Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 400,- € Job: Urlaubsanspruch/Arbeitszeitenkonto
Cora1978
22.01.2012, 22:29
Guten Abend,
ich möchte mich mit folgender Frage hier an Euch wenden und hoffe, dass mir jemand eine Antwort geben kann.
Ich arbeite seit Dezember 2011 in einem kleinen Unternehmen als kfm. Assistentin. Erst habe ich ein berufliches Praktikum absolviert und bekam dann am 16.01.2012 einen Arbeitsvertrag. Dieser beinhaltet, dass ich 3 Monate Probezeit habe, dass der Vertrag befristet 3 Monate besteht. Was heißt, dass ich nach den ersten 3 Monaten wieder einen neuen AV erhalte, der wiederum für 3 Monate gilt.
Ich arbeite in der Woche 3 Tage á 5 Std. = 15 Std.
Mein Vorgesetzter ist allein in seinem Unternehmen, d.h. jetzt sind wir zu Zweit, da ich als Assistentin über einen 400,- € Job eingestellt wurde.
Im Arbeitsvertrag sind 12 Tage Urlaub aufgeführt. Nun zu meiner Frage:
Ich bin alleinerziehende Mutter eines schulpflichtigen Kindes. Mein Vorgesetzter meinte nun, ich solle Überstunden ansammeln (also mehr als 15 Std. arbeiten), sodass ich, wenn mein Kind im Sommer Ferien hat, auch mehr Urlaubstage in Anspruch nehmen kann, da die 12 Tage dann ja nicht ausreichen.
Ich soll nun morgens 2 Std. für einen anderen mit im Hause ansässigen selbständigen Freund (nicht zu der Firma gehörig, wo ich angestellt bin!) arbeiten und anschließend im Büro meines Vorgesetzten weitere 5 Std. anwesend sein. Ist das rechtens, dass ich dann mehr Stunden in der Woche arbeite, obwohl es nur ein 400,- € Job ist und ich letztendlich ja auch nur 400,- € gezahlt bekomme? Was, wenn ich in der Probezeit doch keine so gute Leistung bringe (auf Provision ausgerichtet...) und mein Vorgesetzter mich kündigt oder ich keine Verlängerung meines Arbeitsvertrags erhalte?
Ich wollte eigentlich einen Minijob angehen, weil ich längere Zeit krank war und langsam in den Beruf zurückkehren "möchte/sollte". Nun würde ich ja doch gleich mit 21 Std. in der Woche einsteigen. Ich trau´ mich nichts zu sagen, weil ich Angst habe, dass ich dann schnell wieder weg bin vom "Fenster". Bin deshalb aber ziemlich hin- und hergerissen ....
Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben.
Im Arbeitsvertrag sind 12 Tage Urlaub aufgeführt.12 Tage pro Jahr ?
Beim Minijob gelten dieselben Gesetze wie bei sozialversicherungspflichtigen Jobs, was den Urlaub angeht.
Überstunden aufzubauen sehe ich jetzt nicht als Problem an, wenn sie vergütet werden und sich ans Arbeitszeitgesetz gehalten wird. Allerdings wäre der Aufbau von Überstunden als Ausgleich für die Nichtgewährung von Urlaub, der Dir eigentlich zusteht, nicht fair.
bockenlg
22.01.2012, 22:58
12 Tage pro Jahr & 3 Tagen pro Woche = 4 Wochen Urlaub
Das ist wirklich nicht viel.
3 Monate Probezeit bei einem 3 Monatsvertrag finde ich auch schon :(
Und danach wieder nur ein 3 Monatsvertrag (vielleicht mit erneuter Probezeit?) :(
Was steht zum Thema Überstunden in deinem Arbeitsvertrag?
Hast du wenigstens feste Arbeitstage, so daß bei Krankheit etc keine Debatten darüber aufkommen, ob das nun dein Arbeitstag war oder nicht!
12 Tage pro Jahr & 3 Tagen pro Woche = 4 Wochen Urlaub
Das ist wirklich nicht viel.Woraus schließt Du, daß das 12 Tage pro Jahr sind? Der TE hat darüber keine Angaben gemacht. Und wenn das so ist, warum sind dann 4 Wochen nicht viel? Das würde genau der gesetzlichen Regelung nach dem Mindesturlaubsgesetz entsprechen!
bockenlg
22.01.2012, 23:19
Normalerweise wird in einem Arbeitsvertrag ein Jahresurlaub angeben. Und wie man es dreht und wendet, etwas anderes kommt hier auch nicht hin.
Ja, es ist die gesetzliche Regelung, aber damit muß es doch nicht viel sein, oder?
Ja, es ist die gesetzliche Regelung, aber damit muß es doch nicht viel sein, oder?Du hast echt ein Talent, die Threads auseinanderzupflücken!
Von Viel oder Wenig hat sicher jeder eine andere Auffassung, aber gesetzlich ist das nunmal so. Kaum jemand hat heutzutage noch bessere Konditionen als die Gesetzlichen in einem Arbeitsverhältnis.
bockenlg
22.01.2012, 23:41
Entschuldige, daß ich für die TEs manchmal nachhake.
Und "Das ist wirklich nicht viel." war ein Teil eines längeren Beitrages. Und gesetzliche Regelung hin oder her: für eine Alleinerziehende, die diverse Ferien abdecken muß, ist es nicht viel. Und so ein Kommentar ist für mcih auch kein "Thread auseinanderpflücken". Ob heutzutage kaum jemand bessere Konditionen hat, kann ich nicht beurteilen. Ich habe 30 Tage bekommen und das ohne zu feilschen. Ich weiß, daß das nicht die Norm ist. Aber es graut mir schon vor der zeit, wenn meine Kleine in die Schule kommt.
Doch nochmal zum Grundthema:
Hattest du dir für die Ferienzeit denn schon etwas überlegt? Spätestens Ostern holt dich doch sonst die Ferienzeit ein.
Ansonsten kannst du deinem Chef ja eine Übergangszeit vorschlagen. Du fängst erstmal mit den vereinbarten 5 Stunden an. Und wenn das gut klappt, machst du auch mehr.
Interessant wäre außerdem, wie dein Lohn mit der Provision aufgebaut ist. Denn bei den "Überstunden" könntest du ja keine Provision erarbeiten. Dann müßte eigentlich dein Stundenlohn höher sein.
für eine Alleinerziehende, die diverse Ferien abdecken muß, ist es nicht viel.Das ist völlig unerheblich. Warum sollte jemand besser gestellt werden als andere, nur weil man ein Kind in die Welt gesetzt hat? Vor dem Gesetz macht das keinen Unterschied!
Und so ein Kommentar ist für mcih auch kein "Thread auseinanderpflücken". Doch! Das ist ein Nebenthema und einfach eine Offenbarung Deiner persönlichen Einstellung dazu. Und ja, ich bin darauf eingegangen. Hätte ich nicht müssen. War nur reine Höflichkeit.
Ob heutzutage kaum jemand bessere Konditionen hat, kann ich nicht beurteilen.Das hat bestimmt noch jemand, aber die bewegen sich wohl nicht in diesem Forum.
Ich habe 30 Tage bekommen und das ohne zu feilschen.Da hast Du Glück gehabt oder einen verständnisvollen Arbeitgeber oder Beides.
Ich weiß, daß das nicht die Norm ist. Aber es graut mir schon vor der zeit, wenn meine Kleine in die Schule kommt.Kein Komentar....
bockenlg
23.01.2012, 00:36
Auf "diese" Höflichkeit kann ich gerne verzichten. Und dein "produktiver" Beitrag in diesem Thread beschränkt sich auf deinen ersten Beitrag und ist sonst, sozusagen, nicht vorhanden (zum Thema Thread zerpflücken).
Einen kleinen Satz bauscht du auf, als wenn es ein Faux-pas ohne Ende wäre.
