Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auf Vermittlungsvorschläge nicht reagieren?
Angela Ferkel
28.11.2011, 21:01
Hallo Allerseits,
ich hätte nie gedacht, dass ich auch mal in die blöde Situation komme und Alg II beantragen muss. Nun zu meinem Anliegen:
Habe am 2.11. den Antrag gestellt (per Einschreiben Rückschein), und dieser ist noch in bearbeitung (ich muss noch diverse Unterlagen nachreichen). Einen Termin beim Jobcenter hatte ich bereits vor 2 Wochen- dort ging es nur darum, welche Tätigkeiten für mich in Frage kämen. Eine Egv wurde mir vorgelegt, ich habe sie mit nach Hause genommen, aber nicht unterschrieben - Verwaltungsakt wird wohl in Kürze folgen.
Nun habe ich vier "großartige" Vermittlungsvorschläge im Niedriglohnsektor bekommen, auf die ich mich bewerben soll. Allerdings sind die Vermittlungsvorschläge allesamt ohne Rechtsfolgenbelehrung, und die Eingliederungsvereinbarung habe ich ja auch noch nicht unterschrieben.
Kann ich sanktioniert werden, wenn ich mich nicht bewerbe? Mein Antrag auf Leistungen ist ja auch noch nicht durch.
wäre nett, wenn jemand helfen könnte!!!
Falls bei jemandem der Eindruck entstehen sollte, dass ich mich um Arbeit zu drücken versuche: Ich habe seit Antragstellung über 25 Bewerbungen vorgenommen- und zwar auf deutschlandweite Stellen! Initiative Bewerbungen sind auch 7 dabei. Ich sehe es nur nicht ein, dass der mich dazu zwingen will, einen Job für 7,62 Euro/h Brutto anzunehmen. Ich sehe im SGB II einen deutlichen Widerspruch zum SGB I, wo doch etwas von der freien Berufswahl u.s.w. steht. Daher tue ich mich mit dem Bewerbungszwang bzgl. Vermittlungsvorschlägen so schwer.
lg
jörg
Hallo Allerseits,
ich hätte nie gedacht, dass ich auch mal in die blöde Situation komme und Alg II beantragen muss.
Im Leben kommt es immer anders als man denkt ...
Nun zu meinem Anliegen:
Habe am 2.11. den Antrag gestellt (per Einschreiben Rückschein),
Bereits das war schon nicht besonders clever, man geht zum Jobcenter und stellt den Antrag persönlich, wählt man einen anderen Weg,verlängert man dadurch deutlich die Bearbeitungszeiten.
und dieser ist noch in bearbeitung (ich muss noch diverse Unterlagen nachreichen).
... kein Wunder ...
Einen Termin beim Jobcenter hatte ich bereits vor 2 Wochen- dort ging es nur darum, welche Tätigkeiten für mich in Frage kämen.
Eine Egv wurde mir vorgelegt, ich habe sie mit nach Hause genommen, aber nicht unterschrieben - Verwaltungsakt wird wohl in Kürze folgen.
Darf ich mal fragen, was diese Übung soll?
Nun habe ich vier "großartige" Vermittlungsvorschläge im Niedriglohnsektor bekommen, auf die ich mich bewerben soll. Allerdings sind die Vermittlungsvorschläge allesamt ohne Rechtsfolgenbelehrung, und die Eingliederungsvereinbarung habe ich ja auch noch nicht unterschrieben.
Kann ich sanktioniert werden, wenn ich mich nicht bewerbe? Mein Antrag auf Leistungen ist ja auch noch nicht durch.
Ich will mich jetzt nicht festlegen, ob Sanktionen rechtsgültig wären.
Ich kann dir aber sagen, wie mein Jobcenter reagieren würde: Es würde Sanktionen hageln, und wenn dir das ncht passt, kannst du zum Sozialgericht gehen. Dauer bis zur Entscheidung: Ich schätze mal 2 Jahre.
Da du bei 4 Verweigerungen totalgesperrt wirst, siehst du mindestens drei Monatelang garkeine Leistungen, also keine Miete, keine Krankenversicherung. Ich hoffe, du hast noch genug Schonvermögen, denn sonst hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit die fristlose Wohnungskündgung im Briefkasten. Und ich hoffe, du hast genug Steichhölzer und Kerzen, denn dein Energieversorger wird sich auch nicht lange bitten lassen.
wäre nett, wenn jemand helfen könnte!!!
Ich will keinen neunmalklugen Rat erteilen, aber wenn du beschlossen hast, dich mit dem Jobcenter anzulegen, dann ist das ja nicht tadelnswert, man sollte sich dann aber auch einen würdigen Anlass suchen.
Was du da treibst ist fruchtlos und kontraproduktiv, vor allem kann das absolut ruinös sein.
Weisst du, die Jobcentermitarbeiter haben alle einen Job, ein gutes Einkommen, eine warme Wohnung und einen vollen Kühlschrank.
Und wenn die Abends nach Hause gehen, machen die sich keinen Kopf darüber, ob ein Hilfesuchender durch eine Leistungseinstellung zu Schaden kommt, denen ist es vollkommen egal, ob in China ein Sack Reis umfällt oder ob du morgen im Obdachlosenasyl landest oder ob du krepierst, weil deine Krankenversicherung eingefroren ist.
Falls bei jemandem der Eindruck entstehen sollte, dass ich mich um Arbeit zu drücken versuche: Ich habe seit Antragstellung über 25 Bewerbungen vorgenommen- und zwar auf deutschlandweite Stellen! Initiative Bewerbungen sind auch 7 dabei. Ich sehe es nur nicht ein, dass der mich dazu zwingen will, einen Job für 7,62 Euro/h Brutto anzunehmen.
Dich zwingt doch keiner. Nur darfst du dann auch nicht erwarten, dass der Steuerzahler dir ein komfortables Leben ermöglicht.*
Ich sehe im SGB II einen deutlichen Widerspruch zum SGB I, wo doch etwas von der freien Berufswahl u.s.w. steht. Daher tue ich mich mit dem Bewerbungszwang bzgl. Vermittlungsvorschlägen so schwer.
:confused:
*advocatus diaboli
Ich sehe im SGB II einen deutlichen Widerspruch zum SGB I, wo doch etwas von der freien Berufswahl u.s.w. steht. Daher tue ich mich mit dem Bewerbungszwang bzgl. Vermittlungsvorschlägen so schwer.
Hi,
es geht in beiden Fällen, also egal ob um Alg1 oder Alg2 immer um die Zumutbarkeit. Das die Zumutbarkeit bei Alg1 was eine Versicherungsleistung ist, anderes geregelt wird als in Alg2 was eine Sozialleistung darstellt, das dürfte doch eigentlich logisch sein.
Ich sehe es nur nicht ein, dass der mich dazu zwingen will, einen Job für 7,62 Euro/h Brutto anzunehmen.
Zumutbarkeiten für Alg2 findest du im §10 SGBII.
Eine Egv wurde mir vorgelegt, ich habe sie mit nach Hause genommen, aber nicht unterschrieben - Verwaltungsakt wird wohl in Kürze folgen.
Auch wenn du eine Hinhaltetaktik hier erreichen willst, damit schadest du dir mehr als was es dir nützt (meiner Meinung nach). Es bringt dir nix, wenn du dich sinnlos mit dem Amt bzw SB anlegst. Du bist hier eindeutig in der schlechteren Position.
Angela Ferkel
29.11.2011, 20:54
Hallo,
eine meiner Online-Bewerbungen war erfolgreich- ab Montag habe ich wieder Arbeit!:D
Gibt zwar nur 8,5 Euro/h als Bauhelfer bzw. Fahrer, doch damit kann ich erstmal leben. Vor allem muss ich mir wg.meinem Antrag keine Gedanken mehr machen. Vielen Dank besonders an Pharao!
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