Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzugskosten - Maklergebühren - Provision
Mausezahn
18.11.2006, 13:58
Hallo an alle!
Leider müssen wir - nach knapp 1 Jahr Wohnzeit - aus unserer von der ARGE genehmigten Wohnung ausziehen, da der Eigentümer Eigenbedarf angemeldet hat. Einen Tag nach Erhalt der Kündigung waren wir bei der Vertretung unserer Sachbearbeiterin (unsere befindet sich zur Zeit im Urlaub) und legten ihr die Kündigung vor. Gleichzeitig baten wir um die Erlaubnis zum Umzug und fragten nach, was die Wohnung denn kosten dürfe usw.
Die Vertreterin erklärte uns, dass uns 90 qm zustünden (wir sind zu viert) und die Gesamtmiete (Kaltmiete u. Nebenkosten) nicht höher als 639 € liegen dürfe, zuzüglich 1 € Heizkosten pro qm. Soweit so gut. Die evtl. Übernahme einer Kaution sagte sie uns als Darlehen zu (das haben wir auch schriftlich). Auch die Übernahme der Kosten für einen Umzugswagen wurde uns genehmigt.
Jetzt hat man es als Hartz-IV-Empfänger natürlich nicht so leicht, eine neue Wohnung zu finden. Deshalb fragte mein Mann nach, ob wir die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen könnten, für den Fall, das wir kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist noch keine Wohnung gefunden hätten. Das wurde uns abgelehnt.
Meine Frage ist nun, ob das tatsächlich so ist.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende an alle
Mause
Die Ägypter
19.11.2006, 07:32
Jetzt hat man es als Hartz-IV-Empfänger natürlich nicht so leicht, eine neue Wohnung zu finden. Deshalb fragte mein Mann nach, ob wir die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen könnten, für den Fall, das wir kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist noch keine Wohnung gefunden hätten. Das wurde uns abgelehnt.
Meine Frage ist nun, ob das tatsächlich so ist.
Das würde ich schriftlich beantragen ca. 6 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der ArGe eingehend - als Anlage anbei: Kündigung der jetzigen Wohnung in Kopie - Zusagen, die euch schriftlich vorliegen - ebenfalls in Kopie und weiterhin die bislang von euch erfolgten Eigenbemühungen. Lasst euch die Übergabe des Antrages dann auf identischer Kopie bestätigen.
Wie lange dauert die Kündigungsfrist = wieviel Zeit bleibt euch noch?
PS. Da ihr mit einer Vertretung eurer SB gesprochen habt, würde ich auf jeden Fall noch auf schriftliche Zusagen bestehen und zwar zum Einen, das der Umzug notwendig ist, aufgrund der Kündigung wegen Eigenbedarfs.... und auch die Angemessenheitsgrenzen der neuen Wohnung lasst euch lieber schriftlich aufgeben...
Weiterhin unbedingt daran denken, den Mietvertrag vor Unterschrift bei der ArGe vorzulegen - und auch hier eine Bestätigung in Schriftform verlangen, das die zu zahlende Gesamtmiete angemessen ist und vollumfänglich durch die ArGe übernommen/bewilligt wird.
Mausezahn
19.11.2006, 08:22
Guten Morgen Kirstin!
Schriftlich haben wir bisher von der ARGE folgendes:
- die Größe der Wohnung
- die Mietkosten und deren Übernahme
- die Übernahme einer evtl. Kaution als Darlehen
- die Übernahme eines Mietwagens für den eigentlichen Umzug, nach Vorlage
von 2 Kostenvoranschlägen
- evtl. Renovierunskosten sind aus dem Regelsatz zu decken.
Leider haben wir aber auch schon schriftlich, dass die ARGE die Maklergebühren - bzw. Provision nicht übernehmen.
Als wir nach Erhalt der Kündigung bei der ARGE waren, haben wir die Kündigung in Orginal und Kopie mitgenommen, sowie einen schriftlichen Antrag in Orginal und Kopie der oben beantragten Dinge. Daraufhin erhielten wir gestern ein Schreiben von der ARGE, mit der Wohnungsgröße, -kosten, usw. Aber halt auch, dass sie den Makler nicht übernehmen.
Was mich allerdings wundert ist, dass der Brief der ARGE wieder von einer anderen Fallmanagerin unterschrieben wurde. Das war nicht die Vertretung unserer Fallmanagerin.
Auf jeden Fall werden wir, bevor wir einen Mietvertrag unterschreiben (sofern uns überhaupt jemand eine Wohnung anbietet), damit zur ARGE gehen und uns schriftlich bestätigen lassen, dass die Wohnung angemessen ist.
Aber ich komme mit einem noch nicht so ganz klar.
In dem Brief steht ja, dass uns bis 90qm bei 4 Personen zustehen würden und dann die Heizkosten 1€/qm betragen dürfen. Weiter steht in dem Brief, dass wir eine Gesamtmiete, also Kaltmiete + Nebenkosten) von 639€ ansetzen dürfen bei der Wohnungssuche.
Angenommen, wir finden nun eine Wohnung, die vielleicht 80 qm hat, dann weiß ich genau, dass die Heizkosten 80€ betragen dürfen. Aber sind für 80 qm auch 639€ angemessen oder muß ich dann den Quadratmeterpreis ausrechnen, um zu schauen, ob sie angemessen ist?
Ich hoffe, dass war jetzt nicht zu verworren.
Liebe Grüße und einen schönen Sonntag
Mause
P.S. Du fragtest, wie lange wir noch Zeit haben, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Im Moment sitzt uns die Zeit noch nicht so sehr im Nacken, trotzdem wäre ich froh, wir hätten schon etwas gefunden. Wir haben noch bis Ende Februar Zeit.
Hallo Mausezahn,
vielleicht hilft Dir die KdU-Richtlinie von Kölle schon etwas weiter:
hier als PDF-Datei (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Koeln.pdf)
Gruss
Mausezahn
22.11.2006, 12:01
Hallo effge!
Danke dir für den Link aus Kölle.
Der hilft mir weiter. Ich denk ja mal, dass man das in der Nähe von Kölle ähnlich macht, wie in Kölle selbst.
Genaueres weiß ich aber erst heute Nachmittag. Dann darf ich "endlich" zur ARGE und selbst nachfragen.
Liebe Grüße
Mause
StephanK
22.11.2006, 13:06
Ich denk ja mal, dass man das in der Nähe von Kölle ähnlich macht, wie in Kölle selbst.Vorsicht :!: Jeder Kreis macht das für sich, also kann z.B. im rheinisch-bergischen oder dem Rhein-Erft-Kreis etwas ganz anderes gelten. Fragt lieber ganz konkret bei Eurer ARGE nach!
Die Kosten eines Maklers sollen übernommen werden, wenn der Umzug notwendig ist (das ist geklärt) und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann (so heißt es wörtlich im Gesetz). Du hattest Deine Frage sinnvollerweise genau auf den Fall beschränkt, dass "es knapp wird"; je nach dem, wieviel Zeit Ihr bis Ablauf der Kündigungsfrist habt, solltet Ihr durchaus noch mal nachfragen. "Sollen" bedeutet in der Gesetzessprache so viel wie "müssen, außer im Ausnahmefall".
Also erst mal selbst suchen (und Eure Suche dokumentieren!) - und wenn sie erfolglos bleibt, hakt noch mal nach wegen der Maklerkosten und legt dann Unterlagen über die bis dahin erfolglose Wohnungssuche vor.
Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!
Da hat StephanK Recht.
Sorry, habe Nähe Köln übersehen. :oops:
Mausezahn
22.11.2006, 13:30
Ihr Lieben!
Danke für eure Antworten.
Mein Mann kam eben von der ARGE und es ist tatsächlich so, dass der Rhein-Erft-Kreis es anders als Kölle macht.
Wir dürfen nach einer Wohnung suchen, die in der Gesamtmiete inkl. der Nebenkosten bis 639 € kosten, plus 1 € Heizkosten/qm. Man geht hier bei der ARGE von der Anzahl der Personen aus.
Für uns heißt das natürlich, dass wir in einem ganz anderen Rahmen jetzt suchen können.
Unsere Wohnungssuche ist vom 1. Tag an in einer - mittlerweile ziemlich breiten - Excel-Tabelle dokumentiert und wird der ARGE auch vorgelegt, für den Fall, dass wir bis kurz vor knapp keine Wohnung finden sollten.
Mein größter Horror ist es ja, dass wir mit 2 Kindern im Obdachlosenheim landen - drückt uns also die Daumen.
Liebe Grüße
Mause
StephanK
22.11.2006, 14:28
Na, anscheinend bewegt sich doch was :engel:Unsere Wohnungssuche ist vom 1. Tag an in einer - mittlerweile ziemlich breiten - Excel-Tabelle dokumentiert und wird der ARGE auch vorgelegt, für den Fall, dass wir bis kurz vor knapp keine Wohnung finden sollten.Das finde ich sehr vernünftig und wünsche Euch viel Glück und ein gutes Händchen bei der Wohnungssuche!
