PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Herdzuschuß und Renovierungszuschuß bei ALG II


Wolle3007
17.10.2005, 08:09
Hallo,
vielleicht kann mirjemand helfen.
Am WE ist mein Herd kaputt gegangen. Gibt es wie damals bei Sozialhilfe noch einen Zuschuß für ein funktionierendes Gerät? Und derzeit bin ich beim renovieren meiner Wohnunng. Durch meine Arbeitslosigkeit ist es bekanntermaßen sehr schwer die Renovierungskosten alleine zu begleichen. Bekommt man von der Arbeitsagentur noch einen Renovierungskostenzuschuß?

Danke für Euere Hilfe.

Wolle3007

StephanK
17.10.2005, 08:45
:welcome: Wolle,
der Ersatz nicht mehr reparierbarer defekter Geräte gehört zur Erstausstattung, die die ARGE bezahlen muss. Der Begriff Erstausstattung soll Dich dabei nicht irritieren: es heisst halt so, obwohl der Begriff Grundausstattung treffender wäre.
Je nach dem, wie pingelig die ARGE ist, könnte es sein, dass sie Nachweise darüber verlangt, dass eine Reparatur nicht möglich ist.
Je nach dem, wie sparsam die ARGE ist, gibt es als Ersatz evtl. nur Gebrauchtware bzw. nur einen Betrag, der nur für Gebrauchtware reicht.

Renovierungskosten dagegen musst Du - denke ich - selbst tragen, also aus dem Geld, dass Du aus der bekanntlich sehr reichlichen Regelleistung angespart hast... :x

Wolle3007
17.10.2005, 11:56
Ich habe beim AA wegen der Renovierungskosten doch mal angefragt,
erstmal nur schriftlich, damit ich etwas in der Hand habe. Mehr wie ablehnen können sie es sowieso nicht.

Ciao Wolle