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FocusGT
13.12.2011, 15:15
Hallo, bitte mal um Meinungen zu folgendem :

Frau, Vollzeit tätig bekommt ein Kind
1 Jahr Elternzeit genommen, somit 65% vom letzten Vollzeit Lohn bekommen.

Nach der Elternzeit wird Sie nicht wieder eingestellt und ist somit arbeitslos.
Bekommt nun für 1 Jahr ALG 1 (für Teilzeitjob, berechnet wieder aus dem vorherigen Vollzeitjob)

Was passiert nun wenn Sie innerhalb diesen Jahres erneut schwanger wird ???
Von was werden die 65 % Elterngeld berechnet ? wieder vom letzten Vollzeitjob ???

Und was passiert wenn Sie wieder nach dieser Elternzeit arbeitslos ist ?
evtl. Grundsatz Harzt 4 ??? (da verheiratet)

Um Erfahrungsaustausch wäre ich sehr dankbar.
Gruss
FocusGT

FocusGT
03.01.2012, 10:58
Hallo, bitte mal um Meinungen zu folgendem :

Frau, Vollzeit tätig bekommt ein Kind
1 Jahr Elternzeit genommen, somit 65% vom letzten Vollzeit Lohn bekommen.

Nach der Elternzeit wird Sie nicht wieder eingestellt und ist somit arbeitslos.
Bekommt nun für 1 Jahr ALG 1 (für Teilzeitjob, berechnet wieder aus dem vorherigen Vollzeitjob)

Was passiert nun wenn Sie innerhalb diesen Jahres erneut schwanger wird ???
Von was werden die 65 % Elterngeld berechnet ? wieder vom letzten Vollzeitjob ???

Und was passiert wenn Sie wieder nach dieser Elternzeit arbeitslos ist ?
evtl. Grundsatz Harzt 4 ??? (da verheiratet)

Um Erfahrungsaustausch wäre ich sehr dankbar.
Gruss
FocusGT

Niemand der schon mal ähnliches erfahren oder mitbekommen hat ?
:sad: :sad: :sad:

Helga40
03.01.2012, 13:26
Elterngeld gibt es in Höhe von mind. 300 Euro. Höher wird es nur, wenn man vorher gearbeitet hat, wobei da die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen werden. Wenn sie dann tatsächlich 12 Monate ALG 1 bekommen hat, dann wären es nur 300 Euro. Wenn es z. B. 6 Monate ALG 1 und 6 Monate Elternzeit sind, dann würden 6 Monate Arbeitstätigkeit zu Grunde gelegt.

Und was nach der Elternzeit ist, kommt darauf an, mit welcher Leistung sie in die Mutterschaftszeit geht. Ob da ALG 1 noch lief oder ob ALG 1 schon beendet war/ist.

Deine Zeitangaben sind schlichtweg zu schwammig.

Helga

Pharao
03.01.2012, 13:30
Was passiert nun wenn Sie innerhalb diesen Jahres erneut schwanger wird ???
Von was werden die 65 % Elterngeld berechnet ? wieder vom letzten Vollzeitjob ???

Hi,

hier mal was aus Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld_(Deutschland)) dazu: "Nicht-Erwerbstätige erhalten das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages"
Und was passiert wenn Sie wieder nach dieser Elternzeit arbeitslos ist ?
evtl. Grundsatz Harzt 4 ??? (da verheiratet)

Wenn noch Restanspruch an Alg1 besteht, könnte dieser bis zu 4 Jahre nach der damaligen Entstehung noch genommen werden. Ansonsten muss die Anwartschaftszeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html) wieder erfüllt sein, für einen neuen Anspruch auf Alg1.

Helga40
03.01.2012, 13:51
Zeiten der Elternzeit sind Anwartschaftszeiten. WENN man mit einem versicherungspflichtigen Anspruch (Arbeit, Krankengeld, ALG 1) in die Mutterschutz/Elternzeit geht. Wenn ALG 1 bei der Dame schon endete, dann z. B. nicht.

Helga

FocusGT
03.01.2012, 14:48
Elterngeld gibt es in Höhe von mind. 300 Euro. Höher wird es nur, wenn man vorher gearbeitet hat, wobei da die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen werden. Wenn sie dann tatsächlich 12 Monate ALG 1 bekommen hat, dann wären es nur 300 Euro. Wenn es z. B. 6 Monate ALG 1 und 6 Monate Elternzeit sind, dann würden 6 Monate Arbeitstätigkeit zu Grunde gelegt.

Und was nach der Elternzeit ist, kommt darauf an, mit welcher Leistung sie in die Mutterschaftszeit geht. Ob da ALG 1 noch lief oder ob ALG 1 schon beendet war/ist.

Deine Zeitangaben sind schlichtweg zu schwammig.