Und ja, ich finde 4 Wochen Urlaub im Jahr nicht viel. Ich hätte es auch ohne Kind als nicht viel empfunden. Nur wird es als Alleinerziehende eben etwas schwieriger damit auszukommen bzw. man muß mehr organisieren. Damit habe ich nie behauptet, daß diejenigen mehr Urlaub o.ä. zuerkannt werden sollte. Das ist deine Interpretation. Und ich wußte nicht, daß es hier im Forum schon eine Statistik über Urlaubstage gibt. Man kann sich natürlich auch auf den Standpunkt stellen, daß in diesem Forum zu 90% (?) Menschen schreiben, die ALG I oder nichtaufstockend ALG II beziehen. Und die haben überhaupt keinen Urlaub. Aber die kannst du jetzt nicht wirklich als Standard voraussetzen, oder?
Ich bin für heute jedenfalls :weg:.
Und werde mich zu diesem Thema auch nicht mehr auslassen!
... Dieser beinhaltet, dass ich 3 Monate Probezeit habe, dass der Vertrag befristet 3 Monate besteht ...
... Ich arbeite in der Woche 3 Tage á 5 Std. = 15 Std.
... 400,- € Job eingestellt wurde. Im Arbeitsvertrag sind 12 Tage Urlaub aufgeführt ...
Hi Cora1978,
wie ja schon festgestellt worden ist, wird hier das Minimum erfüllt was sicherlich im gesamten nicht gerade als super Arbeitsvertrag gewertet werden kann. Andererseits ist es deine Entscheidung hier mitzuspielen oder zu sagen, da muss er sich jemand anderes suchen bei den Konditionen. Die Kondition im gesamten sind schon mehr als mies (meiner Meinung nach)!
Ich arbeite in der Woche 3 Tage á 5 Std. = 15 Std.
Ich bin alleinerziehende Mutter eines schulpflichtigen Kindes. Mein Vorgesetzter meinte nun, ich solle Überstunden ansammeln (also mehr als 15 Std. arbeiten), sodass ich, wenn mein Kind im Sommer Ferien hat, auch mehr Urlaubstage in Anspruch nehmen kann, da die 12 Tage dann ja nicht ausreichen.
Naja, mehr Urlaubstage in dem Sinn wird es deswegen nicht geben, wenn dann nimmst du deine Überstunden und feierst diese ab. Fraglich aber, ob er dir das "Abfeiern" bzw auch deinen Urlaub dir so genehmigt wie du es gerne hättest.
Wichtig ist hier aber wenn du Überstunden machst, das diese an deinen Arbeitstagen sind und auch ggf nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Wenn du zB jetzt 4 Tage pro Woche arbeiten gehst, dann steht dir automatisch auch mehr Urlaubstage zu.
zB hier mal das Minimum an Urlaub pro Jahr was dir zusteht laut Gesetz:
bei 3 Arbeitstagen pro Woche = min 12 Tage Urlaub
bei 4 Arbeitstagen pro Woche = min 16 Tage Urlaub
Ich soll nun morgens 2 Std. für einen anderen mit im Hause ansässigen selbständigen Freund (nicht zu der Firma gehörig, wo ich angestellt bin!) arbeiten und anschließend im Büro meines Vorgesetzten weitere 5 Std. anwesend sein. Ist das rechtens, dass ich dann mehr Stunden in der Woche arbeite, obwohl es nur ein 400,- € Job ist und ich letztendlich ja auch nur 400,- € gezahlt bekomme?
Probleme sehe ich hier höchstens das mit der Zeiterfassung, gerade weil du hier nicht für deine Firma Überstunden machst, sondern für eine andere.
Das du mehr Stunden arbeitest, das wäre ja ok, weil das Überstunden sind. Letztlich sind Überstunden aber immer freiwillig ! Es sollte aber Vertraglich festgehalten werden, wie mit Überstunden umgegangen wird.
Andererseits ist dein AV ja jetzt eh nicht der Hit (ich mein du verdienst hier eh nur 6,60€/Std), sodass es ggf besser wäre sich einen anderen Job zu suchen, statt hier sich auf solche Spielchen einzulassen. Also das mit dem Arbeiten bei dem Freund deines Arbeitgebers empfinde ich als sehr fragwürdig .....
