kroetenjanni
16.01.2012, 09:09
Hallo,
ich möchte kurz meine Situation vorstellen:
Ich habe drei Kinder.
1. Kind geb. am 11.04.2002
2. Kind geb. am 11.09.2003
3. Kind geb. am 30.07.2007
Am 01.09.1991 fing ich eine Ausbildung bei einer Firma an. Nach der Ausbildung wurde ich übernommen und arbeitet dort bis mein erster Sohn geboren wurde. Dann wurde mein zweiter Sohn geboren, so dass ich vom 11.04.2002 bis zum 10.09.2006 in Elternzeit war.
Nach Ende der Elternzeit arbeitet ich wieder in der Firma bis meine Tochter geboren wurde. Ich nahm zuerst Elternzeit vom 30.07.2007 bis zum 29.07.2009. Danach nahm ich die übertragende Elternzeit von meinen Söhnen, und zwar vom 30.07.2009 bis zum 08.11.2010.
Nach Ende diese Zeit wollte ich wieder anfangen zu arbeiten. Mein Chef sagte mir jedoch, dass es zurzeit keine Beschäftigung für mich hätte (die Firma hatte gerade fusioniert). So nahm ich die übertragene Elternzeit von meiner Tochter (07.11.2010 – 08.11.2011), in der Hoffnung das die Lage sich in einem Jahr entspannt. Doch leider musste ich feststellen, dass das nicht passierte.
Hinzu kam, dass ich aufgrund der drei Kinder gerne Teilzeit gearbeitet hätte. Mein Chef sagte mir, er habe weder Vollzeit noch Teilzeit eine Stelle für mich. Nach langem hin und her kam es zu einem gerichtlichen Vergleich, so dass ich zum 31.12.2011 nach über 20 Jahren aus dem Unternehmen ausschied.
So hatte ich mir, dass nicht vorgestellt. Ich dachte mein Arbeitsplatz bliebe in der Elternzeit erhalten und ich hätte ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung. Aus betrieblichen Gründen sah so jedoch ganz anderes aus.
Aber es kam noch schlimmer. Ich war noch nie in meinem Leben arbeitslos – nicht einen Tag. Jetzt ging ich zum ersten Mal in meinem Leben zu der Agentur für Arbeit und stellte einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1. Dieser wurde mir abgelehnt, da ich in den letzten 2 Jahren keine 12 Monate versicherungspflichtig war. Ist doch kaum zu glauben. Vorher konnte ich kein Arbeitslosengeld beantragen, weil ich nicht arbeitslos war und jetzt habe ich keinen Anspruch mehr, und das obwohl ich mein „ganzes Leben“ in einem Beschäftigungsverhältnis war.
Ist das wirklich so richtig?
ich möchte kurz meine Situation vorstellen:
Ich habe drei Kinder.
1. Kind geb. am 11.04.2002
2. Kind geb. am 11.09.2003
3. Kind geb. am 30.07.2007
Am 01.09.1991 fing ich eine Ausbildung bei einer Firma an. Nach der Ausbildung wurde ich übernommen und arbeitet dort bis mein erster Sohn geboren wurde. Dann wurde mein zweiter Sohn geboren, so dass ich vom 11.04.2002 bis zum 10.09.2006 in Elternzeit war.
Nach Ende der Elternzeit arbeitet ich wieder in der Firma bis meine Tochter geboren wurde. Ich nahm zuerst Elternzeit vom 30.07.2007 bis zum 29.07.2009. Danach nahm ich die übertragende Elternzeit von meinen Söhnen, und zwar vom 30.07.2009 bis zum 08.11.2010.
Nach Ende diese Zeit wollte ich wieder anfangen zu arbeiten. Mein Chef sagte mir jedoch, dass es zurzeit keine Beschäftigung für mich hätte (die Firma hatte gerade fusioniert). So nahm ich die übertragene Elternzeit von meiner Tochter (07.11.2010 – 08.11.2011), in der Hoffnung das die Lage sich in einem Jahr entspannt. Doch leider musste ich feststellen, dass das nicht passierte.
Hinzu kam, dass ich aufgrund der drei Kinder gerne Teilzeit gearbeitet hätte. Mein Chef sagte mir, er habe weder Vollzeit noch Teilzeit eine Stelle für mich. Nach langem hin und her kam es zu einem gerichtlichen Vergleich, so dass ich zum 31.12.2011 nach über 20 Jahren aus dem Unternehmen ausschied.
So hatte ich mir, dass nicht vorgestellt. Ich dachte mein Arbeitsplatz bliebe in der Elternzeit erhalten und ich hätte ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung. Aus betrieblichen Gründen sah so jedoch ganz anderes aus.
Aber es kam noch schlimmer. Ich war noch nie in meinem Leben arbeitslos – nicht einen Tag. Jetzt ging ich zum ersten Mal in meinem Leben zu der Agentur für Arbeit und stellte einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1. Dieser wurde mir abgelehnt, da ich in den letzten 2 Jahren keine 12 Monate versicherungspflichtig war. Ist doch kaum zu glauben. Vorher konnte ich kein Arbeitslosengeld beantragen, weil ich nicht arbeitslos war und jetzt habe ich keinen Anspruch mehr, und das obwohl ich mein „ganzes Leben“ in einem Beschäftigungsverhältnis war.
Ist das wirklich so richtig?