marsie
14.11.2011, 21:50
In den letzten 12 Monaten erhielt ich zusätzlich zu ALG2 aus geringfügiger Beschäftigung 100 Euro. Nun gilt es, einen Elterngeldantrag zu stellen und ich stehe vor der Frage, welcher Auszahlungsmodus der Sinnvollste ist. Diverse Foren machten mich bisher nicht wirklich schlauer. Ich werde den Sockelbetrag von 300 € monatlich erhalten. Wieviel Geld bleibt mir zusätzlich zum ALG2, wenn ich mir die 300 Euro monatlich über ein Jahr auszahlen lasse oder über zwei Jahre monatlich 150 Euro? Auf dem Amt wollte man sich nicht festlegen. Die Antworten blieben wie üblich nebulös. Durch die Blume war zu verstehen, dass die Auszahlung über 24 Monate suboptimal für mich sei.
Glaube ich jedoch dieser Berechnung aus einem anderen Forum, sind die 24 Monate für mich die günstigere Variante.
"Beispiel 2:
12 Monate Arbeit mit monatlich 200€
Elterngeld beträgt 67% von 200€ = 134€ (Elterngeld wird auf den Mindestbetrag / Sockelbetrag von 300€ erhöht)
Anrechnungsfrei bleibt unter ALG2 der Betrag von 200€.
Angerechnet werden die verbleibenden 100€.
Rechtliche Grundlage hierfür sind § 2 BEEG, § 6 BEEG, § 10 Abs. 5 BEEG, § 1 ALG2-VO."(Zitat Ende) Quelle (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/besonders-wichtige-themen-alg-ii/167749-elterngeld-ab-2011-anrechnung-alg2.html)
Auf meinen Fall übertragen würde das heißen: Bei einer monatlichen Zahlung von 150 Euro über 24 statt der 12 Monate bleiben 100 Euro anrechnungsfrei. Die restlichen 50 Euro werden angerechnet. Stimmt meine Kalkulation?
Glaube ich jedoch dieser Berechnung aus einem anderen Forum, sind die 24 Monate für mich die günstigere Variante.
"Beispiel 2:
12 Monate Arbeit mit monatlich 200€
Elterngeld beträgt 67% von 200€ = 134€ (Elterngeld wird auf den Mindestbetrag / Sockelbetrag von 300€ erhöht)
Anrechnungsfrei bleibt unter ALG2 der Betrag von 200€.
Angerechnet werden die verbleibenden 100€.
Rechtliche Grundlage hierfür sind § 2 BEEG, § 6 BEEG, § 10 Abs. 5 BEEG, § 1 ALG2-VO."(Zitat Ende) Quelle (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/besonders-wichtige-themen-alg-ii/167749-elterngeld-ab-2011-anrechnung-alg2.html)
Auf meinen Fall übertragen würde das heißen: Bei einer monatlichen Zahlung von 150 Euro über 24 statt der 12 Monate bleiben 100 Euro anrechnungsfrei. Die restlichen 50 Euro werden angerechnet. Stimmt meine Kalkulation?