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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung der Anwartschaftszeit nach Tagen oder Monaten


Benni_01
15.10.2011, 14:30
Hallo!

Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibt, der am 05.10.11 beginnt und am 30.09.12 endet, und danach keine Arbeit mehr findet, hat man dann Anspruch auf 6 Monate ALG I aufgrund dieser Beschäftigung?

Oder mit anderen Worten: Wie ist die folgende ja überall zitierte Regelung auszulegen:

"Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen, weil der Monat nach § 339 SGB III mit 30 Tagen gerechnet wird."

Vom 05.10.11 bis 30.09.12 sind es KEINE vollen zwölf Monate, ABER es sind MEHR als 360 Tage, nämlich genau 362 Tage.

Kennt jemand die Lösung und kann evtl. auch die entsprechende Vorschrift/Fundstelle mitteilen?

Vielen Dank im Voraus

Benni

bydgo
15.10.2011, 15:47
Hallo Benni_01,

die sicherste Quelle sind immer die Durchführungsanweisungen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p123.pdf)

In diesem Fall § 123 SGB III, Rz. 123.3

3) Für die Feststellung, ob eine Anwartschaftszeit erfüllt ist, sind die Kalendertage eines Versicherungspflichtverhältnisses zu ermitteln. 30 Kalendertage entsprechen einem Monat (§ 339 Satz 2). 12 Monate entsprechen somit nicht einem Jahr.
Beispiel:
1.3. - 23.2. = 360 Kalendertage = 12 Monate
Gruß

Benni_01
15.10.2011, 19:22
Wenn ich das richtig verstehe, wäre in dem von mir genannten Fall (362 Kalendertage, aber nur 11 volle Monate und 27 Tage) also die Anwartschaft erfüllt.

Vielen herzlichen Dank für die blitzschnelle Reaktion!

Gruß

Benni

Pharao
15.10.2011, 19:37
Hi,

guckst du hier mal auf der A-Amt-Seite (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html), da steht auch:

Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen bzw. sechs Monate 180 Tagen, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird.

Benni_01
16.10.2011, 11:32
Ja, eben genau diese Formulierung hat mir ja die Zweifel an der Berechnung gebracht, denn wenn (Zitat): "der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird", heißt das ja - um bei meinem Beispiel zu bleiben -, dass es eben nicht 362 Kalendertage sind, sondern (bei 11 vollen Monaten und 27 Tagen) 11 x 30 = 330 Tage plus 27 Tage, also insgesamt 357 Tage, womit die Anwartschaft knapp NICHT erfüllt wäre.

Die Regel "1 Monat = gleich 30 Tage" kann man auf zwei Arten auslegen. Bei der ersten Art der Berechnung sind es also 12 Monate und 2 Tage (insges. tatsächliche 362 Kalendertage, 362 : 30 = 12 Monate plus 2 Tage), bei der zweiten Art bleiben es 11 Monate und 27 Tage (insges. 357 Tage, 11 x 30 plus 27).

Entscheidend sind aber - wie aus Euren Antworten hervorgeht - zunächst einmal die tatsächlichen Kalendertage, die dann nach der Regel "der Monat wird zu 30 Tagen gerechnet" in Monate umgewandelt werden. Ich fände es klarer, wenn die Regel genau umgekehrt lauten würde: " 30 Kalendertage werden zu einem Monat (um-)gerechnet".

Ich hoffe also auf die erste (für den Versicherten in diesem Fall günstigere) Berechnungsart.

Nochmals vielen Dank für die kompetenten Auskünfte!

Gruß

Benni

Pharao
16.10.2011, 12:42
Hi,

ja, aber es heißt vorab: "Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen ...". Das ist er entscheidende Satz, der Rest ist nur Erklärung. Entscheidend sind also die Tage !

Guckst du hier, da siehst du auch das immer zusätzlich die Tage mitangegeben sind, den auch die Anspruchslänge was Alg1 betrifft wird in Tagen gerechnet ==> Dauer des Anspruches (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html)

Deine Vermutung wie man es auch sehen könnte, wäre mehr als kompliziert ...., aber ja, evtl hätte man das anders besser Ausdrücken können.