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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückforderung der Beiträge, trotz Meldung?


kleineela
11.01.2012, 13:51
Hallo!

Ich habe da mal eine Frage bzw. ein Problem.

Und zwar folgendes. Ich habe vom 12.07.2010 - bis 12.06.2011 eine Umschulung gemacht. Bewilligt wurde mir ein Zeitraum für ALG 1 bis zum 12.08.2012. Da meine Umschulung aber schon früher endete, hatte ich auch nur Anspruch bis Juni bzw. 30 Tage nach Beendigung der Umschulung auf ALG 1 (wurde mir telefonisch mitgeteilt). Das Arbeitsamt wurde natürlich darüber informiert genau so wie das JobCenter, von denen ich aufstockende Leistungen erhalte.

Nun habe ich mich zum 01.12.2011 selbständig gemacht und mich nochmal beim Arbeitsamt erkundigt wie lange ich denn noch ALG 1 erhalte bzw wollte ich auch mitteilen das ich eigenständige Einkünfte habe.

Zwei Tage später bekam ich dann einen Anruf in dem mir mitgeteilt wurde das ich zu unrecht Leistungen bezogen habe und diese nun zurück gefordert werden.

Meine Frage: Muss ich das Geld zurück zahlen, obwohl ich dem Arbeitsamt so wie auch dem JobCenter ( die zu dem Zeitpunkt noch die Möglichkeit hatten sich gegenseitig in den Rechner zu gucken) mitgeteilt habe das ich nicht mehr an der Umschulung teilnehme?

Ich habe meines Wissens nach meine Pflicht erfüllt und wollte auch nicht zu Unrecht irgendwelche Leistungen beziehen.
Hat jemand Erfahrung und kann mir helfen?

LG kleineela

Pharao
11.01.2012, 18:02
Hi,

also ich versteh den Sachverhalt zwar nicht ganz, aber bei Alg1 wird zB Tag genau abgerechnet. D.h. wenn du nicht mehr Arbeitslos bist, dann steht dir auch kein Alg1 mehr zu. Sollte aus was für Gründen auch immer eine Überzahlung statt gefunden haben, dann ist diese natürlich zurück zu zahlen, auch wenn du dem Amt alles rechtzeitig mitgeteilt hast.

kleineela
11.01.2012, 20:34
Vielen Dank für deine Antwort. Also muss ich nun trotz rechtzeitger Bekanntgabe das, dass Umschulungsverhältnis endet alles zurückzahlen.
Ist es nicht so, das dass Amt "selbst Schuld" ist wenn es weiter zahlt, weil sie es z.B. nicht im Computer geändert haben?

LG

Pharao
11.01.2012, 23:08
Also muss ich nun trotz rechtzeitger Bekanntgabe das, dass Umschulungsverhältnis endet alles zurückzahlen.
Ist es nicht so, das dass Amt "selbst Schuld" ist wenn es weiter zahlt, weil sie es z.B. nicht im Computer geändert haben?

Hi,

meiner Meinung nein, denn bei Alg1 (was eine Versicherungsleistung ist) steht dir schlicht & einfach dann kein Geld mehr zu, wenn du nicht mehr Arbeitslos bist. Anders sieht es bei Alg2 aus (was eine Sozialleistung ist), denn da ist immer der ganze Monat interessant.

Hättest du es dem A-Amt nicht gemeldet, dann wäre neben der Rückzahlung evtl auch noch ein Bußgeld auf dich zugekommen, in schlimmen Fällen evtl auch eine Strafanzeige. Denn du bist verpflichtet unverzüglich wichtige Veränderungen dem A-Amt zu melden !

Warum es hier zu einer Überzahlung kam, das kann ich dir nicht sagen, aber das kann viele Gründe haben u.a. weil Ämter eben nicht die schnellsten sind :?

Helga40
11.01.2012, 23:46
Wieso endet denn eine Umschulung, die bis August 2012 bewilligt war bereits im Juni 2011, also 14 Monate früher?

