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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wohn oder bedarfsgemeinschaft?!?


kerwin
17.10.2005, 14:02
Hallo,

meine derzeitige Mitbewohnerin ist aus ihrer Heimatstadt zu mir gezogen da sie hier eine lehrstelle bekommen hat, ausbildungstermin 01.09.05 .Am 26.06.05 hat meine mitbewohnerin sich dann im Integrationscenter für Arbeit angemeldet um für den 01.08.05 bis zum 31.08.05 ALG II zubeantragen (bis zum 31.07.05 hat sie es noch aus ihrer heimatstadt bekommen). Zur Wohnsituation: wir schlafen in getrennten Betten, auch wenn das wohnzimmer für beide Personen der derzeitige lebensraum ist.

Am Mittwoch verganger Woche waren dann zwei "Sozialfahnder" in unserer Wohngemeinschaft um zu kontrolieren das ob wir nun eine Wohngemeinschaft sind oder nicht.

Nach einem Fragemarathon, ob wir zusammen einkaufen würden, hausarbeit teilen würden, ob in unserm kühlschrank die lebensmittel getrennt stehen würden(!?), ob wir zusammen wäsche waschen würden u.s.w. zogen diese beiden "fahnder" wieder ab.

Wie man an dem Datum erkennen kann da wir mitderweile Oktober haben, und sie immer noch kein Geld bekommen, troz mehrfachem Vorstellig werden, und Telefon anrufen, kam man immer wieder mit neuen Ausreden(??!) an.
Sachbearbeiter sei im Urlaub gewesen, Unterlagen nicht vollstädig, (die unterlagen wurden sicher vollstädig abgegeben!! und danach ein zweites und drittes mal nachgereicht weil immer nur merkwürdiger weise einige unterlagen gefehlt haben aber nie alles. )

Am 12.10.05 gab es dann endlich den bewilligungs bescheid für sie
und nun am 13.10.05 Schreibt der Geschäftsführer sie an das sie meinen Einkommenssteuernachweis haben wollen.

Kann mir einer erklären was die damit wollen? da ich für meine mitbewohnerin nicht einstehe und wir auch keine eheähnliche beziehung haben???

Ist das rechtens?!?

Gruss

Matthias

StephanK
17.10.2005, 16:53
:welcome: Matthias,
leider hast Du nicht verraten (oder vielleicht auch nicht erfahren), was in dem Bewilligungsbescheid steht, vor allem, ob er einen Hinweis darauf enthält, dass sie als die eine Hälfte einer "eheähnlichen Gemeinschaft" betrachtet wird oder nicht. Das Schreiben der ARGE deutet allerdings darauf hin, dass sie von einer solchen ausgeht.
Sie kann eigentlich nur darauf antworten, dass sie keinen Einblick in Deine Einkommensverhältnisse hat, weil Euer Zusammenwohnen eben nicht "eheähnlich" ist und dass zudem Deine Einkommensverhältnisse aus dem gleichen Grund keine Rolle spielen.
Das ganze riecht aber danach, dass sie sich leider auf einen Konflikt wird einstellen müssen.

kerwin
17.10.2005, 17:13
Hallo,

danke für die schnelle antwort.

zitat aus dem Schreiben.

Die Berechnung der Leistung liegen die persönlichen und Wirtschaftlichen Verhälltisse aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu Grunde, wie diese bei Antragsstellung angegeben und nachgewiesen wurden.

Von meiner Mitgewohnerin wurde aber keine Bedarfsgemeinschaft angegeben sondern eine Wohngemeinschaft.
ist es Ratsam hier einen Anwalt einzuschlaten?

