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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweifelhafter Ablehnungsbescheid


felix1965
16.11.2006, 12:17
Hallo,

ich habe einen höchst seltsamen Ablehnungsbescheid bekommen, der mir nicht rechtens erscheint.

Vorgeschichte: Ich hatte zwischen der Meldung meiner Arbeitslosigkeit und der Abgabe des Antrags (scheinbar aus einem Missverständis heraus) einige Monate verstreichen lassen. Als ich meinen Antrag jetzt Anfang November abgab, wurde die "Gültigkeit" auf November umdatiert. Als ich nachfragte, warum denn der Zeitraum zwischen Meldung und Antragsabgabe nicht berücksichtigt würde, erklärte man mir bereits, dass ich ja bis jetzt auch von meinem Ersparten (hatte ich auf die Frage der Sachbearbeiterin so angegeben) leben konnte und wohl keine Bedürftigkeit vorläge.
Dabei wurde mit keinem Wort erwähnt, dass ich ja ein gewisses Vermögen besitzen dürfte (was nach der Rechnung für mein Alter insgesamt 6900 Euro sein dürften. 41 x 150 + 750 = 6900.).
Aber ich solle auf den Bescheid warten und könne ggf. Widerspruch einlegen.

Jetzt erhielt ich einen Ablehnungsbescheid (am Freitag, dem 10.11. war ich im Jobcenter, Bescheid ist mit Montag, 13.11. datiert), in dem diese Tatsache auch nicht erwähnt wird. Es steht da nur: "Entsprechend ihrer Erklärung, dass sie von ihren Ersparnissen gelebt haben, besteht für den Zeitraum keine Bedürftigkeit."
Das Eigenartige an diesem Schreiben ist, dass sämtliche absenderrelevanten Daten darauf fehlen, sprich: es steht weder oben Jobcenter soundso drüber noch Absender im Adressfeld und auch in der "Fußzeile" ist alles rausgelöscht: Dienstgebäude, Telefon, Bankverbindung, Öffnungszeiten. (Ich habe als Vergleich den Bescheid meines Lebensgefährten, der beim gleichen Jobcenter "ist".) Als Unterschrift steht da nur das Kürzel der Sachbearbeiterin, ebenfalls ohne Erwähnung der absendenden Stelle.
Es wäre also für einen Außenstehenden überhaupt nicht ersichtlich, woher dieses Schreiben kommt. Auch sind im Schreiben Abschnitte gestrichen und Daten handschriftlich geändert.
Das kann doch kein offizieller, rechtlich gültiger Bescheid sein!

Liebe Grüße aus Berlin,
Felix

Zusatz: Das Schreiben ist übrigens genau von der Sachbearbeiterin verfasst, mit der ich persönlich gesprochen habe. Das steht wenigstens oben auf dem Schreiben.

Seebarsch
16.11.2006, 16:52
Hallo felix1965,
da war mit Sicherheit wieder ein ehemaliger Mitarbeiter des Sozialamtes am Werke, der noch nicht erkannt hat, dass das BSHG nicht mehr gilt.
Mit Deiner persönlichen Meldung hast Du im Sinne des § 37 SGB II den Antrag auf Leistungen gestellt.
Das was man gemeinhin den Antrag nennt, ist lediglich ein Formular, welches den Verwaltungsablauf erleichtern soll.
Mithin ist über den Antrag zu Beginn zu entscheiden.
Wenn Du, aus welchen Gründen auch immer, die Zwischenzeit aus Deinem "Schonvermögen" bestritten hast, ändert das nichts an Deiner Bedürftigkeit.
Siehe hierzu auch die Weisungen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-37-SGB-II-Antragserfordernis.pdf)der BA

Ich würde an Deiner Stelle zweigleisig vorgehen:
a) Offiziell Widerspruch gegen den sogenannten "Bescheid" einlegen,
b) Eine Kopie des "Bescheides" an die Leistung der ARGE senden mit dem Hinweis, dass dieser "Bescheid" doch wohl nicht aus der ARGE kommen könne, sondern offensichtlich eine Fälschung sei!
:sensationell:

felix1965
16.11.2006, 18:14
Hallo seebarsch,

Vielen Dank für deine Antwort. Okay, soweit habe ich das jetzt verstanden. Darf ich noch zwei Fragen stellen?

