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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterbrechung der A-losigkeit durch zeitl.begrenzten Job


dolobernie
14.10.2005, 18:28
Hallo mal wieder,
vielen Dank für die Hilfe beim letztenmal. Nun jedoch mal eine neue Frage. Habe evtl. die Möglichkeit über eine Personalvermittlungsbude einen zeitlich begrenzten Job zu erhalten. Dieser Job ist allerdings (wen wundert es..) wesentlich niedriger dotiert, als mein alter Job nach dem das Bemessungsentgelt berechnet wurde. Aber evtl. habe ich die Möglichkeit, das ich dort übernommen werde ( !!!???). Ich bin jetzt im 4.Monat ALG1 und ich würde noch 18 Monate ALG1 beziehen. Was passiert denn, wenn der Job z. B. nach einem Jahr wieder beendet ist? Bekomme ich dann, die mir bereits bewilligten restlichen 18 Monate ausgezahlt ? Oder gibt es vielleicht max. Zeitgrenzen o.ä. Oder wird alles neu berechnet, weil ja wohl ab Febr.06 ( bin 47 ) max.nur noch 12 Monate bewilligt werden.
Erneut Vielen Dank für Deine/Eure Antwort

StephanK
17.10.2005, 09:43
Es wird alles neu berechnet, denn der alte Anspruch erlischt mit der Entstehung eines neuen Anspruchs, also nach zwölf Monaten Arbeit. Grundlage ist dann die neue (kürzere) Rahmenfrist von nur noch zwei Jahren und die reduzierte Dauer des Alg-Anspruches von sechs bis zwölf Monaten je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses (bei einem Jahr sind es sechs Monate).

rat-loser
17.10.2005, 10:07
wenn der job aber nur 11 monate wäre, dann würde doch wieder nach dem bisherigen bescheid, zumindest in der höhe, gezahlt werden, oder?
wie sähe es dann ggf. mit der anspruchsdauer aus?

StephanK
17.10.2005, 12:43
wenn der job aber nur 11 monate wäre, dann würde doch wieder nach dem bisherigen bescheid, zumindest in der höhe, gezahlt werden, oder?
wie sähe es dann ggf. mit der anspruchsdauer aus?Ja, und zwar sol lange, wie der Restanspruch noch währt, bei Dolobernie also die besagten 18 Monate minus x (=die Zeit bis zum Beginn des in Aussicht stehenden Arbeitsverhältnisses).
Wenn es sich dabei um ein befristetes Arbeitsverhältnis handeln sollte und die Dauer der Befristung "etwa" ein Jahr betragen soll, wäre es deswegen klüger, elf Monate und zwei Wochen zu vereinbaren.