Gruss

Matthias

StephanK
18.10.2005, 07:44
Von meiner Mitgewohnerin wurde aber keine Bedarfsgemeinschaft angegeben sondern eine Wohngemeinschaft.Dass in dem Bescheid der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" auftaucht, ist zwar kein sicherer Hinweis darauf, dass Du als eheähnlicher Partner betrachtet wirst, weil die Software der Ämter so gestrickt ist, dass immer, also auch bei Einzelpersonen, der Begriff Bedarfsgemeinschaft verwendet wird, aber in Kombination mit dem Hausbesuch ist es schon klar, dass das unterstellt wird.

ist es Ratsam hier einen Anwalt einzuschlaten?Wenn man die Ausgabe dafür nicht scheut: ja.
Was in jedem Fall ansteht, ist Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Das ist ziemlich einfach.
Wenn sie finanziell sehr auf dem Trockenen sitzt, sollte sie neben dem Widerspruch (über den oft erst nach einer ziemlichen Weile entschieden wird) das Sozialgericht bemühen, und dafür ist anwaltliche Unterstützung sicherlich sehr hilfreich. Eine/n geeignete/n Anwalt/Anwältin findet man am besten auf der Seite der Rechtsanwaltskammer (http://www.rak-hamm.de/anwaltsuchdienst/suche.htm), Stichwort (beim Auswahlfeld "Deutsches Recht") "Sozialrecht" und/oder gleicher Begriff beim Auswahlfeld "Fachanwalt".

kerwin
18.10.2005, 12:42
nach einem telefon gespräch mit den "helden vom integrationscenter" wurde ich _erneut_ gebeten ein schreiben aufzusetzten das wir keine eheähnliche lebensgemeinschaft bilden?!?!

dieses schreiben hab ich schon am 24.06.05 aufgesetzt.
und solle darauf hinweisen das man schon mal so ein schreiben mitaufgesetzt hat (warscheinlich wie der rest des 1. antrages einfach verschwunden) und das ich ausdrücklich darauf hinweisen soll das ich nicht gewillt bin meiner mitbewohnerin oder dem Integrationscenter auskünfte über mein einkommen mitzuteilen. :-x

Gruss

Matthias

StephanK
18.10.2005, 13:16
Dieser Alg II-Träger scheint - vorsichtig formuliert - nicht besonders gut organisiert zu sein... :x
Wenn' denn hilft (und nicht nur Hinhalte-Taktik ist), ist es sicherlich einfacher, noch mal so einen Brief loszuschicken. Er sollte dann aber ruhig mit den Worten "Wie bereits mit Schreiben vom 24.06.05 mitgeteilt..." beginnen... :P

Das macht es aber nicht entbehrlich, Widerspruch einzulegen!

kerwin
19.10.2005, 09:22
so hier eine weitere begebenheit.

Man hat meiner Mitbewohnerin ja geschrieben das sie am heutigen Mittwoch um 8:30 beim zuständigen Sacharbeiter melden sollte mit meinen Einkommensnachweisen.

In dem Schreiben steht weiterhin:
Zitat: " Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn statt ihrer auch ihr Ehegatte oder eine mit der Angelegenheit vertraute Person erscheint. Eine entsprechende Vollmacht bitte ich mitzubringen." Zitat ende!

Da meine Mitbewohnerin am arbeiten ist und ich meine Zeit mir freier einteilen kann, und es um eine Einkommensnachweise geht, wurde ich mit einer Zeichnungs und Handlungsvollmacht in dieser Angelegenheit betraut und diese wurde auch Schriftlich festgehalten.

Nachdem ich also bei dem Termin erschienen bin und die Vollmacht vorgelegt habe, wurde ich genauso schnell wieder rausgebeten mit dem Kommentar: "Was interessiert es mich was in dem Anschreiben steht ich will mit ihrer Mitbewohnerin sprechen, da ist die Tür"

Ich hab zwar keine Ahnung ob das so der übliche umgang mit Menschen ist bei dem IntegrationsCenter aber ich bin stark versucht eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen!?

vor Vorschläge bin ich gerne offen.

Gruss

Matthias

StephanK
19.10.2005, 11:50
Was Dir da widerfahren ist, kann man nicht anders als als Unverschämtheit bezeichnen. :x
Das Zitat auch dem Schreiben ist übrigens nicht etwa eine "besondere Vergünstigung", die man jederzeit wieder zurücknehmen könnte, sondern entspricht lediglich geltendem Recht, nämlich dem § 13 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_10/__13.html).
Da es sich recht offensichtlich um das persönliche Fehlverhalten eines einzelnen Mitarbeiters handelt,
ist in diesem Fall eine sog. Dienstaufsichtsbeschwerde auch tatsächlich einmal angebracht.
Sie sollte zweckmäßigerweise an den Geschäftsführer der ARGE gerichtet werden.