Was, wenn ich in der Probezeit doch keine so gute Leistung bringe (auf Provision ausgerichtet...) und mein Vorgesetzter mich kündigt oder ich keine Verlängerung meines Arbeitsvertrags erhalte?
Naja, in der Probezeit gelten die Kündigungsfristen für die Probezeit. Auch hast du kein Anrecht das ein befristeter AV immer verlängert werden muss. Aber das sind alles Ausgangssituationen die dir vorab klar seinen sollten, wenn du so einen Vertrag unterschreibst !
Was man sich ggf hier nochmal angucken müsste, wäre dein befristeter Arbeitsvertrag, ob dieser mit Sachgrund oder ohne Sachgrund ist.
Denn ohne Sachgrund darst du max 2 Jahre (bzw auch 8 x 3 Monate) bei ihm Arbeiten bzw darfst meines Wissens vorab auch kein Praktium bei ihm gemacht haben, da dies nur bei Neueinstellung geht.
Mit Sachgrund muss ein Grund angegeben werden, wie zB Zweckbefristung, Vertretung, zur Erprobung, eigener Wunsch, vorübergehender Bedarf oder gerichtlicher Vergleich. Was anderes gibt es hier dann nicht.
Falls er hier einen Fehler gemacht hat, wird aus einem befristeten AV automatisch ein unbefrister AV ! Was dir aber eh nicht viel nützen wird, denn die Kündigungsfristen nach der Probezeit wären auch nicht wesendlich besser und da er ein Kleinunternehmer ist, geht der Kündigungsgrund "betriebsbedingte" fast immer.
Ich wollte eigentlich einen Minijob angehen, weil ich längere Zeit krank war und langsam in den Beruf zurückkehren "möchte/sollte". Nun würde ich ja doch gleich mit 21 Std. in der Woche einsteigen. Ich trau´ mich nichts zu sagen, weil ich Angst habe, dass ich dann schnell wieder weg bin vom "Fenster".
Ganz ehrlich ? Lass dich hier nicht unter Druck setzen ! Wenn du das nicht willst, dann sage das deinem AG auch. Wenn er dich daraufhin kündigt bzw dir keine Verlängerung anbietet, dann ist das halt so und dann suchst du dir eben was neues (was ich dir eh anraten würde, hier immer nebenbei die Augen & Ohren offen zu halten, ob`s nicht was besseres für dich gibt !).
Beziehst du eigentlich noch Alg2-Leistungen ? Wenn ja, dann sei hier mal angemerkt (§10 SGBII Abs 2 Punkt 5) das du ggf auch deinen jetzigen Nebenjob hier aufgeben müsstest für einen anderen Job der dich aus der Bedürftigkeit rausbringt ! Also mit "trau ich mir nicht zu" ist kein Argument für`s JobCenter !
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Cora1978
23.01.2012, 10:44
Hallo,
DANKE für Eure Antworten auf meine Fragen.
Ich bin gerade zurück vom Jobcenter. Der Bearbeiter hat auf meine Fragen nicht wirklich konkret antworten "möchten". Es scheint also so, dass ich gerne mehr Stunden in der Woche (als erlaubt bei 400,- € Verdienst) arbeiten DARF, um die zusätzlichen Urlaubstage hinzuzuführen. Ich bekäme die Überstunden ja nicht vergütet, was im AV strickt schriftlich festgehalten wurde!
Dass ich nur 12 Urlaubstage erhalte, liegt scheinbar daran, dass mein AV auf 6 Monate befristet ist = 3 Monate Probezeit und weitere 3 Monate hinzu. Danach bekomme ich dann für weitere 3 Monate einen neuen AV ausgestellt.
Mein Vorgesetzter möchte sich damit wohl absichern, falls ich wieder erkranke und er dann doch für mich zahlen müsste bzw. dann ja keine Hilfe/Assistenz durch mich erfolgen würde. Ganz schön ausgebufft, was ?!!