Mausezahn
23.11.2006, 07:21
Mein Mann kam eben von der ARGE und es ist tatsächlich so, dass der Rhein-Erft-Kreis es anders als Kölle macht.
Ich sollte mich in meiner Antwort vielleicht etwas genauer ausrücken, da ich ja nicht für den gesamten Rhein-Erftkreis sprechen kann. Zumindest hier in Brühl ist es so, dass man es anders macht als in Kölle.
Vielleicht hier auch noch ein Tipp, für alle, die auch auf Wohnungssuche sind. Sprecht mal eure zuständige ARGE an, ob sie bereit wären, euch schriftlich zu geben, dass sie bereit sind, die Miete an den Vermieter direkt zu überweisen, anstatt zu euch. Einige Wohnungsbaugesellschaften sehen in einem solchen Fall von einer Schufa-Auskunft ab und ihr habt größere Chancen auf eine Wohnung dieser Gesellschaft.
Liebe Grüße
Mause
Mausezahn
09.12.2006, 09:53
Ihr Lieben,
seit ich das letzte Mal hier schrieb, hat sich einiges in Sachen Wohnung und Umzug getan.
Es hat sich herausgestellt, dass unser Vermieter - welcher mittlerweile auch Ex-Nachbar ist - gar keine Kündigung vom Eigentümer bekommen hat. Allerdings ist er nach diversen Lügen seinerseits ausgezogen, nicht ohne einen dicken Streit mit dem Eigentümer vom Zaun zu brechen.
Wir selbst waren zwischenzeitlich beim Mieterschutzbund, der uns erklärte, dass unsere Kündigung keinerlei Rechtsgrundlage hat, da aus dem Mietvertrag nicht hervor geht, dass es sich um einen Untermietvertrag handelt, geschweige denn, dass es einen Passus gibt, aus dem hervor geht, dass unser Mietverhältnis endet, wenn das Hauptmietverhältnis endet.
So - nach einigen Gesprächen mit dem Eigentümer des Hauses sieht es so aus, dass wir in unserer Wohnung bleiben dürfen - zumindest erst mal von Eigentümerseite aus. Er will am Montag mit dem Mietvertrag zu uns kommen.
Jetzt ist es so, dass wir zwar in der Wohnung bleiben können, uns aber trotzdem verkleinern, da wir bisher ein Zimmer außerhalb der Wohung, aber innerhalb des Hauses hatten. Dieses Zimmer haben wir jetzt nicht mehr. Der Eigentümer plant diverse Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im und am Haus, die unter anderem auch unsere Wohnung betreffen. Infolgedessen wird sich die Miete wohl leicht erhöhen, trotz Verkleinerung und ohne Umzug. Trotzdem wird die Miete im ARGE-Niveau bleiben.
Wie machen wir der ARGE klar, dass wir in der Wohnung bleiben dürfen, uns trotzdem verkleinern und die Miete auch noch leicht steigt?
Ich habe nämlich Angst davor, dass die ARGE uns den Mietvertrag nicht genehmigt, wenn wir nächste Woche mit dem Vertrag dort sind.
Liebe Grüße
Mause
StephanK
09.12.2006, 10:30
Wie machen wir der ARGE klar, dass wir in der Wohnung bleiben dürfen, uns trotzdem verkleinern und die Miete auch noch leicht steigt?Ich denke, genau so, wie Du das hier im Forum erklärt hast. Ich hab's jedenfalls verstanden, und das sollte auch den ARGE-Mitarbeitern gelingen... Von der Mietsteigerung muss jetzt noch nicht die Rede sein, denn die wird ja erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten auf Euch zukommen. :engel:
Ich seh da ein kleines Problem beim bestehenden Mietvertrag!
geschweige denn, dass es einen Passus gibt, aus dem hervor geht, dass unser Mietverhältnis endet
Dann ist der Mietvertrag mit dem bisherigen „Vermieter“ ja noch gültig.
:confused:
Mausezahn
09.12.2006, 10:49
Ich seh da ein kleines Problem beim bestehenden Mietvertrag!
Dann ist der Mietvertrag mit dem bisherigen „Vermieter“ ja noch gültig.
:confused:
Auch das liegt mir im Magen. Allerdings weiß die ARGE (bisher) nicht, dass der Hauptmieter keine rechtsgültige Kündigung bekommen hat. Die ARGE hat nur die Kündigung, die der Hauptmieter uns gegeben hat.
Wegen der Sanierungsarbeiten sieht es so aus, dass diese bereits laufen und zum Jahresende abgeschlossen sein werden. Unser neuer Mietvertrag soll am 01.01.2007 beginnen.
