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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf ALGI ?


Ganjarde
16.11.2006, 13:38
Moin moin,...
hab soeben versucht zu erfahren, ob mir ALGI zusteht...
und da ist mir aufgefallen, dass sich hier einiges geändert hat!
Ich hatte am 31.7.2003 gekündigt... mein rucksack gepackt und bin abgehaun.
Jetzt bin ich wieder in good ol´germany und siehe da, alles neu: ALG1, ALG2, HartzIV... da schon mal das erste dankeschön hier an das forum! ich hab mir schon sehr viele fragen selbst beantworten können.
Allerdings haben mich die auskünfte des arbeitsamtes jetzt verwirrt:

Ich habe mehr als 24 monate als vollversicherter gearbeitet! bis zum 31.7.03
Ich habe nie irgendwelche leistungen in anschpruch genommen!
und ich habe posts hier im forum gefunden, die was von 4 jahren "rahmenzeit" sagten.
also dacht ich mir doch ... ALG1 steht mir zu!
naja als ich das AA heute fragte wurde mir mitgeteilt das sich die gesetze
geändert haben (01.02.06) .... ich käm zu spät wurd mir gesagt! komisch müssten fuer mich nicht die alten gesetze gelten???
ok ALG 2 .... oder ?? das "ALG2-Amt" wiederrum nämlich meinte mir steht ALG1 zu...
:confused: kein plan! aber solangsam muss ma was geschehn... ich bin nicht krankenversichert hab noch nichtma nen bankkonto... wurd alles gelöscht in den letzten drei jahren...
Kann mir irgendwer hier weiterhelfen?

vielen dank schon ma im vorraus!
christian

Seebarsch
16.11.2006, 16:37
Hallo Ganjarde,
:welcome:
Die Agentur hat schon Recht.
Ansprüche auf Alg 1 entstehen u.a. wenn die persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt ist und innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren mindestens 360 Kalendertage = 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.
Das bedeutet, in den letzten 2 Jahren vor Deiner persönlichen Alo-Meldung musst Du 12 Monate gearbeitet haben, ansonsten ist der Anspruch nicht erfüllt.
Es gibt eine gesetzlichen Neuregelung seit dem 01.02.2006 für alle Ansprüche, die ab dem 01.02.2006 entstehen.
Eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Du musst also tasächlich Leistungen nach Alg 2 = Hartz IV beim Jobcenter beantragen!
:shock:

Ganjarde
17.11.2006, 12:56
moin!
danke erstma für die antwort,... jup hast recht!
ich komm grad vonner "ALG2-Stelle" ....
:? manman ich war am 1.08.03 beim arbeitsamt und wollte mich dort melden,
da hab ich den sachbearbeiter erzählt, dass ich erstma nicht zur verfügung steh ( wegen meiner reisepläne ), der meinte dann bräuchte ich mich ja auch nicht arbeitslos melden....
ja schöne scheisse ... höt ich mich also am 1.8. gemeldet und 2.8. abgemeldet
würde mir jetzt ALG1 zustehn... hab ich aber nicht! heisst also
min. 650euro weniger im monat...:kotz:
man mir ist schlecht!
ich glaub ich hau wieder ab...

egal nochma danke!
ROCK ON!

Seebarsch
17.11.2006, 13:30
Hi Ganjarde,
hast Du irgendeinen Nachweis oder Zeugen, dass Du am 01.08.2003 bei der Agentur vorgesprochen hast?
Wenn ja, sieht es gut für Dich aus.
Dann kannst Du nämlich noch nachträglich Alg 1 beantragen. Die Ansprüche kannst Du nämlich noch innerhalb von 4 Jahren geltend machen. Wann Du ausgereist bist, kann Doch keiner nachweisen.
Hauptsache Du kannst für den 01.08.2003 einen Anspruch nachweisen.
Dann hast Du wenigstens einen Restanspruch!
Gruß
8-) :-P :razz: