Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mutter auf dem Antrag unterschreiben
Hallo,
da ich leider meinen ALG 2 Antrag Neu beantragen muss, da es ab 1.7 eine neue Regelung gibt hab ich eine Frage dazu.
Unzwar wurde mir gesagt, dass meine Mutter auf diesem Antrag "Unterschreiben" muss, nur frag ich mich was die von einer Unterschrift meiner Mutter haben.
Muss sie evtl. als "Antragssteller"eingetragen werden obwohl sie Arbeit hat oder wie kann ich das genau verstehen?
Müssen wir Ihre gesamten Daten dort eintragen oder wie ist das zu verstehen?
Vielleicht hat ja jmd. damit erst vor kurzem Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen.
Betroffener
17.11.2006, 02:03
Diese U25-Regelung gilt schon seit Anfang des Jahres, aber wahrscheinlich ist gerade Deine Bescheidsperiode abgelaufen? Das Hartz IV Fortenwicklungsgesetzgesetz ist zum 01.08. in Kraft getreten.
Nach den neuen Regeln gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern (und bist keine eigene mehr wie früher ab 18 Jahren).
Damit sind die eigentlichen Antragsteller die Eltern für das "Kind".
Und natürlich sollen sich die die Eltern hier offenbaren über ihre finanziellen Möglichkeiten (es könnte ja sein, dass die ArGe dann weniger oder nicht(s) mehr zahlen müsste).
Somit wird der "Kindesbedarf" und Elternbedarf zusammengezählt und mit den elterlichen Einnahmen gegengerechnet.
Vom Regelsatz bekommst Du max. 80% als 276 €.
Also muss jetzt bei ALLEN Angaben auf dem Antrag meine Mutter eingetragen werden?
Und ich gar nicht..?
Nur das war meine Frage - der Rest war mir schon klar ;)
Bei dem Staat kann man echt nur froh sein, wenn man Arbeit hat.. :/
Betroffener
17.11.2006, 03:24
JEIN,
dadurch dass Du und Deine Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft seid, stellt sozusagen Deine Mutter den Antrag für Dich - wobei dabei dann gleich überprüft wird, ob Deine Mutter das nicht auch alleine erbringen kann für Dich zu sorgen (oder selber noch zur aufstockenden ALG II Empfängering gemacht wird). Natürlich kannst auch Du alles vorbereiten und Deine Mutter unterschreibt mitverantwortlich mit.
Krass gesagt:
345 € Mutter
276 € Du
-154 € Abzug Kindergeld - falls ein Anspruch besteht
----------------------------------------
Gesamtbedarf zzgl. Kosten der (angemessenen) Unterkunft.
Das bereinigte Einkommen Deiner Mutter wird dagegen gerechnet.
Also da der Termin morgen schon ist, hab ich einfach den Antrag soweit mit dem Namen/Angaben zu mir ausgefüllt.
Und wenn das halt falsch ist, muss ich in einer Woche die Schreiben nochmal abgeben.
Ziemlich verwirrend, wenn niemand jmd. eine 100%ig Aussage treffen kann.
Betroffener
21.11.2006, 02:23
Wie ist der Termin nun ausgegangen?
Als Antragsteller wurde ich eingetragen, und natürlich bei "weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft" meine Mutter + Lebensgefährte.
Dass diese nun ein heiden Weg haben, um noch Papiere ausfüllen zu lassen interessiert irgendwie niemanden.
Schon gar nicht, dass mein nichtmal leiblicher Stiefvater (Lebensgefährte meiner Mam) für mich mit aufkommen muss.
Hoffentlich fang ich ab Januar - spätestens Februar mein Zivieldienst an - nur noch zum Kopfschütteln sowas.
Natürlich ist der Antrag an dem Tag nicht vollständig gewurden sodaß ich am 28 nochmal hin muss.
Hallo,
hab genau das gleiche Problem.
Bin 23 Jahre und lebe bei meiner Mutter.
Nun wurde mir bei Amt gesagt das sie die Antragstellerin ist.
Aber das Geld soll doch für mich sein also warum muss sie das machen?
Ich muss mich dann unter Punkt 3 beim Antrag eintragen oder wie?
Ich versteh diesen ganzen Antrag nicht, vielleicht kann mir ja jemand helfen, das ist alles sehr verwirrend.
Bin schon am verzweifeln
StephanK
20.12.2006, 08:47
Aber das Geld soll doch für mich sein also warum muss sie das machen?Weil es Geld "nur für einen allein" nicht gibt, sondern immer die ganze Bedarfsgemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_bedarfsgemeinschaften) betrachtet wird.
Allerdings ist es eigentlich nicht richtig, dass sie Antragstellerin wäre.
Das praktische Problem dabei ist: Die Antragsformulare und das Computerprogramm, mit dem Dein Alg II-Träger arbeitet, sind auf den Standard-Fall ausgerichtet, dass Eltern den Antrag für die ganze Familie stellen. Bei 3jährigen Kindern leuchtet das ein, auch noch bei 13jährigen, aber bei 23jährigen wird's absurd. Aber man hat keine speziellen Formulare für Fälle wie Deinen gedruckt.
Deswegen ist es zwar widersinnig, aber sinnvoll wenn sie als Hauptperson im Antrag auftaucht und ihn auch unterschreibt. Der vorige Satz ist bewusst so widersprüchlich... So ist Verwaltung nun mal... :wink:
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