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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : gesetzliche vorgeschriebene Wartezeiten auf bewilligungsbescheid?


tuxlover
16.11.2006, 11:01
Hallo,

ich war bis zum april diesen jahres student und habe in einem studentenwohnheim gewohnt. leider konnte ich die kosten für das studium nicht länger aufbringen und so musste ich mein studium abbrechen. deshalb war ich in dem studentenwohnheim nicht mehr wohnberechtigt und musste ausziehen.
der auszug hatte gleichzeitig eine ummeldung bzw. neuanmeldung zur folge. da ich bis dahin aber noch keine wohnungsangebote vorliegen hatte, habe ich bei einem bekannten gewohnt bzw. wohne immer noch dort. das ganze war als vorrübergehende belibe gedacht, um einer obdachlosigkeit zu entgehen. nun habe ich aber berreits mehrere wohnungangebote für das jobcenter vorliegen.
als ich dort nun nachfragte wie lange es wohl noch dauern würde bis mein bewilligungsbescheid durch ist, sagte man mir, dass dies noch etwa 4-6 wochen dauern werde und ich vorher auch kein wohnungsangebot vorlegen solle. mir kommt ein solches gesetz irgendwie komisch vor, und ich habe eher den eindruck dass man sich dort mit absicht viel zeit lässt.

nun die fragen:

gibt es so etwas wie eine gesetzlich vorgeschriebene wartezeit auf einem bewilligungsbescheid?

falls ja, gibt es ausnahmeregelungen im besonderen fällen und welche gesetzesgrundlage gibt es dafür?

falls nein, wie kann ich in dem fall dagegen vorgehen und schneller zum ziel sprich vor allem zur bewilligung einer der wohnungen kommen?

Seebarsch
16.11.2006, 11:08
Hallo tuxlover,
:welcome:
gesetzlich vorgeschriebene Wartezeiten gibt es nicht!
Es gibt höchstens gesetzlich vorgeschriebene Wege die Ansprüche und Leistungen schnell auszuzahlen bzw. zu bewilligen.

Schau mal in das SGB I (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)zu den § 38-43 !

Da kannst Du dem Jobcenter eigentlich nur persönlich Dampf machen und auf die Gesetze hinweisen !

tuxlover
16.11.2006, 11:13
danke das dahcte ich mir schon.

gibts den link auch zum download?

efge
16.11.2006, 12:47
Hallo,

einfach in dem vorangegangenen Beitrag von Seebarsch auf SGB I klicken. :)

tuxlover
19.11.2006, 15:18
Hallo,

einfach in dem vorangegangenen Beitrag von Seebarsch auf SGB I klicken. :)

danke das habe ich schon gemacht. ich würde aber gerne das ganze auf einem usb-stick speichern, sprich herunterladen.

Seebarsch
19.11.2006, 22:38
Auf der Startseite www.arbeitslosennetz.de (http://www.arbeitslosennetz.de) die downloads durchsuchen.

Betroffener
21.11.2006, 02:25
@tuxlover,

danke das habe ich schon gemacht. ich würde aber gerne das ganze auf einem usb-stick speichern, sprich herunterladen.

Warum tust Du es denn dann nicht?
Was Du auf dem Bildschirm siehst, ist doch schon auf dem Rechner. Mensch kann auch ganze Webseiten herunterladen :-)