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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf ALG1?


DerLange
28.10.2011, 11:44
Hallo zusammen,

ich will es kurz machen.

Mir wurde heute von der Arbeitsagentur ein Antrag auf ALG 2 übersandt (habe mich vorgestern dort gemeldet, da ich nicht weiter Krankgeschrieben werde). Ich bin der Meinung ich habe Anspruch auf ALG 1. Ich will nur sicherstellen, dass ich nichts falsch verstanden habe, bevor ich am Montag bei der Arbeitsagentur vorstellig werde.

Ausbildung vom 01.11.07 bis 31.01.10
Arbeitstätigkeit vom 01.02.10 bis 31.01.11
Arbeitslosigkeit vom 01.02.11 bis 06.06.11
Arbeitstätigkeit vom 07.06.11 bis 13.09.11
Krankenhausaufenthalt, Reha und Arbeitsunfähigkeit vom 14.09.11 bis 28.10.11

Soweit ich es verstanden habe, muss ich in den letzten 24 Monaten mind. 12 Monate gearbeitet haben um Anspruch auf AG 1 zu haben, richtig?

Außerdem müsste meine Reha und AU Zeit ebenfalls zur Zeit der Arbeitstätigkeit gerechnet werden, richtig?

Nach meiner Rechnung habe ich in den letzten 24 Monaten (3 Monate Ausbildung + 12 Monate Arbeitstätigkeit + 3 Monate Arbeitstätigkeit + 1 Monat AU etc.) ca. 19 Monate Beitragszahlung geleistet.

Müsste ich somit nicht Anspruch auf AG 1 haben?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei der Antwort dieser Frage helfen kann, damit ich am Montag das Problem beim Arbeitsamt direkt Ansprechen kann.

Vielen Dank!

Pharao
28.10.2011, 12:47
Hi,

hast du schon mal Alg1 erhalten ?

Denn es heißt auch: "Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte."

DerLange
28.10.2011, 13:00
Ja in der Zeit vom 01.02.11 bis 06.06.11 habe ich AG 1 erhalten.

Was habe ich darunter ztu verstehen wenn es heißt: "Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte."?
Dass ich keinen Anspruch auf AG 1 habe, nachdem ich schon einmal AG 1 in den letzten 24 Monaten erhalten habe und danach wieder arbeiten gegangen bin?

Das wäre ja super... wäre ich einfach arbeitslos geblieben, hätte ich noch Anspruch auf AG 1, da ich aber einen neuen Job aufgenommen habe verfällt mein Anspruch?

Hab ich das richtig verstanden? Das ist ja ein super System... Bedeuted wenn ich nochmal einen Job annehme, dann nur eine Festanstellung.

Bitte nochmal bestätigen, ob ich das ganze richtig verstanden habe, bin nicht so geübt im Beamtendeutsch ;)

bydgo
28.10.2011, 13:01
Hallo DerLange,

Arbeitslosmeldung am 28.10.11:

In den letzten 24 Monaten müssen 12 Monate Versicherungsbeiträge bezahlt worden sein um einen neuen Anspruch auf ALG1 zu haben. Da in dem Zeitraum allerdings schon ALG1 bezogen wurde, geht erst die Zeit nach dem ALG1-Bezug in die Berechnung ein (07.06.11 - 27.10.11, sind keine 12 Monate).

Allerdings könnte noch ein Restanspruch vom letzten ALG1 vorhanden sein (Aufhebungsbescheid lesen!!!)

Bei Antragstellung auf ALG1 muss man arbeitsfähig sein.

Gruß

bockenlg
28.10.2011, 13:26
Hast du noch deinen alten ALG I Bescheid oder die Aufhebung?
Du hast ganz normal deinen Restanspruch, d.h.
am 01. 02 hattest du einen Anspruch von 12 Monaten
dein Restanspruch (12 Monate - 4 Monate und ein paar Tage) 7 Monate und ein paar mehr Tage.
Okay?

Pharao
28.10.2011, 13:29
Ja in der Zeit vom 01.02.11 bis 06.06.11 habe ich AG 1 erhalten.

Hi,

leider heißt das, das alles vor dem 01.02.11 schon mal für einen Anspruch hergenommen worden ist und somit jetzt nicht nocheinmal in die Berechnung mit eingeht.

Der Interessante Zeitraum wäre also 01.02.11 bis (zB) 28.10.11. Leider sind das keine 12 Monate ==> somit hast du die Anwartschaftszeit nicht erfüllt, aber "bydgo" hat`s ja schon geschrieben, guck mal ob du nicht noch Restanspruch hast.

Auf den Restanspruch kannst du max bis zu 4 Jahre nach seiner Entstehung zurückgreifen.

DerLange
28.10.2011, 14:28
Erstmal vielen Dank für eure Hilfe!