Helga

aktuell bekommt Sie bis August 2012 ALG1. Wird Sie nun z.b. bis dahin schwanger und bekommst das Kind 2013 hat Sie in den 12 Monaten davor ALG1 und Hartz4 bekommen (wenn Sie da überhaupt was bekommt wenn der Mann arbeitet) ?!?
Ja und wenn Sie dann wieder 1 Jahr Elternzeit macht und danach wieder da steht, heist es wieder Hartz4 bzw. Ihr Mann hat Sie auszuhalten. (nehm ich jetz mal an :-(

Helga40
03.01.2012, 15:08
Wenn sie das Kind 2013 und damit nach Ende des ALG 1 bekommt (quasi aus der Familienversicherung beim Ehegatten heraus), dann bekommt sie nur den Grundbetrag von 300 Euro und hat hinterher natürlich auch keinen neuen Anspruch auf ALG 1.

Und wenn der Mann genug verdient, dann muss er -so wie viele andere auch- seine Familie davon ernähren.

Helga

FocusGT
03.01.2012, 20:42
Wenn sie das Kind 2013 und damit nach Ende des ALG 1 bekommt (quasi aus der Familienversicherung beim Ehegatten heraus), dann bekommt sie nur den Grundbetrag von 300 Euro und hat hinterher natürlich auch keinen neuen Anspruch auf ALG 1.

Und wenn der Mann genug verdient, dann muss er -so wie viele andere auch- seine Familie davon ernähren.

Helga

Gibt überhaupt eigentlich Mütter die Hartz 4 bekommen (wenigstens Grundsatz) weil Sie ja gerne arbeiten möchten und Arbeit suchen, aber einen Mann haben der arbeiten geht??? Ich glaube nicht....somit wird man wohl wieder bestraft wenn man Kinder in die Welt setzt :-(

Helga40
03.01.2012, 21:10
Warum soll es das denn nicht geben? Wenn der Mann z. B. schlecht verdient, dann braucht die Familie natürlich aufstockend ALG 2.

Und nur, weil ein Kind in die Welt gesetzt wurde, braucht die Allgemeinheit nicht dankesschreiend zusammenbrechen und sämtliche Geldsäcke öffnen. In erster Linie sind ja wohl immer noch die Eltern fürs Kind zuständig. Außerdem gibt es immer noch 300 Euro Elterngeld und 184 Euro Kindergeld (mindestens).

Im Übrigen hat sie bei einem Jahr ALG 1 auch ein Jahr Zeit, Arbeit zu finden und so später höheres Elterngeld zu bekommen.

Helga

Pharao
03.01.2012, 22:10
Und nur, weil ein Kind in die Welt gesetzt wurde, braucht die Allgemeinheit nicht dankesschreiend zusammenbrechen und sämtliche Geldsäcke öffnen. In erster Linie sind ja wohl immer noch die Eltern fürs Kind zuständig. Außerdem gibt es immer noch 300 Euro Elterngeld und 184 Euro Kindergeld (mindestens).

Hi Helga,

das hast du sehr schön formuliert und dem kann ich mich nur anschliesen:razz:
.... somit wird man wohl wieder bestraft wenn man Kinder in die Welt setzt :-(
Das muss man mal ganz deutlich sagen: keiner hat euch dazu gezwungen Kinder in die Welt zu setzen !

Und um so älter ein Kind wird, um so mehr Bedürfnisse hat es. Auch das ist wohl nichts neues. Und das Eltern "Zahlemann & Söhne" ggf. bis zum 25.Lebensjahr ihres Sprösslings machen dürfen, auch das sollte euch bewusst sein. :shock:

ela1953
03.01.2012, 22:24
Gibt überhaupt eigentlich Mütter die Hartz 4 bekommen (wenigstens Grundsatz) weil Sie ja gerne arbeiten möchten und Arbeit suchen, aber einen Mann haben der arbeiten geht??? Ich glaube nicht....somit wird man wohl wieder bestraft wenn man Kinder in die Welt setzt :-(


Das Paar mit Kind kann dann Wohngeld beantragen und bei geringem Verdienst zusätzlich einen Zuschlag zum Kindergeld.

Bei ganz geringem Einkommen gibt es ergänzendes ALGII

Wenn es zeitlich mit dem Kind zu schaffen ist, kann die Frau auch einen Minijobmachen und so bis zu 400 Euro netto dazu verdienen., Das muss dann aber beim Wohngeld und Kinderzuschlag angegeben werden.

Eine meiner Töchter bekommt auch keinen Job in ihrem erlernten Beruf. Sie spült jetzt drei Abende in einem Hotel und bekommt dafür 7,50 Euro die Stunde. Bar auf die Hand.

Ich habe alleinerziehend mit 3 Kindern da8 Jahre als Zustellerin der Tageszeitung gearbeitet. Teilweise neben einem sozialversicherungspflichtigen Job.

Da muss man kreativ sein. Tochter Nr. 2 mit dem Minijob beschwert sich auch darüber, dass sie keinen Job hat, der Mann einen schlecht bezahlten. Und ist neidisch auf ihre Schwester. Sie ist Beamtin und konnte nach dem Jahr Elternzeit wieder ihre Arbeit aufnehmen. Der Partner ist auch im öffentlichen Dienst beschäftigt. Klar, die haben brutto mehr Einkommen,

Aber auch sehr viel höhere Ausgaben - alleine die Kita kostet fast 500 Euro im Monat.