Kannst du nachweisen, dass du der Agentur für Arbeit (denn die fordern ja wohl ALG 1 zurück und nicht das JC) den Abbruch/die Beendigung gemeldet hast?

Und selbst wenn: hier könnte der Hinweis auf Vertrauensschutz scheitern, denn dass einem ALG 1 nicht mehr (jedenfalls nicht so lange) zusteht, wenn die Umschulung endet, ist eigentlich bekannt.

Helga

Pharao
12.01.2012, 14:02
Hi Helga,

der Vertrauensschutz greift hier meiner Meinung nicht, denn es war kein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt, sondern ganz normal das das Alg1 endet, wenn man nicht mehr Arbeitslos ist.

kleineela
12.01.2012, 15:12
Hallo ihr lieben!

Dem Aamt wurde es direkt nach der nicht bestandenen Prüfung mitgeteilt. Leider habe ich von dem Schreiben keine Kopie. Aber der gute Mann am Telefon war auch erschrocken als er gelesen hat das es eingetragen ist in seinem PC...

Ich werde mich auf jeden Fall darauf berufen und mal sehen wie es weiter geht.

Pharao
12.01.2012, 17:25
Ich werde mich auf jeden Fall darauf berufen und mal sehen wie es weiter geht.
Hi,

kannst du natürlich probieren, aber rechne dir nicht allzu große Chancen aus.

Wann hast du den zB das dem Amt gemeldet, das du nicht mehr Abreitslos bist ? Denn evtl war die Überweisung ja auch nicht mehr zu stoppen, ect und das begründet (meiner Meinung) nach leider keinen Anspruch auf das Geld.

Pharao
12.01.2012, 17:32
Im übrigen heißt es in dem §§ auch:
Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. (...)
Also für mich ist ein Verwaltungsakt zB ein Bescheid. Der Bescheid bei dir ist aber nicht falsch ! Und das einem kein Alg1 mehr zusteht, wenn man nicht mehr ALO ist, ich denke das dies jedem bekannt ist und das du über den §§ keine Chance hast ...

Aber probiere es, wenn du es für richtig hälst. Würde mich aber sehr wundern, wenn du damit durchkommst.

kleineela
12.01.2012, 23:25
Hallo Pharao!

Danke für deine Antwort. Ich bin einfach gespannt. Ich habe die Meldung beim Amt direkt nach der Prüfung gemacht.
Ich habe wirklich nicht weiter darüber nachgedacht...also werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen.


LG

Pharao
13.01.2012, 00:09
Ich habe die Meldung beim Amt direkt nach der Prüfung gemacht.
Hi,

das hast du jetzt falsch Verstanden wie ich das meinte. Alg1 wird ja üblicher Weise immer am Monatsende ausbezahlt, d.h die Überweisung/Beauftragung muss vorher passiert sein. Wenn du nun zB die Meldung am 25. gemacht hast (was ja korrekt wäre), dann könnte es ja auch sein, das das Amt die Überweisung nicht mehr stoppen konnte und es somit zu einer Überzahlung kam.

kleineela
14.01.2012, 22:26
@Pharao

Achso, okay aber das würde ich auch verstehen. Das Amt hat aber mehrere Monate weitergezahlt....

Helga40
14.01.2012, 22:56
Also nochmal: Wieso endete deine Umschulung schon über ein Jahr vor Ablauf der Bewilligung und WIE, WANN UND BEI WEM hast du die Beendigung gemeldet (schriftlich, mündlich...)?

Helga

kleineela
22.01.2012, 13:06
Hallo ihr lieben!

Nachdem ich Widerspruch gegen die geforderte Rückzahlung eingelegt habe, kam gestern endlich der Brief vom Arbeitsamt in dem Stand das sie eine Rückforderung nicht in Betracht ziehen.


@Helga: Die Umschulung bestand aus zwei teilen, und wurde wegen nicht bestehen der praktischen Prüfung beendet, denn ohne Praxis keine Theorie möglich...

Dies wurde selbstverständlich schriftlich mitgeteilt.