Ich werde ihn nun dahingehend ansprechen/anschreiben?, dass ich erst einmal doch bei den offiziellen 15 Stunden bleiben möchte und auch nach den 3 Monaten Probezeit die zus. Std. ansammeln kann. Erst einmal habe ich ja die 12 Tage Urlaub, die ich dann ja in den Osterferien nutzen kann.
Ich fühle mich ein wenig "ausgenutzt" - man stellt einen AN einfach mal so auf 400,- Basis ein und sagt ihm dann durch die Blume, dass er doch Überstunden machen "müsse/sollte", da da ja noch die Ferienzeiten des Kindes sind und die Urlaubstage dann nicht ausreichen "würden" ...
Und schwupp die wupp hat man dann doch eine Teilzeit- bzw. Vollzeitkraft (wenn man nicht aufpasst!) - das ist schon ziemlich frech, finde ich.
Mit dem Vorschlag der Provision, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht so recht. Das hörte sich für mich eher so an, als wolle man mich anfüttern, mir ein paar Brotkrümel hinwerfen, sodass ich auf den Geschmack käme und mich dafür ins Zeug läge ... denn dann sagte man mir, dass es ja eigentlich nicht ginge, da man mir dann wiederum die Provision auf mein ALG II anrechne ... was ja ganz klar ist!
Ich bin ziemlich unschlüssig und werde mich natürlich weiterhin umschauen, ob sich nicht noch etwas Besseres fände. Mal schauen, ob das Schicksal es gut mit mir meint. Aber jetzt setze ich mich an die eMail und schreibe meinem Vorgesetzten, dass ich gerne vorerst doch bei den 15 Std. BEI IHM bleiben würde. Bin gespannt was darauf folgt ....
Dass ich nur 12 Urlaubstage erhalte, liegt scheinbar daran, dass mein AV auf 6 Monate befristet ist = 3 Monate Probezeit und weitere 3 Monate hinzu.
Hi,
also wenn du für 6 Monate 12 Urlaubstage bekommst, dann darfst du dich nicht beschweren, denn das wäre wesendlich mehr als normal üblich.
Normal sind 12 Urlaubstage bei einer 3-Tage-Woche auf`s Jahr gerechnet, was das Gesetz als Minimum dazu sagt. D.h Urlaubsanspruch pro Monat = 1 Urlaubstag
Mein Vorgesetzter möchte sich damit wohl absichern, falls ich wieder erkranke und er dann doch für mich zahlen müsste bzw. dann ja keine Hilfe/Assistenz durch mich erfolgen würde.
Also die Entgeldfortzahlung im Krankeitsfall nach der erfüllten Wartezeit besteht trotzdem und ab der 7.Woche zahlt dann eh die Krankenkasse, sodas es den AG dann auch nix mehr Kostet.
Ich fühle mich ein wenig "ausgenutzt" - man stellt einen AN einfach mal so auf 400,- Basis ein und sagt ihm dann durch die Blume, dass er doch Überstunden machen "müsse/sollte", da da ja noch die Ferienzeiten des Kindes sind und die Urlaubstage dann nicht ausreichen "würden" ...
Es gehören hierzu immer zweit ! Einer der so ein bescheidenes Angebot mach und einer der es akzeptiert ! Also bitte nicht beschweren. Du bist alt genug und kannst Verträge vorab lesen, bevor man sie unterschreibt.
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bockenlg
23.01.2012, 11:45
Was steht in deinem Arbeitsvertrag genau über die Urlaubstage? Meiner Meinung nach werden es 12 Tage auf das Jahr gerechnet sein. Das würde, wie Step schon geschrieben hat, das Minimum sein. Das entspräche 1 Woche Urlaub auf 3 Monate gerechnet bzw. 2 Wochen auf 6 Monate. Wenn du z.B. aber immer Montags arbeitest, dann müßtest du natürlich z.B.für Ostermontag keinen Urlaub nehmen. Deshalb ist es immer besser feste Tage zu arbeiten, weil dann darüber keine Diskussion entstehen kann!
Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, daß Überstunden nicht vergütet werden, heißt es aber nicht automatisch, daß diese später auch "abgebummelt" werden dürfen. Da würde sich eine schriftliche Zusatzvereinabarung empfehlen. Denn mündliche Absprachen kannst du nicht nachweisen und manchmal steht am Ende eines Vertrages auch eine Klausel, daß Absprachen der Schriftform bedürfen!
Ich persönlich finde eine Überstundenregelung super. Damit hättest du eben die Möglichkeit, mehr "Freizeit" zu bekommen, einen Job zu machen, dem Kind gerecht zu werden und gleichmäßig 400€ Einkommen zu haben. In Bauberufen ist dieses z.B. durchaus üblich um Winterausfälle abzupuffern. Nur mußt du dich selbst einschätzen, ob Überstunden für dich gesundheitlich okay sind. Und wenn du nicht mehr "Urlaub" in den Sommerferien brauchst, dann kannst du das deinem Arbeitgeber ja auch sagen.
Cora1978
23.01.2012, 12:00
Also jetzt bin ich etwas verunsichert.
Ich habe angenommen, dass man bei einem minijob jährlich 24 urlaubstage bekäme, was bedeutet, dass ich, weil ich ja erst mal einen befristete AV von 6 Monaten erhalten habe 12 Urlaubstage für die 6 monate erhalte. Ist das korrekt so? Wenn ich dann nach den 6 Monaten einen AV von befristet 3 Monate bekäme, würde ich sozusagen nochmal 6 Urlaubstage erhalten. Ist das richtig? Oder bekomme ich nur 12 Tage für das gesamte Jahr Urlaub???
Ich lese gerade in meinem AV "Mindesturlaub von 12 Arbeitstagen im KalenderJAHR! - ausgehend von einer 3-Tage-Woche.
Ausserdem steht in meinem AV "Der AN verpflichtet sich, sofern betriebliche Belange dies erfordern, Überstunden im Monat zu leisten. Diese Überstunden werden auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben und durch Freizeit ausgeglichen."
Also bedeutet das widerrum, dass ich Überstunden machen MUSS, wenn mein Chef dies "verlangt"??? Super. Ich habe gerade eine eMail an ihn geschrieben mit folgendem Inhalt...
Sehr geehrter Herr ... ,
ich habe mir in den letzten Tagen noch einmal Gedanken über die Arbeitszeiten und Überstunden gemacht und bin zu dem Entschluss gekommen, doch erst mal mit den 15 Arbeitsstunden pro Woche je 5 Std. 3 Tage die Woche (dienstags, mittwochs und donnerstags), bei Ihnen, weiterzumachen. Ich möchte gerne gute Arbeit leisten, mich voll und ganz auf meine Projekte und Aufgaben bei Ihnen konzentrieren können und mich nicht überfordern. Ich würde dann zukünftig um 10 Uhr ins Büro kommen und um ca. 15 Uhr in den Feierabend gehen, wenn Ihnen das recht ist.
Ich hoffe, auf Ihr Verständnis.
bockenlg
23.01.2012, 12:26
24 Urlaubstage entsprechen bei einer 6-Tage-Woche 4 Wochen Urlaub im Jahr. Die bekommst du ja auch. Aber weil du nur 3 Tage arbeitest, sind eben auch nur 12 Tage nötig, um diese 4 Wochen zu erreichen. Für Montag, Freitag und Samstag brauchst du keinen Urlaubstag, da du ja sowieso frei hast. Du hast für 6 Monate 6 Urlaubstage zur Verfügung.
Das Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden ist okay.
Und ja, du hast dich zu Überstunden verpflichtet. Aber nur solange betriebliche Belange es erfordern. Dann müßte dir dein Chef schon nachweisen, daß das Ausleihen an seinen Kumpel betrieblich erforderlich ist.
Für nächstes mal gilt: Vertrag besser durchlesen bevor man unterschreibt!
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