Ich würde da lieber weniger arbeiten und dafür mehr Zeit für mein Kind und den Mann investieren.

Habe ich auch gemacht - und es nicht bereut.

FocusGT
04.01.2012, 10:06
Das Paar mit Kind kann dann Wohngeld beantragen und bei geringem Verdienst zusätzlich einen Zuschlag zum Kindergeld.

Bei ganz geringem Einkommen gibt es ergänzendes ALGII

Wenn es zeitlich mit dem Kind zu schaffen ist, kann die Frau auch einen Minijobmachen und so bis zu 400 Euro netto dazu verdienen., Das muss dann aber beim Wohngeld und Kinderzuschlag angegeben werden.

Eine meiner Töchter bekommt auch keinen Job in ihrem erlernten Beruf. Sie spült jetzt drei Abende in einem Hotel und bekommt dafür 7,50 Euro die Stunde. Bar auf die Hand.

Ich habe alleinerziehend mit 3 Kindern da8 Jahre als Zustellerin der Tageszeitung gearbeitet. Teilweise neben einem sozialversicherungspflichtigen Job.

Da muss man kreativ sein. Tochter Nr. 2 mit dem Minijob beschwert sich auch darüber, dass sie keinen Job hat, der Mann einen schlecht bezahlten. Und ist neidisch auf ihre Schwester. Sie ist Beamtin und konnte nach dem Jahr Elternzeit wieder ihre Arbeit aufnehmen. Der Partner ist auch im öffentlichen Dienst beschäftigt. Klar, die haben brutto mehr Einkommen,

Aber auch sehr viel höhere Ausgaben - alleine die Kita kostet fast 500 Euro im Monat.

Ich würde da lieber weniger arbeiten und dafür mehr Zeit für mein Kind und den Mann investieren.

Habe ich auch gemacht - und es nicht bereut.


Danke das man hier mal eine nette Antwort und Hilfe bekommt.
Von anderen hier wird man wenn man Fragen stellt ständig nur angegriffen (hat keiner gesagt das man Kinder in die Welt setzen soll....bla bla bla....darum geht es hier doch gar nicht)
Sie kann erstens nichts dafür das ihr AG sie nicht wieder eingestellt hat nach der Elternzeit noch das Sie nun keinen Job mehr findet.
Elterngeld erhöht sich wieder wenn Sie vor der nächsten Schwangerschaft nochmal paar Monate arbeiten geht ? Wie soll sich da was erhöhen wenn Sie max. wegen dem ersten Kind ja schon nur 20-25 Std. also Teilzeit arbeiten gehen kann. Sie verdient dadurch nicht annähernd die Hälfte von dem was Sie vorher bekommen hat !
Ein 400 € ist leider gar nicht drin, weil hier die Versicherung selbst gezahlt werden müsste und wo bleibt da dann bitte nochwas übrig.
Und bei einem Mindestsatz von 300 € Elterngeld und 184 € Kindergeld sollte man tatsächlich kein Kind mehr in die Welt setzen.
Alleine die Kinderkrippe für 4 Std. täglich kostet das ganze Kindergeld und da muss das Kind ja hin weil ja die Mutter schliesslich arbeit suchen/machen soll !!! Wo ist da der Sinn frage ich mich ?

ela1953
04.01.2012, 11:02
Ein 400 € ist leider gar nicht drin, weil hier die Versicherung selbst gezahlt werden müsste und wo bleibt da dann bitte nochwas übrig.



Du schreibst doch was von verheiratet - dann ist die Frau doch über die Familienversicherung versichert. Oder ist der Mann privat versichert?

FocusGT
04.01.2012, 12:19
Du schreibst doch was von verheiratet - dann ist die Frau doch über die Familienversicherung versichert. Oder ist der Mann privat versichert?

Richtig genau so ist es künftig !

bockenlg
04.01.2012, 13:00
Zusammenwohnen und ein Kind bekommen, klingt für mich für Familie und dazu gehört auch ein finanzielles Miteinander. Bei Sätzen wie diesen: "Ihr Mann hat Sie auszuhalten." krieg ich das :kotz:

Und das "Alleine die Kinderkrippe für 4 Std. täglich kostet das ganze Kindergeld" halte ich für ein Gerücht, wenn nicht der Mann entsprechend für die gesamte Familie verdient.

Wenn die 300€ Elterngeld zuwenig sind. Was soll dann nach der Elterngeldzeit sein? Das Kindergeld geht ja wieder "für die Krippe" drauf. Mehr als ein kleiner Teilzeitjob ist dann auch nicht drin.

Wenn man nur das Finanzielle im Blickpunkt hat bzw keine (großen) Abstriche machen will, sollte man sch das Kinderkriegen tatsächlich überlegen.

Helga40
04.01.2012, 14:06
Erst regt die Dame sich darüber auf, dass ihr niemand antwortet und dann sind die Antworten nicht genehm. Interessant.

