Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 160 Euro Job vom Vermieter
graf alz
30.10.2011, 19:26
Hallo !
Ich habe da mal eine Frage.
Ich beziehe ALG2.
Bewohne eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Mein Vermieter ist meine Mutter, welche die Eigentümerin des Hauses ist.
Da sie in Schichten arbeiten geht und für ihr Haus keine Zeit hat, sucht sie dringend eine Haushaltshilfe der sie im Monat 160 Euro zahlen möchte.
Wären übliche Hausarbeiten und auch Gartenarbeiten, eben sich täglich ein paar Stunden um Haus und Haushalt kümmern.
Sie hat mir diesen Job angeboten und da ich seit Jahren keinen Job bekommen habe, würde ich diesen wirklich gern annehmen.
Nun frage ich mich jedoch ob das auch geht.
Könnte das Jobcenter irgendwelche Einwände gegen diesen Job haben?
Wie ist das bei einem geringfügigem Job mit der Versicherung, Krankenversicherung und so weiter?
Wer müsste dafür aufkommen?
Würde mich freuen hier ein paar Ratschläge zu bekommen.
Grüße
graf alz
Das wäre ein Minijob, die MINIJOBZENTRALE erteilt Auskunft darüber, wie das zu handhaben ist.
Der Arbeit aus dem Minijob steht nichts entgegen, du musst aber dein Einkommen angeben und anrechnen lassen, dein Arbeitgeber müsste also in der Lage sein, dir monatlich pünktlich Lohnabrechnungen zu erstellen.
Du/ihr müsstest also klären, ob für euch der administrative Aufwand auch im Hinblick auf die damit verbundene Kostenentstehung (Steuerberater) sinnvoll ist.
Ich beziehe ALG2 (...) seit Jahren keinen Job bekommen habe.
Mein Vermieter ist meine Mutter (...) sucht sie dringend eine Haushaltshilfe der sie im Monat 160 Euro zahlen möchte.
Hi,
so ein Zufall aber auch, das dies der Freibetrag im Alg2-Bezug wäre ..... Sorry, aber irgendwie finde ich das immer sehr komisch, wenn Verwandte solche Deals untereinander machen.
Wären übliche Hausarbeiten und auch Gartenarbeiten, eben sich täglich ein paar Stunden um Haus und Haushalt kümmern.
Also der Haushalt für deiner Mutter wäre ja eher ein rein privates Arbeitsverhältnis. Arbeiten für`s Mehrfamilienhaus dagegen wären aber eher "geschäftlich" in dem Sinne, denn evtl kann/wird das auf die anderen Mieter umgelegt.
Sollte man also hier auch säuberlich trennen, was du rein privat für deine Mutter machst und was du ggf für das "Haus" machst.
Könnte das Jobcenter irgendwelche Einwände gegen diesen Job haben?
Das weis ich leider nicht wie das in dem Fall gesehen wird.
Wie ist das bei einem geringfügigem Job mit der Versicherung, Krankenversicherung und so weiter?
Wer müsste dafür aufkommen?
Krankenversichert bist du nicht über diesen Mini-Job und natürlich musst du das unaufgefordert dem JobCenter melden, wenn du da das Arbeiten anfängst. Für dich bedeutet hier Brutto = Netto, du musst also hier keine Steuern, ect abführen. Außerdem steht ein Nebenjob immer hinter deinen Pflichten die du beim JC hast.
Deine Mutte muss dich bei der MiniJob-Zentrale anmelden (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10776/DE/2__AG/3a__meldeverfahren/1__Vier__Schritte__zur__Anmeldung/InhaltsNav__node.html?__nnn=true) und wird Pauschal einen Betrag zahlen müssen. Außerdem sollte was schriftliches (Arbeitsvertrag) abgeschlossen werden.
bockenlg
01.11.2011, 09:00
@ Pharao
160€ ist nicht der Freibetrag beim ALG II aber auch nicht allzuweit davon entfernt. ;-)
Ansonsten stimme ich dir zu.
@ Pharao
160€ ist nicht der Freibetrag beim ALG II aber auch nicht allzuweit davon entfernt. ;-)
Ja stimmt ..... :patsch: es war schon sehr sehr spät, da passieren Fehler ..... :oops:
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