Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : elternzeit
ylaass2004
17.10.2005, 21:51
hallo wer kann mir helfen???
bin seit august 2004 in der elterzeit, mein mann arbeit im monat für etwa1200,00 euro, ich bekomme außer dem erziehungsgeld und kindergeld nix. habe jetzt erfahren das ich hartz4 beantragen kann, wird das erziehungsgeld mit eingerechnet... :shock:
Betroffener
18.10.2005, 18:24
Hallo ylaass,
das ist ein schlichtes Rechenexempel.
Sobald ALG II ins Spiel kommt für Dich, wird auch das Einkommen Deines Mannes mit einbezogen in die Bedarfsrechnung.
Kindergeld wird angerechnet und das Erzeihungsgeld sicher auch ebenso wie das Einkommen Deines Mannes und unterm Strich kommt dann nichts bei rüber.
Eure Bedarfsrechnung sähe in etwa wie folgt aus:
+ 622 Euro die beiden Erwachsenen
+ 207 Euro das Kind
+ ??? Kosten der Unterkunft
- 154 Kindergeld
- ??? Erziehungsgeld
- ??? bereinigtes Einkommen Deines Mannes.
Ich denke mal, dass ihr mit einem Wohngeldantrag glücklicher werdet.
Huhu!
Kleine Korrektur (aus eigener Erfahrung): Kindergeld wird zwar angerechnet, aber Erziehungsgeld definitiv nicht! Erziehungsgeld ist zweckbestimmt (schließlich soll es ja die Erziehung des Kindes ermöglichen *g*) und gilt damit als sg. privilegiertes Einkommen. Nachzulesen auch im netten Heftchen der BA über "SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende" (auf der Page der Arbeitsagentur zum Download).
Auch wenn die Sachbearbeiter bestimmt of eine Anrechnung versuchen, sie dürfen es definitiv nicht.
LG
Betroffener
24.10.2005, 20:07
@ Huhu Doc and @all,
Auszug aus der Broschüre vom BMFSFJ
Erziehungsgeld und Sozialleistungen
Erziehungsgeld wird zusätzlich zu Ausbildungsförderung,
Wohngeld und Arbeitslosengeld II gezahlt. Es wird nicht
auf diese Leistungen angerechnet. Neben dem Erziehungsgeld
gibt es selbstverständlich auch Kindergeld und ggf.
einen Kinderzuschlag. Erziehungsgeld wird auch zusätzlich
zu Entgeltersatzleistungen gezahlt, jedoch werden diese
als Einkommen berücksichtigt.
Hier der direkte Link zur Broschüre zwecks eigenem Download:
Broschüre Elternzeit/Erziehungsgeld (http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf.pdf)
Publikationen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3028.html)
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