Interessant auch die Angabe, dass sie sich nicht familienversichern kann. Witzig nur, dass sie hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=180022 schrieb, dass ihr Mann in Schichten arbeitet und "Angestellter beim Bund" ist. Wieso sollte ein Angestellter bitte privat versichert sein? Dann verdient er entweder über der Beitragsbemessungsgrenze (über 4200 Euro brutto) und hat genug Kohle für seine Familie oder aber er ist Beamter, entgegen der Wortwahl der TE, dass er "Angestellter" sei.

In beiden Fällen dürfte aber wohl vorausgesetzt werden können, dass der Göttergatte ein Einkommen hat, mit dem er seine Familie problemlos ernähren kann.

Insoweit jammert die TE hier auf recht hohem Niveau.

Helga

Pharao
04.01.2012, 16:40
Von anderen hier wird man wenn man Fragen stellt ständig nur angegriffen (hat keiner gesagt das man Kinder in die Welt setzen soll....bla bla bla....darum geht es hier doch gar nicht)

Hi,

ich hab dich nicht angegriffen, sondern lediglich meine Meinung dazu gesagt auf deine Äußerung "somit wird man wohl wieder bestraft wenn man Kinder in die Welt setzt".
Sie kann erstens nichts dafür das ihr AG sie nicht wieder eingestellt hat nach der Elternzeit noch das Sie nun keinen Job mehr findet.

Das ist einfach Pech, genauso wenn anderen Usern 1-2 Tage fehlen für die Voraussetzungen zum Alg1 Bezug und somit auch leer ausgehen und evtl nicht Hartz4 berechtig sind oder dann in Hartz4 rutschen. Oder was viele Studenten trifft die nebenbei sozialversichert Arbeiten und sich damit auch kein Anrecht auf Alg1 erwirtschaftren, obwohl Beiträge gezahlt werden und hier auch das Finanzamt dies so akzeptiert, obwohl es ersichtlich wäre, das es sich hierbei um sein Studenten handelt, ect.

Das es ärgerlich ist, wenn man hier auf Geld verzichten muss, darüber brauchen wir wohl nicht reden. Aber schlicht & einfach erfüllst du eben die Voraussetzungen nicht, damit dir "mehr" zusteht.
Ein 400 € ist leider gar nicht drin, weil hier die Versicherung selbst gezahlt werden müsste und wo bleibt da dann bitte nochwas übrig
Auch wenn man sich bei einem 400€ Job selber Versichern müsste, so müsste man das ohne 400€ Job wohl auch, oder wo wäre man dann irgendwo Mitversichtert ? Zumal hier trotzdem noch was übrig bleiben würde, auch wenn man selber die Versichern davon bezahlen würde !
Interessant auch die Angabe, dass sie sich nicht familienversichern kann.
Das hab ich mir auch gedacht, als ich gelesen hab "privat Versichter". Dann kann der Mann ja garnicht so schlecht verdienen ......

FocusGT
04.01.2012, 17:26
Zusammenwohnen und ein Kind bekommen, klingt für mich für Familie und dazu gehört auch ein finanzielles Miteinander. Bei Sätzen wie diesen: "Ihr Mann hat Sie auszuhalten." krieg ich das :kotz:

Und das "Alleine die Kinderkrippe für 4 Std. täglich kostet das ganze Kindergeld" halte ich für ein Gerücht, wenn nicht der Mann entsprechend für die gesamte Familie verdient.

Wenn die 300€ Elterngeld zuwenig sind. Was soll dann nach der Elterngeldzeit sein? Das Kindergeld geht ja wieder "für die Krippe" drauf. Mehr als ein kleiner Teilzeitjob ist dann auch nicht drin.

Wenn man nur das Finanzielle im Blickpunkt hat bzw keine (großen) Abstriche machen will, sollte man sch das Kinderkriegen tatsächlich überlegen.

Ich als Mutter finde das mit dem aushalten auch zum kotzen. Leider ist es mit Kind eine gute Arbeit zu finden eben auch nicht leicht. Denn auch als Mutter hat man seinen finanziellen Beitrag zur Familie zu leisten. Die Kinderkrippe kenn ich und Sie kostet für täglich 4-5 Std. (Mindestbuchung) knapp 200 €. Also geht das ganze Kindergeld alleine dafür drauf !!!

FocusGT
04.01.2012, 17:28
Erst regt die Dame sich darüber auf, dass ihr niemand antwortet und dann sind die Antworten nicht genehm. Interessant.

Interessant auch die Angabe, dass sie sich nicht familienversichern kann. Witzig nur, dass sie hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=180022 schrieb, dass ihr Mann in Schichten arbeitet und "Angestellter beim Bund" ist. Wieso sollte ein Angestellter bitte privat versichert sein? Dann verdient er entweder über der Beitragsbemessungsgrenze (über 4200 Euro brutto) und hat genug Kohle für seine Familie oder aber er ist Beamter, entgegen der Wortwahl der TE, dass er "Angestellter" sei.

In beiden Fällen dürfte aber wohl vorausgesetzt werden können, dass der Göttergatte ein Einkommen hat, mit dem er seine Familie problemlos ernähren kann.

