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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muß ich bei ALG1 von einer erhaltenen Abfindung zehren?


ich
20.10.2005, 17:28
Hallo allerseits!
Bekomme eine ansehnliche Abfindung nach einem Aufhebungsvertrag.Habe dann erstmal 12 Wochen sog. Sperrzeit.Aber dann??????????Der eine sagt dies ,der andere das.Bekomme ich dann ab der 13. Woche ALG1 oder habe ich eine längere Sperrzeit oder muß ich von der Abfindung zehren.Ist für mich wirklich wichtig wenn mir jemand helfen könnte!
Danke im vorraus

Betroffener
20.10.2005, 21:10
:welcome: ich,

Leider verringert eine Sperrzeit auch immer die Dauer des Leistungsanspruches - meist um den gleichen Prozentsatz.

Die Leistungszeiten findest Du hier unter ALG I: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

Die Arbeitsagentur meint dazu:
Presse Info 122/03 vom 04/11/2004
Wie wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet
Zurzeit stellt sich diese Frage leider häufig. In einer Firma stehen Entlassungen an. Im Rahmen der auszusprechenden Kündigungen werden den Arbeitnehmern Abfindungen zugesagt oder dies ist Gegenstand möglicher Aufhebungsverträge. Die Betroffenen möchten nun möglichst vorher wissen, ob sich diese Abfindungen negativ auf das zu erwartende Arbeitslosengeld auswirken. Für die Beantwortung dieser Frage ist maßgeblich, ob bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist eingehalten wurde. Ist dies der Fall, wird die Abfindung in keiner Weise auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es ist im Übrigen unerheblich, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausging oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Wurde die für den Arbeitgeber geltende Kündigungsfrist dabei nicht eingehalten, so wird ein Teil der Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Der Arbeitnehmer erhält dann erst ab einem späteren Zeitpunkt Arbeitslosengeld. Je älter der Arbeitnehmer ist und je länger er im Betrieb beschäftigt war, desto geringer ist der Anteil der Abfindung, der angerechnet wird. Für konkrete Auskünfte im Einzelfall empfiehlt es sich, dass Arbeitnehmer sich direkt an ihre zuständigeder Agentur für Arbeit wenden. Vor Ort stehen so genannte Leistungsberater zur Verfügung, die diese Auskünfte gerne geben.
Worauf Du aber dringend achten solltest, ist Deine Steuererklärung schnellstmöglich zu erstellen, sobald dies für 2005 möglich ist, damit zu erwartende Rückzahlungen später nicht in einem möglichen ALG II Zeitraum fallen können - falls es dazu kommen sollte.