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15.10.2005, 11:59
Hallo zusammen,
da ich vorhabe eine außerbetriebliche Umschulung zu beginnen habe ich folgende Frage: Welche Vorausstetzungen müssen erfüllt sein damit ein Arge Mitarbeiter einen Bildungsgutschein für eine Umschulung stattgeben darf? (vom Ermessen mal abgesehen)
Also in meinem Fall ist es so das ich bis Ende Oktober letzten Jahres an einer 7 monatigen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen habe (also ca 1 Jahr her), - auch genehmigt durch einen Bildungsgutschein.
Nun sagte ein mir bekannter AA Angestellter das mir der Mitarbeiter der Arge einen neuen Bildungsgutschein für diese Maßmnahme nicht ausstellen darf, da dieses nicht erlaubt wäre!
- stimmt das? und wenn ja hat dies mit dem erst vor einem Jahr bekommenem Bildungsgutschein zu tun?
DAnke iM Voraus!!! :-)
MfG
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da ich vorhabe eine außerbetriebliche Umschulung zu beginnen habe ich folgende Frage: Welche Vorausstetzungen müssen erfüllt sein damit ein Arge Mitarbeiter einen Bildungsgutschein für eine Umschulung stattgeben darf? (vom Ermessen mal abgesehen)
Also in meinem Fall ist es so das ich bis Ende Oktober letzten Jahres an einer 7 monatigen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen habe (also ca 1 Jahr her), - auch genehmigt durch einen Bildungsgutschein.
Nun sagte ein mir bekannter AA Angestellter das mir der Mitarbeiter der Arge einen neuen Bildungsgutschein für diese Maßmnahme nicht ausstellen darf, da dieses nicht erlaubt wäre!
- stimmt das? und wenn ja hat dies mit dem erst vor einem Jahr bekommenem Bildungsgutschein zu tun?
DAnke iM Voraus!!! :-)
MfG
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