Erst einmal verstehe ich diesen Satz nicht (§37 SGB II): "Treten die Anspruchsvoraussetzungen an einem Tag ein, an dem der zuständige Träger von Leistungen nach diesem Buch nicht geöffnet hat, wirkt ein unverzüglich gestellter Antrag auf diesen Tag zurück." Wer ist der Träger? Was für'n Buch wurde nicht geöffnet? Gibt's den Satz auch auf Deutsch? (Sorry, wenn ich mich vielleicht etwas dumm anstelle. :oops:)

In dem Ablehnungsbescheid ist außerdem die Rede davon, dass ich nach den von mir nachgewiesenen Einkommensverhältnissen nicht hilfebedürftig sei.
Ich habe aber nichts nachgewiesen. Zuletzt war ich selbstständig, habe mein Gewerbe aber bereits Ende 2005 abgemeldet (Abmeldung lag auch bei Antrag vor), habe meine Ersparnisse angeführt, gleichzeitig aber auch indirekte Hilfe durch meinen Vermieter (ich wohne zur Untermiete bei jemandem, der selbst ALG II bezieht), der mir die Miete monatelang stundete, weil ich selbst die nicht mehr zahlen konnte.
Das habe ich da berichtet, ist sogar schriftlich in einem Aktenvermerk festgehalten worden, der schon fast ein Widerspruch an sich ist. (Kopie habe ich.)
Ich habe keinerlei Einkommen gehabt. Allerdings konnte ich auch keine Kontoauszüge vorlegen, da ich seit über einem Jahr kein Konto mehr hatte (gesperrt) und erst am Tag vor der Antragsabgabe ein neues eröffnet habe.
Dennoch: was soll das mit dem Einkommen (§11 SGB II)?

Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße,
Felix

Seebarsch
16.11.2006, 20:42
Hi felix1965,
den Satz aus dem § 37 SGB II zu verstehen geht eigentlich nur nach dem 10. Pils oder wenn man Jurist ist.
Ganz einfach und knackig gesagt bedeutet das:
Wird einer am Samstag bedürftig und will den Antrag stellen, geht das nicht, weil das Amt nicht auf hat. Wenn er dann am nächsten offenen Tag, am Montag, den Antrag stellt, wird der auf den Samstag zurück datiert! Buch auf, Buch zu !
Träger der Leistungen nach diesem Buch bedeutet:
Die Behörde die das Gesetz umsetzt. Das sind Agentur und örtliche Kommune, meist zusammengefasst in einer ARGE.

Zu dem Einkommen, das Du angeblich haben sollst, habe ich den Verdacht, dass da die ARGE auf einem schlechten Trip ist.

Die gehen davon aus, dass Du von Deinem Vermieter umsonst Unterkunft erhältst. Das würde dann als Sachbezug angesehen und in Geldwert umgerechnet. Das wäre dann Einkommen.

Den ganzen Keks wirst Du wahrscheinlich tatsächlich nur durch einen Widerspruch geklärt bekommen.
:patsch:

felix1965
16.11.2006, 22:17
Hallo nochmal!
Vielen, vielen Dank für deine Hilfe. Ich denke, jetzt bin ich im Bilde, wie ich die Sache anpacken muss.
:fighten:

Und sollte das wirklich so sein mit dem Einkommen: Mein Vermieter bekommt ja auch ALG II und dadurch, dass ich ja in seinem Antrag (wie er bei mir) als Mitbewohner drinstehe, nur die Hälfte der Miete vom Amt - genauso wie ich.
Mit kostenfreiem Wohnen ist also Essig, und das haben die da ja schwarz auf weiß.
Naja, wir werden sehen.
Drück mir die Daumen.

Liebe Grüße aus Berlin,
Felix

:danke:

Seebarsch
17.11.2006, 11:14
Na da bin ich sprachlos!
So viel Phantasie im "Erfinden" von Einkommen hätte ich dem Job-Center doch nicht zugetraut!
Da kann man tatsächlich nur den Widerspruch abwarten!
Wahrscheinlich entspricht hier allerdings die Qualität der Entscheidung der des Bescheides!
Viel Glück!
:engel: