PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuregelung Selbstbehalt ab 1.10.05


quinkyjones
17.10.2005, 17:29
Hallo,
ab 1.10. gelten neue Freibeträge bei einem Nebenverdienst. Die Einzelfreibeträge: Werbungskostenfreibetrag, Versicherungskostenfreibetrag, nachgewiesene Fahrtkosten, nachgewiesene KFZ-Haftpflicht, nachgewiesener Riesterrentenbeitrag,
werden durch eine Pauschale von 100€ ersetzt, und vom überschreiteneden Betrag 20% des Verdienstes als zusätzlicher Selbstbehalt gewährt. Das ergibt bei einem Lohn von 400€ netto einen Betrag von 160€. Was passiert jedoch, wenn die echten Kosten für die Arbeit 160€ überschreiten. Bei KFZ-Haftpflicht, einem Halbtagsjob = 20 Arbeitstage Fahrtkosten, Riesterrentenbeitrag sowie Versicherungskosten von 30€ ist dieser Betrag bei 50% aller ALG-II-Empfänger erreicht. Muss man somit kostenlos arbeiten, denn Selbstbehalt bleibt nach Abzug der Kosten nicht übrig? U.U. übersteigen die Kosten sogar den Selbstbehalt, d.h. durch die Arbeitsaufnahme kürzt man sogar das eigene Existenzminimum. Einzige Lösung: Kündigung der Arbeit um zu überleben. Laut SGB-II, Paragraph 11, Absatz 2, Nr. 1-5 sind ab 1.10. für Einkommen bis 400€ diese Einzelfreibeträge durch einen Festbetrag (Pauschale) ersetzt worden. Nachweise werden nicht gestattet.
Sollte unter diesen Voraussetzungen ein ALG-II-Empfänger: 160€ Selbstbehalt, 180€ Kosten, gezwungen werden zu arbeiten, ist doch eindeutig die Skaverei in der BRD neu eingeführt worden. (Laut Hartz-IV muss jeder ALG-II-Empfänger jede Arbeit annehmen) Hier müsste es doch Möglichkeiten geben, diese Regelung grundsätzlich ausser Kraft zu setzen, da Leib und Leben gefährdet ist
mfg
Quinky