@Bydgo
In dem Aufhebungsbescheid steht leider nichts von einem Restanspruch.
Ich bin ab Montag wieder Arbeitsfähig.

@bockenlg
Ich habe sowohl den alten Bescheid als auch die Aufhebung vorliegen.
So hätte ich es auch verstanden.
In meinem Bewilligungsbescheid vom Februar 2011 steht eine Anspruchsdauer von 360 Tagen (bis 30.01.12). Ich hätte jetzt gedacht, dass mir diese 360 Tage auch dann zustehen, wenn ich zwischenzeitlich eine Arbeit aufnehme und diese dann wieder verlieren.

@Pharao
Das mir die Zeit vom 07.06. bis 13.09. keine neuen Ansprüche einräumt ist für mich auch verständlich und i.O. Dass dadurch aber meine "alten" Ansprüche aus dem davorliegenden Zeitraum entfallen, nicht!
Wie gesagt, auf den Aufhebungsbescheid steht nichts von einem Restanspruch, da ich aber in dem Bewilligungsbescheid vom Feb. eine Anspruchsdauer von 360 Tagen eingeräumt bekommen habe und wie bockenlg schon sagte, bisher nur 4-5 Monate in Anspruch genommen habe, hätte ich gedacht das ich somit zumindest einen Restanspruch von 7 Monaten habe.

Kann es vorkommen, dass der Restanspruch nicht mit im Aufhebungsbescheid angegeben wird?

Vielen Dank!

Pharao
28.10.2011, 14:42
Das mir die Zeit vom 07.06. bis 13.09. keine neuen Ansprüche einräumt ist für mich auch verständlich und i.O.

Dass dadurch aber meine "alten" Ansprüche aus dem davorliegenden Zeitraum entfallen, nicht!

Hi,

das hat sicherlich keiner so gesagt. Nochmal:

einen neuen Anspruch erwirbt man sich nur, wenn man die Anwartschaftszeit erfüllt. Dies trifft bei dir nicht zu, da du in dem Zeitraum keine 12 Monate versicherungspflichtig gearbeit hast.
Dein alter Anspruch (bzw besser gesagt, dein Restanspruch) bleibt bis zu 4 Jahre bestehen. D.h. auf den kann du zurückgreifen.
Der Restanspruch errechnet, wenn du deinen damals festgestellen Anspruch (also 12 Monate = 360 Tage) miuns die Tage nimmst in denen du Alg1 bezogen hast. Wenn du also jetzt wieder Alg1 beziehen willst, meldest du dich nur a) rechtzeitig Arbeitssuchend und b) dann Arbeitslos. Die Höhe vom Alg1 ist dann genau das selbe was du damals bekommen hast.

Jetzt Verstanden ?

DerLange
28.10.2011, 14:54
Nein hat mir auch keiner so gesagt, ich habe nur darauf geschlossen, da mir die Arbeitsagentur jetzt einen Antrag für AG 2 hat zukommen lassen. ABer vllt hat man mich dort falsch verstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt, aber ich hätte gedacht, dass sie von alleine feststellen ob ich AG 1 oder AG 2 bekommen müsste.

Ok einen neuen Anspruch habe ich auch nicht erwartet, sondern genau wie du es schreibst, dass ich auf den alten Anspruch zurückgreifen kann. Danke!

Ich hoffe es ist rechtzeitig, wenn ich am Montag zur Agentur gehe, ich bin ja noch bis heute krankgeschrieben. Hatte mich direkt nach der Kündigung durch meine AG schon einmal beim der Arbeitsagentur gemeldet und dort sagte man mir, dass ich vorstellig werden muss sobald ich nicht mehr krankgeschrieben bin. Ich hoffe diese Info war richtig?!

So ich hoffe ich haben jetzt alles richtig verstanden, vielen Dank noch einmal für eure Hilfe war vorhin einfach etwas geschockt als ich auf einmal die Unterlagen für AG 2 in den Händen hielt.

Pharao
28.10.2011, 15:13
Hi,

ich kenne deine Situation nicht, aber evtl ist dein Alg1 in der Höhe nicht so hoch und dann könntest du ggf zusätzlich noch Alg2 beantragen. Oder das Amt geht davon aus, das du nicht voll Arbeitsfährig bist, denn dann kannst du garkein Alg1 beantragen (weniger als 15/Woche). Zb bei Alg2 musst du nur min 3 Stunden dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehn.

Aber wie schon gesagt, ich kenne deine Situation nicht und das ist jetzt nur geraten, warum man dir einen Alg2-Antrag zukommen lassen hat.

stummelbeinchen
28.10.2011, 20:55
ich bin ja noch bis heute krankgeschrieben.


AHA. Da ist der Hase im Pfeffer begraben. Die haben Dir keinen ALG1-Antrag gegeben, weil Du noch au bist. Geh am Montag hin und melde Dich persönlich alo. Dann bekommst Du einen ALG1-Antrag.

LG