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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bitte nicht schimpfen, bin ziemlich ahnungslos........


resibisi
18.10.2005, 20:35
......da das Thema ALG ll uns bisher nicht so interessierte, da wir davon ausgingen, dass sowieso keine Ansprüche bestehen.
Nun hörten wir von einem Kumpel, dass wir doch einen Antrag stellen sollen:
Hier die etwas längere Geschichte......
Unsere Tochter ist 20 und macht seit September ein freiwilliges soziales Jahr nach dem Abitur im Juni.
Sie bekommt 250 Euro und wir noch Kindergeld.
Da sie einen Freund hat, der auch noch in der Nähe ihrer Arbeitsstelle wohnt, ist sie seit September zu ihm gezogen.
Er ist Ire ( EU) und schlägt sich so seit 2 Jahren durch.
Er hätte meiner Meinung nach schon lange mal Sozialleistungen beantragen sollen, wollte das aber nicht und alles allein schaffen.
Inzwischen kann er sich immerhin einigermaßen über Wasser halten, hat nen Job im Pub.
Die beiden wohnen in einer größeren 2-Zimmerwohnung, so dass eine WG möglich wäre.
Sie ist allerdings nicht bei ihm gemeldet , sondern bei uns und am WE zu Hause.
Natürlich kann sie von dem bisschen Geld absolut nicht leben.

Jetzt meine Fragen:
-Besteht überhaupt ein Anspruch bei einem freiwilligen sozialen Jahr?
(Sie ist ja 8 Stunden beschäftigt)
-Vom Arbeitsamt wurde gesagt, wir wären bis zum 25. LJ unterhaltspflichtig.
Ist das auch bei einer eigenen Wohnung so?
-Wie sollten wir uns überhaupt mit der Wohnsituation verhalten?
-Werden unsere Vermögensverhältnisse geprüft oder die ihres Freundes?

Also, ihr seht, bei mir herrscht ziemlicher Nebel, befürchte aber, dass sie nichts bekommen wird ....

Ich würde mich sehr über kurzfristige und hilfreiche Antworten freuen.

Resi

StephanK
19.10.2005, 09:35
:welcome: Resi,
keine Bange - ausgeschimpft wird hier niemand... :D Jetzt meine Fragen:
-Besteht überhaupt ein Anspruch bei einem freiwilligen sozialen Jahr?
(Sie ist ja 8 Stunden beschäftigt) Eine durchaus berechtigte Frage, die sich leider nur etwas allgemein beantworten lässt. Das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II), das die Regelungen zum Alg II enthält, setzt Erwerbsfähigkeit voraus und definiert diese so: "Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Nun könnte man bei einem jungen, gesunden Menschen ja vielleicht sagen, dass sich zu den acht FsJ-Stunden am Tag noch mal drei Stunden Nebenjob draufpacken ließen - aber das stößt schon sehr an Grenzen...

-Vom Arbeitsamt wurde gesagt, wir wären bis zum 25. LJ unterhaltspflichtig. Das ist zwar etwas unpräzis, aber im Ergebnis schon richtig. So lange sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, seit Ihr als Eltern in der sog. gesteigerten Unterhaltspflicht, d.h. Ihr müsst notfalls auch Einschränkungen in der eigenen Lebensführung hinnehmen. Wenn Alg II bezahlt würde, hätte das nur zur Folge, dass der Alg II-Träger an Euch Eltern herantritt und das Geld, das er Eurer Tochter auszahlt, von Euch zurückholt oder dies zumindest versucht.

Ist das auch bei einer eigenen Wohnung so?Ja, allerdings der verwaltungsmäßige Mechanismus dann anders. Näheres dazu findet sich hier bei Info Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25); das ist allerdings aus dem Blickwinkel Eurer Tochter geschrieben (weil hier mehr Töchter als Mütter anfragen... :wink:), so dass Du bitte "umdenken" musst.

-Wie sollten wir uns überhaupt mit der Wohnsituation verhalten?Wie ist das gemeint? Diese Frage verstehe ich leider nicht so recht.

-Werden unsere Vermögensverhältnisse geprüft oder die ihres Freundes?In jedem Fall müsste sie bei Antragstellung Angaben über das elterliche Einkommen und Vermögen machen. Die finanzielle Situation ihres Freundes würde nur dann eine Rolle spielen, wenn die beiden eine sog. eheähnliche Gemeinschaft bilden würden. Das ist zwar mit einiger Sicherheit nicht so, wird aber von den Alg II-Trägern trotzdem gerne unterstellt, so dass dadurch eine zusätzliche Konfliktlinie entstehen könnte.