felix1965
16.11.2006, 12:17
Hallo,
ich habe einen höchst seltsamen Ablehnungsbescheid bekommen, der mir nicht rechtens erscheint.
Vorgeschichte: Ich hatte zwischen der Meldung meiner Arbeitslosigkeit und der Abgabe des Antrags (scheinbar aus einem Missverständis heraus) einige Monate verstreichen lassen. Als ich meinen Antrag jetzt Anfang November abgab, wurde die "Gültigkeit" auf November umdatiert. Als ich nachfragte, warum denn der Zeitraum zwischen Meldung und Antragsabgabe nicht berücksichtigt würde, erklärte man mir bereits, dass ich ja bis jetzt auch von meinem Ersparten (hatte ich auf die Frage der Sachbearbeiterin so angegeben) leben konnte und wohl keine Bedürftigkeit vorläge.
Dabei wurde mit keinem Wort erwähnt, dass ich ja ein gewisses Vermögen besitzen dürfte (was nach der Rechnung für mein Alter insgesamt 6900 Euro sein dürften. 41 x 150 + 750 = 6900.).
Aber ich solle auf den Bescheid warten und könne ggf. Widerspruch einlegen.
Jetzt erhielt ich einen Ablehnungsbescheid (am Freitag, dem 10.11. war ich im Jobcenter, Bescheid ist mit Montag, 13.11. datiert), in dem diese Tatsache auch nicht erwähnt wird. Es steht da nur: "Entsprechend ihrer Erklärung, dass sie von ihren Ersparnissen gelebt haben, besteht für den Zeitraum keine Bedürftigkeit."
Das Eigenartige an diesem Schreiben ist, dass sämtliche absenderrelevanten Daten darauf fehlen, sprich: es steht weder oben Jobcenter soundso drüber noch Absender im Adressfeld und auch in der "Fußzeile" ist alles rausgelöscht: Dienstgebäude, Telefon, Bankverbindung, Öffnungszeiten. (Ich habe als Vergleich den Bescheid meines Lebensgefährten, der beim gleichen Jobcenter "ist".) Als Unterschrift steht da nur das Kürzel der Sachbearbeiterin, ebenfalls ohne Erwähnung der absendenden Stelle.
Es wäre also für einen Außenstehenden überhaupt nicht ersichtlich, woher dieses Schreiben kommt. Auch sind im Schreiben Abschnitte gestrichen und Daten handschriftlich geändert.
Das kann doch kein offizieller, rechtlich gültiger Bescheid sein!
Liebe Grüße aus Berlin,
Felix
Zusatz: Das Schreiben ist übrigens genau von der Sachbearbeiterin verfasst, mit der ich persönlich gesprochen habe. Das steht wenigstens oben auf dem Schreiben.
ich habe einen höchst seltsamen Ablehnungsbescheid bekommen, der mir nicht rechtens erscheint.
Vorgeschichte: Ich hatte zwischen der Meldung meiner Arbeitslosigkeit und der Abgabe des Antrags (scheinbar aus einem Missverständis heraus) einige Monate verstreichen lassen. Als ich meinen Antrag jetzt Anfang November abgab, wurde die "Gültigkeit" auf November umdatiert. Als ich nachfragte, warum denn der Zeitraum zwischen Meldung und Antragsabgabe nicht berücksichtigt würde, erklärte man mir bereits, dass ich ja bis jetzt auch von meinem Ersparten (hatte ich auf die Frage der Sachbearbeiterin so angegeben) leben konnte und wohl keine Bedürftigkeit vorläge.
Dabei wurde mit keinem Wort erwähnt, dass ich ja ein gewisses Vermögen besitzen dürfte (was nach der Rechnung für mein Alter insgesamt 6900 Euro sein dürften. 41 x 150 + 750 = 6900.).
Aber ich solle auf den Bescheid warten und könne ggf. Widerspruch einlegen.
Jetzt erhielt ich einen Ablehnungsbescheid (am Freitag, dem 10.11. war ich im Jobcenter, Bescheid ist mit Montag, 13.11. datiert), in dem diese Tatsache auch nicht erwähnt wird. Es steht da nur: "Entsprechend ihrer Erklärung, dass sie von ihren Ersparnissen gelebt haben, besteht für den Zeitraum keine Bedürftigkeit."
Das Eigenartige an diesem Schreiben ist, dass sämtliche absenderrelevanten Daten darauf fehlen, sprich: es steht weder oben Jobcenter soundso drüber noch Absender im Adressfeld und auch in der "Fußzeile" ist alles rausgelöscht: Dienstgebäude, Telefon, Bankverbindung, Öffnungszeiten. (Ich habe als Vergleich den Bescheid meines Lebensgefährten, der beim gleichen Jobcenter "ist".) Als Unterschrift steht da nur das Kürzel der Sachbearbeiterin, ebenfalls ohne Erwähnung der absendenden Stelle.
Es wäre also für einen Außenstehenden überhaupt nicht ersichtlich, woher dieses Schreiben kommt. Auch sind im Schreiben Abschnitte gestrichen und Daten handschriftlich geändert.
Das kann doch kein offizieller, rechtlich gültiger Bescheid sein!
Liebe Grüße aus Berlin,
Felix
Zusatz: Das Schreiben ist übrigens genau von der Sachbearbeiterin verfasst, mit der ich persönlich gesprochen habe. Das steht wenigstens oben auf dem Schreiben.