Insoweit jammert die TE hier auf recht hohem Niveau.

Helga

Moment mal....ich rede hier nicht von mir ? das stand von Anfang an fest...... !!!! Mal davon abgesehen wenn ein Mann privatversichert ist, muss das nicht zeitgleich heissen das er sehr gut verdient und seine Familie alleine ernähren kann !!! vorallem dann nicht wenn er andren Kindern z.b. gegenüber auch noch zahlungspflichtig ist....aber darum geht es hier nicht, klar ?!

FocusGT
04.01.2012, 17:32
Hi,

ich hab dich nicht angegriffen, sondern lediglich meine Meinung dazu gesagt auf deine Äußerung "somit wird man wohl wieder bestraft wenn man Kinder in die Welt setzt".

Das ist einfach Pech, genauso wenn anderen Usern 1-2 Tage fehlen für die Voraussetzungen zum Alg1 Bezug und somit auch leer ausgehen und evtl nicht Hartz4 berechtig sind oder dann in Hartz4 rutschen. Oder was viele Studenten trifft die nebenbei sozialversichert Arbeiten und sich damit auch kein Anrecht auf Alg1 erwirtschaftren, obwohl Beiträge gezahlt werden und hier auch das Finanzamt dies so akzeptiert, obwohl es ersichtlich wäre, das es sich hierbei um sein Studenten handelt, ect.

Das es ärgerlich ist, wenn man hier auf Geld verzichten muss, darüber brauchen wir wohl nicht reden. Aber schlicht & einfach erfüllst du eben die Voraussetzungen nicht, damit dir "mehr" zusteht.

Auch wenn man sich bei einem 400€ Job selber Versichern müsste, so müsste man das ohne 400€ Job wohl auch, oder wo wäre man dann irgendwo Mitversichtert ? Zumal hier trotzdem noch was übrig bleiben würde, auch wenn man selber die Versichern davon bezahlen würde !

Das hab ich mir auch gedacht, als ich gelesen hab "privat Versichter". Dann kann der Mann ja garnicht so schlecht verdienen ......


nur weil man sich privat versichern muss, muss das nicht zeitgleich heissen das man einen gut bezahlten job hat !!! man muss hier eben nur alles erst einmal selber zahlen und bekommt es später wieder ! Wenn man pflichtversichert ist bekommt man ja auch kaum mehr was und muss fast zu allen Medikamenten was dazu bezahlen !!!
Und wenn man einen Teilzeitjob hat (nicht 400 Euro) dann ist man ja wieder normal pflichtversichert angemeldet, zahlt seine Beiträge und muss sich nicht mit privat versichern.

Helga40
04.01.2012, 19:00
Moment mal....ich rede hier nicht von mir ? das stand von Anfang an fest...... !!!! Sei mir nicht böse, aber die Hose macht hier keiner mit der Kneifzange zu!

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=336368#post336368

Ich habe 1 Jahr Elternzeit gemacht und danach mich arbeitslos gemeldet weil mich mein alter AG nicht wie versprochen wieder eingestellt hat !ist ja wohl identisch mit:

Frau, Vollzeit tätig bekommt ein Kind
1 Jahr Elternzeit genommen, somit 65% vom letzten Vollzeit Lohn bekommen.

Nach der Elternzeit wird Sie nicht wieder eingestellt und ist somit arbeitslos.
Bekommt nun für 1 Jahr ALG 1 (für Teilzeitjob, berechnet wieder aus dem vorherigen Vollzeitjob)Es ist sehr wohl ersichtlich, dass du von dir redest, alles andere nehme ich dir nicht ab!!!

Mal davon abgesehen wenn ein Mann privatversichert ist, muss das nicht zeitgleich heissen das er sehr gut verdient und seine Familie alleine ernähren kann !!! vorallem dann nicht wenn er andren Kindern z.b. gegenüber auch noch zahlungspflichtig ist....aber darum geht es hier nicht, klar ?! "Gut verdienen" ist realtiv. Und darum geht es sehr wohl auch, "klar"?! Denn du jammerst doch rum, dass du arme Frau ja ach so wenig dafür bekommst, wenn du ein Kind zur Welt bringst. Und nicht wir. Dass aber nunmal in erster Linie die Eltern für in die Welt gesetzte Kinder verantwortlich sind und nicht der Steuerzahler (der hat seine eigenen Kinder), das scheinst du vollkommen ausblenden zu wollen. Fehlt nur noch, dass du das Bundesverdienstkreuz für dich beantragen möchtest, weil du Kinder zur Welt brinst. Ja, sorry, das haben aber andere auch! Und die haben nicht gejammert, dass sie kein Erziehungsgeld (so hieß das früher mal und das gabs nur in voller Höhe, wenn der andere Partner unter 32.000 DM BRUTTO!!!!! verdient hat!) bekommen!

Im Übrigen ist mir immer noch nicht klar, wieso ein ANGESTELLTER des Bundes privat versichert sein sollte. Außer eben, dass er über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Aber du kannst ja mal Zahlen nennen, denn, wie ich schon eingangs bemerkte: Das ist doch alles schwammig, was du da von dir gibst!

