PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnungsbescheid nach übertragender Elternzeit


kroetenjanni
16.01.2012, 09:09
Hallo,

ich möchte kurz meine Situation vorstellen:

Ich habe drei Kinder.

1. Kind geb. am 11.04.2002
2. Kind geb. am 11.09.2003
3. Kind geb. am 30.07.2007

Am 01.09.1991 fing ich eine Ausbildung bei einer Firma an. Nach der Ausbildung wurde ich übernommen und arbeitet dort bis mein erster Sohn geboren wurde. Dann wurde mein zweiter Sohn geboren, so dass ich vom 11.04.2002 bis zum 10.09.2006 in Elternzeit war.

Nach Ende der Elternzeit arbeitet ich wieder in der Firma bis meine Tochter geboren wurde. Ich nahm zuerst Elternzeit vom 30.07.2007 bis zum 29.07.2009. Danach nahm ich die übertragende Elternzeit von meinen Söhnen, und zwar vom 30.07.2009 bis zum 08.11.2010.
Nach Ende diese Zeit wollte ich wieder anfangen zu arbeiten. Mein Chef sagte mir jedoch, dass es zurzeit keine Beschäftigung für mich hätte (die Firma hatte gerade fusioniert). So nahm ich die übertragene Elternzeit von meiner Tochter (07.11.2010 – 08.11.2011), in der Hoffnung das die Lage sich in einem Jahr entspannt. Doch leider musste ich feststellen, dass das nicht passierte.

Hinzu kam, dass ich aufgrund der drei Kinder gerne Teilzeit gearbeitet hätte. Mein Chef sagte mir, er habe weder Vollzeit noch Teilzeit eine Stelle für mich. Nach langem hin und her kam es zu einem gerichtlichen Vergleich, so dass ich zum 31.12.2011 nach über 20 Jahren aus dem Unternehmen ausschied.

So hatte ich mir, dass nicht vorgestellt. Ich dachte mein Arbeitsplatz bliebe in der Elternzeit erhalten und ich hätte ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung. Aus betrieblichen Gründen sah so jedoch ganz anderes aus.

Aber es kam noch schlimmer. Ich war noch nie in meinem Leben arbeitslos – nicht einen Tag. Jetzt ging ich zum ersten Mal in meinem Leben zu der Agentur für Arbeit und stellte einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1. Dieser wurde mir abgelehnt, da ich in den letzten 2 Jahren keine 12 Monate versicherungspflichtig war. Ist doch kaum zu glauben. Vorher konnte ich kein Arbeitslosengeld beantragen, weil ich nicht arbeitslos war und jetzt habe ich keinen Anspruch mehr, und das obwohl ich mein „ganzes Leben“ in einem Beschäftigungsverhältnis war.

Ist das wirklich so richtig?

bockenlg
16.01.2012, 10:04
Hier eine Infoseite allerdings aus 2009!

http://berlin.business-on.de/arbeitslos-nach-der-elternzeit-kurzfristige-beschaeftigung-sichert-anspruch-auf-alg-i_id11158.html (http://http//berlin.business-on.de/arbeitslos-nach-der-elternzeit-kurzfristige-beschaeftigung-sichert-anspruch-auf-alg-i_id11158.html)

kroetenjanni
16.01.2012, 11:39
Der Link funktioniert leider nicht.

Vom 09.11.2011 bis zum 31.12.2011 habe ich wieder Gehalt bezogen.

Mein Problem ist jedoch, dass mein jüngstes Kind 30.07.2007 geboren wurde, wenn ich das richtig sehe.

bockenlg
16.01.2012, 11:46
Bei mir startet dann eine "Suche" und das erste Web-Ergebnis meine ich.
Warum der Link nicht gleich zur korrekten Seite führt :confused:

kroetenjanni
16.01.2012, 13:56
Das mit dem Link bekommen ich nicht hin.....

Ich habe die Seite jedoch jetzt ergoogelt.

Sie hilft mir jedoch nicht weiter. Mein Problem ist, dass man nur in der Elternzeit für Kinder unter drei pflichtversichert in der Arbeitslosenversicherung ist - in der Krankenversicherung ist man durchgehend pflichtversichert. Man bekommt auch nicht mit, dass man nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung versichert ist.

Aus diesem Grund verlieren Mütter mit kurzer Geburtsfolge und Zwillingsmütter, welche Elternzeit übertragen können und dieses auch tun ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl sie immer in einem Beschäftigungsverhältnis waren, nie Arbeitslosengeld beziehen konnten (da nicht arbeitslos). Der Schock kommt erst mit dem Bescheid. Bei mir wusste noch nicht einmal der Sachbearbeiter, dass ich keinen Anspruch habe, bis er meine Daten im Computer erfasst hatte.

Hier auf der Seite schreiben unten eignige Mütter von gleichen Schicksal wie ich es habe.
unerlaubte Verlinkung

Helga40
16.01.2012, 20:33
Dafür hättest du auch die Suchfunktion des Forums nutzen können: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=178564

Helga

kroetenjanni
17.01.2012, 08:03
Das die Gesetzgebung so ist, ist mir leider mittlerweile auch klar.

Richtig finde ich das nicht.

Ich verliere meinen Anspruch, obwohl ich nie eine Chance habe in anzumelden. Ich habe im Sommer bei der Agentur für Arbeit angerufen. Es war abzusehen, dass ich meine Stelle verliere. Da sagte man mir, ich solle mich melden, wenn ich genau wüsste, dass ich arbeitslos werde - da hatte ich noch Anspruch (meine Tochter war unter 4). Nach dem gerichtlichen Vergleich hatte ich keinen Anspruch mehr(meine Tochter war über 4).

Alle Beratungsstellen preisen die Übertragung der Elternzeit an und keiner warnt vor den Folgen und ich habe mich wirklich erkundigt.

Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich das letzte Jahr Elternzeit gar nicht genommen, ich wollte ja arbeiten als meine Kleine in den KIGA gekommen ist. Mein Chef hätte nur keine Stelle für mich und ich dachte das entspannt sich vielleicht in einem Jahr.

kroetenjanni
12.02.2012, 08:28
Hallo,

ich brauche noch einmal Hilfe.....

Gegen meinen Ablehnungsbescheid habe ich Widerspruch eingelegt und gleichzeitig die kurze Anwaltschaft beantrangt.

Nach meiner Meinung war ich von 01.01.2010 bis zum 29.07.2010 und vom 09.11.11 bis 31.12.11 versicherungsverpflichtig, also fast 9 Monate.

Die anderen Punkte Arbeitsvertrag über 6 Monate und Verdienst sind auch erfüllt.

Gestern kann der erneute Ablehnungbescheid.

Ich war nur 53 Tage versicherungspflichtig. In der Zeit vom 30.07.2010 bis zum 8.11.2011 war ich nicht versicherungspflichtig, da meine Tochter das dritte Lebensjahr vollendet hatte.

Mit keinem Satz wird begründet, warum die Zeit vom 01.01.2010 bis zum 29.07.2010 nicht anerkannt wird!!!!!! :confused:

Kann mir hier jemand helfen?

bydgo
12.02.2012, 10:00
Hallo kroetenhjanni,

ganz einfach, weil die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaft nicht erfüllt sind:



es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von Vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren,

Der Zeitraum 01.01.2010 bis zum 29.07.2010 sprengt diese Vorgaben deutlich.


Gruß

kroetenjanni
12.02.2012, 10:10
Hallo bydgo,

mein Beschätigungsverhältnis war nicht auf 6 Wochen befristet.

Ich war 20 Jahre bei der Firma beschäftigt!!!!!

Gruss

kroetenjanni
12.02.2012, 10:19
OK, jetzt habe ich richtig gelesen!!!!

Ich habe gedacht es wäre genau anderes rum!!!!!