resibisi
18.10.2005, 20:35
......da das Thema ALG ll uns bisher nicht so interessierte, da wir davon ausgingen, dass sowieso keine Ansprüche bestehen.
Nun hörten wir von einem Kumpel, dass wir doch einen Antrag stellen sollen:
Hier die etwas längere Geschichte......
Unsere Tochter ist 20 und macht seit September ein freiwilliges soziales Jahr nach dem Abitur im Juni.
Sie bekommt 250 Euro und wir noch Kindergeld.
Da sie einen Freund hat, der auch noch in der Nähe ihrer Arbeitsstelle wohnt, ist sie seit September zu ihm gezogen.
Er ist Ire ( EU) und schlägt sich so seit 2 Jahren durch.
Er hätte meiner Meinung nach schon lange mal Sozialleistungen beantragen sollen, wollte das aber nicht und alles allein schaffen.
Inzwischen kann er sich immerhin einigermaßen über Wasser halten, hat nen Job im Pub.
Die beiden wohnen in einer größeren 2-Zimmerwohnung, so dass eine WG möglich wäre.
Sie ist allerdings nicht bei ihm gemeldet , sondern bei uns und am WE zu Hause.
Natürlich kann sie von dem bisschen Geld absolut nicht leben.
Jetzt meine Fragen:
-Besteht überhaupt ein Anspruch bei einem freiwilligen sozialen Jahr?
(Sie ist ja 8 Stunden beschäftigt)
-Vom Arbeitsamt wurde gesagt, wir wären bis zum 25. LJ unterhaltspflichtig.
Ist das auch bei einer eigenen Wohnung so?
-Wie sollten wir uns überhaupt mit der Wohnsituation verhalten?
-Werden unsere Vermögensverhältnisse geprüft oder die ihres Freundes?
Also, ihr seht, bei mir herrscht ziemlicher Nebel, befürchte aber, dass sie nichts bekommen wird ....
Ich würde mich sehr über kurzfristige und hilfreiche Antworten freuen.
Resi
Nun hörten wir von einem Kumpel, dass wir doch einen Antrag stellen sollen:
Hier die etwas längere Geschichte......
Unsere Tochter ist 20 und macht seit September ein freiwilliges soziales Jahr nach dem Abitur im Juni.
Sie bekommt 250 Euro und wir noch Kindergeld.
Da sie einen Freund hat, der auch noch in der Nähe ihrer Arbeitsstelle wohnt, ist sie seit September zu ihm gezogen.
Er ist Ire ( EU) und schlägt sich so seit 2 Jahren durch.
Er hätte meiner Meinung nach schon lange mal Sozialleistungen beantragen sollen, wollte das aber nicht und alles allein schaffen.
Inzwischen kann er sich immerhin einigermaßen über Wasser halten, hat nen Job im Pub.
Die beiden wohnen in einer größeren 2-Zimmerwohnung, so dass eine WG möglich wäre.
Sie ist allerdings nicht bei ihm gemeldet , sondern bei uns und am WE zu Hause.
Natürlich kann sie von dem bisschen Geld absolut nicht leben.
Jetzt meine Fragen:
-Besteht überhaupt ein Anspruch bei einem freiwilligen sozialen Jahr?
(Sie ist ja 8 Stunden beschäftigt)
-Vom Arbeitsamt wurde gesagt, wir wären bis zum 25. LJ unterhaltspflichtig.
Ist das auch bei einer eigenen Wohnung so?
-Wie sollten wir uns überhaupt mit der Wohnsituation verhalten?
-Werden unsere Vermögensverhältnisse geprüft oder die ihres Freundes?
Also, ihr seht, bei mir herrscht ziemlicher Nebel, befürchte aber, dass sie nichts bekommen wird ....
Ich würde mich sehr über kurzfristige und hilfreiche Antworten freuen.
Resi