Helga

Pharao
04.01.2012, 19:36
Mal davon abgesehen wenn ein Mann privatversichert ist, muss das nicht zeitgleich heissen das er sehr gut verdient und seine Familie alleine ernähren kann !!! .....
Hi,

wenn ein Angestellter sich privat Versichern will, dann muss ein bestimmte Einkommengrenze erreicht werden, um in die PKV wechseln zu können.

Diese "Versicherungspflichtgrenze" liegt zB 2012 bei 50850 € ! D.h man brauch ein monatliches Gehalt von 4215 € und das dürfte wohl ausreichend sein um eine kleine Familie zu ernähren.

Pharao
04.01.2012, 20:00
Korrektur:
..... D.h man brauch ein monatliches Gehalt von mindestens 4215 € ...
Wenn ich jetzt mal davon ausgehe, das er gerade so an der Grenze verdient und das bei noch einer ungünstigen Steuerklasse I ausrechne (mit Privatversicherung ohne AG-Zuschuß), dann sind das immerhin:

2700 € Nettogehalt
+ 2 x Kindergeld von 184€
+ Elterngeld von 300€

= 3368 € Netto

was euch monatlich zu Verfügung steht. Da fällt es mir wirklich schwer zu glauben, das man davon keine Familie ernähren kann ......

Aber wie Helga schon sagt, du kannst gerne mal nähere bzw genauere Zahlen angeben.

FocusGT
04.01.2012, 20:00
Sei mir nicht böse, aber die Hose macht hier keiner mit der Kneifzange zu!

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=336368#post336368

ist ja wohl identisch mit:

Es ist sehr wohl ersichtlich, dass du von dir redest, alles andere nehme ich dir nicht ab!!!

"Gut verdienen" ist realtiv. Und darum geht es sehr wohl auch, "klar"?! Denn du jammerst doch rum, dass du arme Frau ja ach so wenig dafür bekommst, wenn du ein Kind zur Welt bringst. Und nicht wir. Dass aber nunmal in erster Linie die Eltern für in die Welt gesetzte Kinder verantwortlich sind und nicht der Steuerzahler (der hat seine eigenen Kinder), das scheinst du vollkommen ausblenden zu wollen. Fehlt nur noch, dass du das Bundesverdienstkreuz für dich beantragen möchtest, weil du Kinder zur Welt brinst. Ja, sorry, das haben aber andere auch! Und die haben nicht gejammert, dass sie kein Erziehungsgeld (so hieß das früher mal und das gabs nur in voller Höhe, wenn der andere Partner unter 32.000 DM BRUTTO!!!!! verdient hat!) bekommen!

Im Übrigen ist mir immer noch nicht klar, wieso ein ANGESTELLTER des Bundes privat versichert sein sollte. Außer eben, dass er über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Aber du kannst ja mal Zahlen nennen, denn, wie ich schon eingangs bemerkte: Das ist doch alles schwammig, was du da von dir gibst!

Helga

Ich sags gerne nochmal. Was mir jemand hier glaubt oder nicht ist mir egal. Das ist ein Forum und hier hat man nicht privat über irgendjemand zu urteilen denn man nicht kennt !!! Und mal davon abgesehen gibt es sicher mehere Frauen oder Mütter die in der gleichen Situation stecken wie andre !!! Ob da was vielleicht identisch klingt oder nicht ist absolut unrelevant !
Warum soll ich überhaupt noch was schreiben oder irgendwelche Zahlen nennen wenn mir hier sowieso von wildfremden irgendwas unterstellt wird !!!
Glauben tut mir hier ja eh keiner egal was wer oder über was hier geschrieben wird.
Ach und zu früher mit Erziehungsgeld....meine Mutter war wegen Kindern über 10 Jahre zu Hause...damals konnte man es sich auch noch leisten nur von einem Gehalt zu leben....heute nicht mehr !

FocusGT
04.01.2012, 20:03
Hi,

wenn ein Angestellter sich privat Versichern will, dann muss ein bestimmte Einkommengrenze erreicht werden, um in die PKV wechseln zu können.

Diese "Versicherungspflichtgrenze" liegt zB 2012 bei 50850 € ! D.h man brauch ein monatliches Gehalt von 4215 € und das dürfte wohl ausreichend sein um eine kleine Familie zu ernähren.


Das ist wohl einfach nur lächerlich....privat versichern wird bei Verbeamtung zur Pflicht und der monatliche Verdienst liegt bei knapp 1800 Euro !!!

Pharao
04.01.2012, 20:11
Warum soll ich überhaupt noch was schreiben oder irgendwelche Zahlen nennen wenn mir hier sowieso von wildfremden irgendwas unterstellt wird !!!
Hi,

dir Unterstellt keiner was, aber es sind halt viele Fragen offen die nicht ganz ersichtlich sind und weiter unklare Fragen aufkommen lässt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du die Voraussetungen eben nicht erfüllst, dann gib`s eben nur die 300€ Elterngeld. Darüber kannst du dich jetzt aufregen wie die willst, ändern wird das leider nix.

