PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit ALG1 ?


JD
18.10.2005, 16:44
Wenn jemand eine Sperrzeit in Sachen ALG 1 erhält und ab einem bestimmten Zeitraum keine ALG1 Leistungen mehr erhält, ist dann der ALG2-Träger verpflichtet Leistungen zu erbringen?

Oder kann der ALG2 Leistungsträger auch dengleichen Sperrzeitgrund der Agentur für Arbeit verwenden und nicht zahlen?

Folgender Brief ist Grund der Frage:

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Absenkung bzw. Wegfall des Arbeitslosengeldes II

Sehr geehrter...,

der Ihnen zustehende Anteil des ALG2 wird gem. §31 Abs. 4 Nr.3a (SGB II) für die Zeit vom....in der ersten Stufe um 100% abgesenkt.

Daraus ergibt sich eine maximale Senkung i.H.v. 345, 00 €.

Begründung:

Sperrzeit der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit hat nach §144 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) den Eintritt einer Sperrzeit in Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld festgestellt. (vgl. Sperrzeitbescheid vom...)

Das würde ja bedeuten, dass man mehrere Monate tatsächlich GAR NICHTS erhhalten würde. Nicht einmel die einstige Sozialhilfe. Was soll man da machen? Wenn die Arbeitslosigkeit bis dahin bestehen bleibt, wird man ja im wahrsten Sinne des Wortes verhungern!



Sehr wichtig noch zu erwähnen ist, dass sich die genannte Sperrzeit wie folgt ergeben hat:

Im Januar arbeitslos geworden! Im Juni erst gemeldet. ALG1 wurde dann dementsprechend gezahlt bis 20. November. Ist die Sperrzeit nicht dann schon eingetreten und ab 20. November gar nicht mehr vorhanden?

StephanK
18.10.2005, 17:21
Entweder ist das ein "Fehler vom Amt" oder es steckt noch mehr an Konflikt-Geschichte dahinter.
"In der ersten Stufe" gibt es eine Absenkung um 30 %, und es gibt durchaus einen Mechanismus, der das vom Arbeitslosengeld/ SGB III in's Arbeitslosengeld II/SGB II weiterträgt:

§ 31 SGB II . Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn (...).

(4) Die Absätze 1 und 3 gelten entsprechend (...)
3. bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
a) dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit den Eintritt einer Sperrzeit oder das Erlöschen des
Anspruchs nach den Vorschriften des Dritten Buches festgestellt hat oder
b) der die in dem Dritten Buch genannten Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit erfüllt, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs
auf Arbeitslosengeld begründen.

Also: es gibt durchaus Alg II, wenn auch - in Fortsetzung der Sanktion, die die Arbeitsagentur verhängt hat - nur abgesenkt.
Falls Du unter 25 sein und bei den Eltern wohnen solltest, kann es allerdings auch zu einer 100 %igen Absenkung kommen - aber nur nach Vorwarnung.

JD
18.10.2005, 17:29
Also so ist das exakt gelaufen:

Im Januar eingetretene Arbeitslosigkeit durch eigene Kündigung.
Im Juni ALG2 baeantragt. Zwischenzeitlich wurde der Anspruch auf ALG1 festgestellt und Agentur f. Arbeit erstattete das bereits bezahlte ALG2.
Die Agentur f. Arbeit sagte "Bis 20. November haben Sie Anspuch. Sie haben viele Anspruch-Tage durch das verspätete Melden versäumt."

Jetzt müsste ich ab 20.11. doch locker ALG2 weiter bekommen, da ich doch quasi mit der Agentur f. Arbeit ab dann NICHTS mehr zutun habe, oder?
Und dann dieser Brief heute..."kein ALG 2 mehr"

JD
18.10.2005, 20:37
ALG2 wird in Sachen Lebensunterhalt ja eingestellt. Aber Miete zahlen sie weiterhin. Was ist wenn ich jetzt einen 400 Euro Job annehme?

Sie geben mir ja eh nix. Also heisst das ich verdiene 400€ und sie können auch NICHTS abziehen.
Dann hab ich Miete von denen und 400e für mich.

Betroffener
19.10.2005, 00:46
JD,

Vorsicht - das geht alles nach Bedarf. Wenn Du jetzt einen 400 € Minijob hast, gelten ab dem 1. 10. und ab einer neuen ALG II Periode (trifft bei Dir wohl aktuell nicht zu) sodass Du nach der alten Regelung behandelt wirst. Wenn es irgendwelche Überhänge geben sollte, werden Dir die womöglich auch noch abgezogen. Dann stellt sich auch noch die Frage nach der Krankenversicherung, wenn es nur noch eine Mietzahlung gibt.

Da hast Du Dich mit Deiner verspätenen Arbeitslosmeldung zusammen mit der Eigenkündigung so richtig in die S....... geritten.

JD
19.10.2005, 20:19
Kriegen die das überhaupt raus? Ein 400€ Job wird doch nirgends gemeldet und ist ohne Lohnsteuerkarte.
Was soll der ganze Mist. Ich kann ja dann nicht einmal meine Stromrechnung bezahlen.

Betroffener
20.10.2005, 12:37
JD,

dann gehe doch mal auf die Seiter der Minijob-Zentrale und informiere Dich richtig. Dein Arbeitgeber muss Dich auf jeden Fall dort anmelden und auch über die die Pauschalabgabe leisten.

http://www.minijobzentrale.de