PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beendignung Nebenbeschäftigung


Schneida
28.01.2005, 16:46
Wenn ich eine Nebenbeschäftigung 400 € vor dem 01.01.2005 beendet habe, kann ich dann ab 2005 dafür ( Bezug ALG II ) sanktioniert werden? Die Verpflichtung auch geringfügige Beschäftugungen anzunehmen bzw. dort zu arbeiten besteht doch erst seit dem 01.01.2005. Zu diesem Zeitpunkt bestand aber das Beschäftugungsverhälniss nicht mehr, sondern nur bis zum 31.12.2004. Wenn ja welche Sanktionen habe ich zu erwarten ( 37 Jahre ).

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen[/quote]

Schneida
04.02.2005, 15:32
Da ja das ALG II erst an 1.1.2005 gilt ist das was Du vorher bekommen - bzw verdient hast dafür ja nicht mehr relevant- Wenn Du jetzt diesen Job wieder neu anmeldest bzw ausübst dann wird es zu den jetzt geltenden Richtlinien Alg II abgerechnet

Schneida
05.02.2005, 22:35
ja, liebe leute laßt euch sagen, mit 400 euro nebenverdienst seid ihr zu nichts zu gebrauchen, wenn ihr weiter oben mit einsteigen wollt, müßt ihr schon ein paar leichen im keller haben und in größenordnungen betrüger sein.

:roll: :roll: :roll: :D