FocusGT
04.01.2012, 20:13
Hi,

dir Unterstellt keiner was, aber es sind halt viele Fragen offen die nicht ganz ersichtlich sind und weiter unklare Fragen aufkommen lässt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du die Voraussetungen eben nicht erfüllst, dann gib`s eben nur die 300€ Elterngeld. Darüber kannst du dich jetzt aufregen wie die willst, ändern wird das leider nix.

Ich hab mich niemals über 300 € Elterngeld aufgeregt ! Sondern eher darüber das hier niemand einem etwas glaubt, was unterstellt und man sich hier angegriffen fühlt, wenn man sich Hilfe erhofft !

Pharao
04.01.2012, 20:14
... und der monatliche Verdienst liegt bei knapp 1800 Euro !!!
Dann eben eine neue Rechnung:

1800€
+ 2 x 184€
+ 300€

= 2468 € was euch dann monatlich zu Verfügung steht. Auch davon kann man eine Familie gut ernähren .....

Pharao
04.01.2012, 20:20
Sondern eher darüber das hier niemand einem etwas glaubt, was unterstellt und man sich hier angegriffen fühlt, wenn man sich Hilfe erhofft !
Sorry, aber ich verstehe immer noch nicht, warum du zB keinen 400€ Job ausüben kannst. Es wird ja wohl jetzt nicht alleine deswegen sein, weil du dich selber Krankenversichern musst (was du im übrigen meines Wissens auch ohne 400€ Job machen müsstest !)

Und da bei einem Mini-Job Brutto=Netto ist, würde sicherlich auch nach den Krankenkassenbeiträgen noch was übrig bleiben. Alternativ suche dir einen Job der über 400,01€ liegt.

Helga40
04.01.2012, 20:21
Weil bei Verbeamtung zur Pflicht... aha. Also kannst du zwischen "Angestellter des Bundes" und "Bundesbeamter" nicht unterscheiden.

Und im Übrigen kannst du deine Lügerei langsam mal sein lassen:

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2012&matrix=1

1800 Euro als Beamter? Dann wäre er grad frisch eingestellt und in der untersten Stufe. Was es nicht gibt, weil man mit der entsprechenden Ausbildung mind. in der 2 Stufe anfängt, so, wie auch Angestellte. Dazu noch ohne jegliche Schichtzuschläge (er arbeitet ja lt. deinen Angaben in Schichten)? Glaubst du doch wohl selbst nicht. Verbeamtete Hausmeister oder Klomänner gibts selbst beim Bund nicht. Ich kenne keinen Beamten in in den unteren A-Rängen. Ein Justizwachtmeister fängt z. B. mit A3 an. Und dann gehts nach oben. Ein langjähriger Beamter krakelt unter Garantie nicht bei 1800 Euro rum. Es sei denn, du redest vom Nettogehalt.

Du scheinst immer noch davon auszugehen, dass du hier allen ein X für ein U vormachen kannst. Genauso, wie die identischen Zeiträume und die identischen Lebenssachverhalte nur einen Schluss zulassen: dass du von dir redest.

Helga

Helga40
04.01.2012, 20:25
Ich hab mich niemals über 300 € Elterngeld aufgeregt ! Sondern eher darüber das hier niemand einem etwas glaubt, was unterstellt und man sich hier angegriffen fühlt, wenn man sich Hilfe erhofft !

Da dein Erinnerungsvermögen offensichtlich geschwächt ist, hier mal, worüber du dich aufgeregt hast:

Ich glaube nicht....somit wird man wohl wieder bestraft wenn man Kinder in die Welt setzt :-(

Und darüber regen wir uns auf. Wenn du das als "Angriff" wertest, ist das wohl dein Problem. Unser gutes Recht ist es, uns darüber aufzuregen, dass hier anscheinend jemand meint, man müsse ihr auf Knien danken, wenn sie ein Kind in die Welt setzt und sie mit tausenden Euronen als Dank überschütten, weil ihr 300 Euronen demnach nicht reichen.

Helga

FocusGT
04.01.2012, 20:30
Weil bei Verbeamtung zur Pflicht... aha. Also kannst du zwischen "Angestellter des Bundes" und "Bundesbeamter" nicht unterscheiden.

Und im Übrigen kannst du deine Lügerei langsam mal sein lassen:

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2012&matrix=1

1800 Euro als Beamter? Dann wäre er grad frisch eingestellt und in der untersten Stufe. Was es nicht gibt, weil man mit der entsprechenden Ausbildung mind. in der 2 Stufe anfängt, so, wie auch Angestellte. Dazu noch ohne jegliche Schichtzuschläge (er arbeitet ja lt. deinen Angaben in Schichten)? Glaubst du doch wohl selbst nicht. Verbeamtete Hausmeister oder Klomänner gibts selbst beim Bund nicht. Ich kenne keinen Beamten in in den unteren A-Rängen. Ein Justizwachtmeister fängt z. B. mit A3 an. Und dann gehts nach oben. Ein langjähriger Beamter krakelt unter Garantie nicht bei 1800 Euro rum. Es sei denn, du redest vom Nettogehalt.

