Macmike
19.10.2005, 09:30
Hallo,
kann ein Arbeitgeber eine fristlose Kndigung aussprechen, weil beim Stundennachweis falsche Zeiten zu ungunsten den Arbeitgebers angegeben wurden?
Erfüllt das den Tatbestand des Betruges und ist Grund für eine fristlose Kündigung ohne vorherige schriftliiche Abmahnung?
Ist es dem Arbeitnehmer darüber hinaus möglich, unter diesen Gesichtspunkten eine Abfindung einzuklagen?
Vielen Dank.
Macmike
kann ein Arbeitgeber eine fristlose Kndigung aussprechen, weil beim Stundennachweis falsche Zeiten zu ungunsten den Arbeitgebers angegeben wurden?
Erfüllt das den Tatbestand des Betruges und ist Grund für eine fristlose Kündigung ohne vorherige schriftliiche Abmahnung?
Ist es dem Arbeitnehmer darüber hinaus möglich, unter diesen Gesichtspunkten eine Abfindung einzuklagen?
Vielen Dank.
Macmike