicht mein Problem finden.
Zum Ende meines ALG1-Bezugs (letzter Bezugsmonat) hatte ich einen Unfall und musst operiert werden, seitdem bin ich arbeitsunfähig.
Als die AfA die Zahlungen einstellte erhielt ich Krankengeld von meiner Krankenkasse. Während einer 3wöchigen stat. Reha bekam ich Übergangsgeld. Ich wurde arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und bin weiterhin au, bekomme also wieder Krankengeld.
Was passiert in dem Fall einer stufenweise Wiedereingliederung (steht im Raum)?
Während des ALG1-Bezugs stand ich dem Arbeitsmarkt für eine Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung - das ist aber nicht der Fall, wenn ich stufenweise wieder eingegliedert werden muss.
Anspruch auf ALG2 habe ich meinen Berechnungen nach nicht.
Die AfA hat mir aber mitgeteilt, dass ich mich bei ihr melden muss, sobald ich nicht mehr au bin.
Also auf jeden Fall ALG2 beantragen und die Ablehnung abwarten?
Und dann? Bin ich dann im Falle einer stufenweisen Wiedereingliederung "einfach" arbeitslos ohne Leistungsbezug?
Oder zahlt die Krankenkasse weiter ein um meine Arbeitsfähigkeit reduziertes Krankengeld bis meine vollständige Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist?
:confused:
Bin echt dankbar für eure Antworten.
nach stundenlangem erfolglosen Suchen bin ich nun hier bei euch angekommen, konnte aber in den Forenthemen nicht mein Problem finden.
Zum Ende meines ALG1-Bezugs (letzter Bezugsmonat) hatte ich einen Unfall und musst operiert werden, seitdem bin ich arbeitsunfähig.
Als die AfA die Zahlungen einstellte erhielt ich Krankengeld von meiner Krankenkasse. Während einer 3wöchigen stat. Reha bekam ich Übergangsgeld. Ich wurde arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und bin weiterhin au, bekomme also wieder Krankengeld.
Was passiert in dem Fall einer stufenweise Wiedereingliederung (steht im Raum)?
Während des ALG1-Bezugs stand ich dem Arbeitsmarkt für eine Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung - das ist aber nicht der Fall, wenn ich stufenweise wieder eingegliedert werden muss.
Anspruch auf ALG2 habe ich meinen Berechnungen nach nicht.
Die AfA hat mir aber mitgeteilt, dass ich mich bei ihr melden muss, sobald ich nicht mehr au bin.
Also auf jeden Fall ALG2 beantragen und die Ablehnung abwarten?
Und dann? Bin ich dann im Falle einer stufenweisen Wiedereingliederung "einfach" arbeitslos ohne Leistungsbezug?
Oder zahlt die Krankenkasse weiter ein um meine Arbeitsfähigkeit reduziertes Krankengeld bis meine vollständige Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist?
:confused:
Bin echt dankbar für eure Antworten.