Du scheinst immer noch davon auszugehen, dass du hier allen ein X für ein U vormachen kannst. Genauso, wie die identischen Zeiträume und die identischen Lebenssachverhalte nur einen Schluss zulassen: dass du von dir redest.

Helga

Es gibt Menschen die greifen einen an als wenn man etwas erfinden würde. Dazu hab ich sicher keinen Grund. Und wenn man selbst keine Ahnung davon hat....sorry....ich lebe mit meinem Mann und er wird verbeamtet und verdient 1800 €. Also streit dich mit jemand andren rum, das scheint ja das einzige zu sein was Dir Spaß macht im leben.....denn Hilfe kann man von Dir nicht erwarten.

FocusGT
04.01.2012, 20:33
Dann eben eine neue Rechnung:

1800€
+ 2 x 184€
+ 300€

= 2468 € was euch dann monatlich zu Verfügung steht. Auch davon kann man eine Familie gut ernähren .....

Natürlich liegt es nur am selbst versichern. Wenn man einen 400 € Job macht und 400 € bekommt und knapp 200 für die eigene Versicherung bezahlen muss, dann ergibt das keinen Sinn !
Und eine Familie 4 Köpfe von knapp 2500 € bezahlen ? Sorry, weis ja nicht wo Ihr lebt aber alleine Wohnung und erstes Kind (Unterhalt) kosten schon 1000 €. Da ist noch keine Versicherung, kein Auto, kein Essen noch sonst was dabei.....
klar aber wahrscheinlich bin ich ja wie viele hier meinen nur zu blöd dazu !!!
Vielen Dank auch !!!:wut:

Pharao
04.01.2012, 20:40
sorry....ich lebe mit meinem Mann und er wird verbeamtet und verdient 1800 €.
Hi,

auch mit den neu berechnten jetzt zu Verfügung stehenden 2468 € kann man eine Familie ernähren ! Also bitte jetzt nicht so tun, als würde man am Hungertuch nagen müssen.

Immerhin gibt es ja jetzt schon 668€ zusätzlich oben drauf vom Staat, nur weil ihr es geschaft habt Kinder in die Welt zu setzen. Bei dir klingt das so, als wäre Kinderkriegen ein Job, wo man dran verdienen muss. Kinder kosten eben mal Geld und das sollte man evtl auch vorher Wissen.

Pharao
04.01.2012, 20:42
Natürlich liegt es nur am selbst versichern. Wenn man einen 400 € Job macht und 400 € bekommt und knapp 200 für die eigene Versicherung bezahlen muss, dann ergibt das keinen Sinn !

Ok, dann machst du keinen Mini-Job und was ist dann mit der Krankenversicherung ?????? Bezahlt die dich dann von ganz alleine ???

FocusGT
04.01.2012, 20:43
Hi,

auch mit den neu berechnten jetzt zu Verfügung stehenden 2468 € kann man eine Familie ernähren ! Also bitte jetzt nicht so tun, als würde man am Hungertuch nagen müssen.

Immerhin gibt es ja jetzt schon 668€ zusätzlich oben drauf vom Staat, nur weil ihr es geschaft habt Kinder in die Welt zu setzen. Bei dir klingt das so, als wäre Kinderkriegen ein Job, wo man dran verdienen muss. Kinder kosten eben mal Geld und das sollte man evtl auch vorher Wissen.

Was für 668 bitte? und es geht nicht darum das mein kind Geld kostet !!! sicher wusste ich das vorher.
Aber besser ich lass es einfach hier weiter zu schreiben, den helfen tut mir hier eh keiner.

FocusGT
04.01.2012, 20:44
Ok, dann machst du keinen Mini-Job und was ist dann mit der Krankenversicherung ?????? Bezahlt die dich dann von ganz alleine ???

hä???
deshalb kommt ja nur ein Teilzeitjob in Frage !!!!
bei dem man ganz normal seine Abgaben abführt und automatisch versichert ist!!! - ganz einfach !

Helga40
04.01.2012, 20:45
Keine Ahnung? Ich arbeite seit über 20 Jahren im Öffentlichen Dienst, bin im Personalrat, also erzähle mir nichts von den Gehältern und der Besoldung im ÖD! 1800 Euro sind schlichtweg lächerlich und das nehme ich dir nicht ab! Netto von mir aus. Und davon kann man sehr wohl eine Familie ernähren, es gibt ja auch noch Kindergeld!

Und mit "ich lebe mit meinem Mann und er wird verbeamtet" hast du ja jetzt endlich zugegeben, dass es sich bei der ganzen Fragerei um dich selbst handelt. Von daher kannst du deine Lügerei jetzt wirklich sein lassen!!!!:wut:

Deine Frage war es, wieviel Elterngeld es gibt, die wurde hinreichend beantwortet, ob dir das jetzt passt oder nicht.

Und damit ist jetzt hier Ende.

Helga