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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenerwerb durch selbstständige Tätigkeit mit ALG1


Alex1980
16.11.2006, 15:16
Hallo,

ich plane momentan, mich selbstständig zu machen, und zwar als Dienstleister und Händler für Hard- und Software, incl Schulungen etc.
Allerdings muss man sich natürlich erst einmal Kunden erarbeiten, und da ich gern auf Nummer sicher gehe, würd ich das gern als Nebenerwerb beginnen, und wenn Kundenstamm und Bekanntheitsgrad gewachsen sind, nochmal richtig durchstarten und dann hauptberuflich die Firma führen.

Bekomme ich (bis auf die natürlich fällige Abzugsfrage vom ALG1) sonst noch Probleme mit denen?

Mir ist bekannt, dass es nicht mehr als 15 std in der Woche sein dürfen (im Schnitt, oder?), da ich ja sonst nicht mehr arbeitslos bin.

Wenn ich einen Vollzeitjob finden würde, wäre ich ja bereit den Nebenerwerb erstmal soweit zurückzuschrauben, dass es mit der angestellten Tätigkeit hinhaut (nötigenfalls hab ich dann halt nen 18-Std-Tag, egal, ist ja dann für mich!)

Gewerbe anmelden tu ich erst dann ,wenn ich genau weiss was Sache ist.

Schonmal vielen Dank für die sicherlich wie immer tolle Hilfe!

Seebarsch
16.11.2006, 16:28
Hallo Alex1980,
schau doch bitte mal in den Weisungen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-141-SGB-III-Anrechnung-von-Nebeneinkomm.pdf) der BA zum Nebenverdienst nach.
Da steht eigentlich alles drin, was für Dich interessant ist und vor allem auch wie das Verfahren ist!
Gruß und viel Erfolg !

Alex1980
17.11.2006, 08:19
Danke Seebarsch,
habs gelesen.

Würde wohl bedeuten, dass ich mir selbst mein Nebeneinkommen bescheinigen muss.
Ich werde mal beim Finanzamt nachhören, wie es eigentlich mit der Steuer aussieht, Umsatzsteuer werde ich wohl keine zahlen müssen mit dem zu erwartenden Anfangsumsatz, aber trotzdem muss ich ja noch alles mit dem lieben FA abklären.

Ok, dann werd ich mir nächste Woche nochmal Infos bei Finanzamt und Arbeitsagentur holen und dann zum Ordnungsamt (Gewerbe anmelden) stiefeln.

Wird Zeit, hab ja schon 4 Kunden die lauern, ne neue Homepage zu bekommen und diese dann mit ihrem frisch überholten PC zu betrachten :)

Seebarsch
17.11.2006, 11:07
Hi Alex1980,
das mit dem Finanzamt solltest Du auf jeden Fall tun. So weit ich weis bekommst Du sonst die Gewerbeanmeldung nicht, bzw. das Gewerbeamt gibt dem Finanzamt eine Rückmeldung.
Viel Erfolg bei Deiner Tätigkeit!
:engel:

Alex1980
17.11.2006, 13:22
Danke :)

Hoffe ich kann bald davon leben, keine Lust mehr auf Arbeitsamt!


Das Forum ist immer noch :sensationell:

Betroffener
18.11.2006, 23:06
Alex1980,

da hast Du wohl was falsch verstanden mit der Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer ist ergibt sich aus den Differenzen der gezahlten Mehrwertsteuer für Einkäufe und der eingenommenen Mehrwertsteuer, die Du selber in Rechnung stellst. Üblicherweise ist letzteres höher, also muss die Differenz abgeführt werden - meist pro Quartal.

Da lohnt das selber mitrechnen schon bzw. das sofortige wegpacken des größten Teils der eingenommenen Mehrwertsteuer - denn sonst ist plötzlich kein Geld dafür da, diese abzuführen.

Was Du meinst ist wohl eher die Steuer auf erzielte Gewinne und die kommunale Gewerbesteuer.

Alex1980
19.11.2006, 02:33
Also ich hab mir folgendes sagen lassen:

Bis 17500.-€ Umsatz um Jahr und wenn der Umsatz für das folgende Jahr voraussichtlich nicht 50000.-€ übersteigt, ist keine Umsatzsteuer abzuführen, es sei denn, man hat auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet.
Bis dahin darf man auch keine Vorsteuer abziehen und auch keine MwSt. explizit ausweisen.
Steht so auch auf den Webseiten des Finanzamts.

Is halt die Frage, wieviel Umsatz man macht und wieviel Vorsteuer man abziehen könnte.
Als reiner Händler würde es sich vielleicht lohnen, Umsatzsteuer zu zahlen (um die Vorsteuer abziehen zu können), aber wenn man, wie bei mir geplant, hauptsächlich Dienstleistung anbietet, ist es relativ unsinnig, darauf zu verzichten.

Das ist gesetzlich festgelegt, da die Kleinunternehmer gefördert werden sollten.
Ab 17500.-€Jahresumsatz sind natürlich sämtliche kaufmännische Pflichten (Buchhaltung mit Bilanz usw.. Pflicht. Drunter aber nicht. Da ich erstmal Nebentätigkeit antsrebe, um das mit einem gewissen Stammpotential auf eine hauptberufliche Tätigkeit auszuweiten, trifft das mit der Umsatzsteuer befreiung erst einmal auf meinen Betrieb zu.

hab natürlich auch nichts dagegen, stinkreich zu werden und Steuern abzuführen :)

Seebarsch
19.11.2006, 22:40
Hallo Alex1980,
da kann ich Dir nur voll zustimmen!
Ich bin gerne bereit, den Spitzensteuersatz zu zahlen!
:razz: