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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hinzuverdienst ab 1.10.05 Neuregelung


quinkyjones
14.10.2005, 17:23
Ab 1.10. dürfen alle ALG-II-Empfänger mehr hinzuverdienen. Jedoch alle Personen, die bereits einen Nebenverdienst haben und dieser beim gültigen ALG-II-Bescheid berücksichtigt wurde, bekommen erst die Verbesserung nach Ablauf des Bescheides bewilligt.
Das ist Verfassungswidrig!!!
Durch die Gleichberechtigung in der BRD müssen Gestze für alle gleich gültig sein. Ein bestimmter Personenkreis kann nicht ausgeschlossen werden.
Jeder nebenverdienende ALG-II-Empfänger muss einen formlosen Antrag zur Berücksichtigung des neuen Gestzes, und somit Verbesserung, stellen. Nach meiner Meinung kann dieser aufgrund der Gleichberechtigung nicht abgewiesen werden. Jedem steht die Verbesserung ab 1.10. laut Gesetz zu.
Jedoch Vorsicht, die Verbesserung kann auch eine gravierende Verschlechterung sein. Bitte gültige Bestimmungen nachrechnen

StephanK
14.10.2005, 18:35
:welcome: quinkyjones,
dass diese Regelung eine Ungleichbehandlung mit sich bringt, stimmt - und die Kritik daran halte ich auch für berechtigt.
Das heisst allerdings nicht automatisch, dass darin auch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in Art. 3 des Grundgesetzes läge.
Das Bundesverfassungsgericht hat - in Bezug auf andere Gesetze - schon mehrfach entschieden, dass eine zeitlich begrenzte Ungleichbehandlung nicht verfassungswidrig ist und hingenommen werden muss, wenn sie auf Übergangsregelungen in einem Gesetz beruht und praktische Gründe dafür bestehen, nicht sofort alle Bescheide in einer laufenden Bewilligungsperiode zu ändern.

Beim Alg II liegt allerdings eine besondere Problematik darin, dass der Bewilligungszeitraum nicht gesetzlich festgelegt ist. § 41 Abs. 1 Satz 3 bestimmt nämlich (nur), dass die Leistungen jeweils für sechs Monate bewilligt werden sollen, und in der Praxis sind es häufig auch andere Bewilligungszeiträume. Da das Freibetragsneuregelungsgesetz aber schon seit 17. August im Bundesgesetzblatt steht, wäre es den Behörden theoretisch möglich gewesen, seit Mitte August in Kenntnis der zukünftigen großzügigeren Regelungen in solchen Fällen Alg II-Bescheide mit besonders langer Laufzeit zu erlassen, bei denen die bisherige Freibetragsregelung stärker "zugeschlagen" hatte (womit dem Bundeshaushalt wieder ein paar Euro erspart würden). Damit sei nicht behauptet, dass das tatsächlich geschehen sei, aber darauf kommt es in der verfassungsrechtlichen Betrachtung auch nicht an.

Die Verbindung der Übergangsregelung mit dem freien Ermessen hinsichtlich der Dauer der Bewilligungszeiträume ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung zumindest nicht unproblematisch...

quinkyjones
14.10.2005, 20:01
Vielen Dank für die Antwort. Allerdings sollten sich die ALG-II-Empfänger, die umgerechnet bei Ihrem Nebenverdienst meistens weniger als 1€ netto in der Stunde durch diese alte Regelung bekommen, auf jeden Fall gegen diese Ungleichbehandlung wehren.
Hieraus ergeben sich durchaus mehrere Möglichkeiten:
z.B. mit dem Chef ausmachen das man 1€ im Monat im gesamten weniger verdient. Hieraus ergibt sich die Plicht auf Antrag, das eine Neuberechnung des ALG-II-Bescheides zwingend erforlich ist. Darauf kann der ALG-II-Empfänger dann bestehen. Die neuen Gesetze müssen berücksichtigt werden.
z.B. der Chef kündigt, der Bescheid muss ebenfalls neu berechnet werden. Einige Tage danach Neuabschluss der Arbeit, der Bescheid muss nochmals neuberechnet werden.
Das erfordert zwar mehr Arbeit, jedoch darf man dann den geringen Lohn von ca. 1 - 2€ in der Stunde, der sich dann ergibt, behalten