StephanK
09.12.2006, 11:10
Ich denke, dass die Frage, wer nun "richtiger" Vermieter ist oder wie die vertraglichen Verhältnisse im einzelnen gestaltet sind, für die ARGE nicht interessant ist, sondern dass sie schwerpunktmäßig die Wohnung als solche betrachtet. Insofern gibt es aber "nur" die Änderung durch die Sanierungsarbeiten, und auch die sind für die ARGE nur dann interessant, wenn sie zur einer Mieterhöhung führen.
Mausezahn
09.12.2006, 11:42
Wie wir jetzt wissen, hat der Eigentümer überlegt, dem Hauptmieter zu kündigen, da er die Miete nur unregelmässig oder in Raten zahlte. Dies hat er ihm per E-Mail mitgeteilt. Zu einer rechtsgültigen Kündigung ist es von Seiten der Eigentümer aber nie gekommen.
Der Hauptmieter zog vor 2 Wochen aus und wir sind ja seit wir von der angeblichen Kündigung wissen, auf Wohnungssuche.
Der Eigentümer hat uns gesagt, dass wir ruhig wohnen bleiben können und seine Tochter die andere Wohnung im Haus beziehen wird. Insofern ist der Kündigungsgrund, der in unserer Kündigung steht, ja fast berechtigt.
Seit der Hauptmieter ausgezogen ist, laufen die Arbeiten hier im Haus.
Der Eigentümer möchte halt einen neuen Vertrag mit uns machen und der muß ja dann - bevor wir ihn unterschreiben - von der ARGE genehmigt werden. Ich habe keine Ahnung davon, wieviel Mietrechtwissen die Mitarbeiter unserer ARGE hier haben.
StephanK
09.12.2006, 12:35
Ich glaube wirklich, dass Du Dir den Kopf über etwas zerbrichst, das gar nicht so problematisch ist. Im Gesetz heisst es nämlich Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des (...) kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.Das bezieht sich also ganz eindeutig auf einen Umzug. Bei Dir geht es aber nicht um den Vertrag für eine neue Unterkunft, sondern um einen neuen Vertrag für die "alte" Unterkunft - und das ist ein Unterschied.
Einen Wechsel gibt's nur in der Person des Vermieters, nicht aber hinsichtlich der Wohnung. Deswegen bist Du auch nicht mal verpflichtet, der ARGE überhaupt irgendetwas mitzuteilen (es sei denn, Deine Miete würde direkt an den Vermieter überwiesen statt an Dich ausgezahlt, aber dieser Sonderfall besteht bei Dir wohl nicht).
Mausezahn
09.12.2006, 14:56
Hallo Stephan!
die Miete geht von der ARGE aus zunächst an uns und wir leiten sie dann an den Vermieter weiter. Allerdings hatten wir uns, im Zuge unserer Wohnungssuche, ein Schriftstück von der ARGE geben lassen, dass sie bereit sind, die Miete auch direkt an den Vermieter zu überweisen.
Bist du wirklich sicher, dass wir der ARGE so gar nichts mitteilen müssen? Schließlich ändert sich die Größe der Wohnung (wir verkleinern uns von 88qm auf 75qm) und damit auch die Nebenkosten und die Heizkosten - also die gesamte Miete.
Liebe Grüße
Mause
StephanK
09.12.2006, 15:07
Ach so, ich hatte den Sonderfall nicht bedacht, dass das "externe" Zimmer wegfällt. Pardon!
Das solltet Ihr die ARGE schon per Veränderungsmitteilung wissen lassen, weil die Wohnfläche sich dadurch ändert.
Falls bei Euch die Mietobergrenzen pro m² bestimmt sind, kann es leider Probleme geben, falls Ihr dadurch auf eine "über'm Strich" liegende m²-Miete kommt :!:
Mausezahn
09.12.2006, 15:17
Als wir im November bei der ARGE waren mit unserer Kündigung, haben wir gleich gefragt, wie groß und wie teuer die neue Wohnung sein darf.
Wir bekamen folgendes Schriftstück von der ARGE mit:
Sehr geehrter Herr XY,
anerkennungsfähig im Sinne des SGB II sind die Kosten der Unterkunft, soweit diese angemessen sind. Als angemessen gelten die Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 SGB II bei einem 4-Personen-Haushalt wie folgt:
max. Gesamtmiete (Kaltmiete + Nebenkosten): 639,00 Euro zuzüglich Heizkosten 90 Euro unter der Berücksichtigung einer Wohnfläche von 90,00 qm.
Mit freundlichen Grüßen
ARGE
Wir haben dann - ein paar Tage später - noch einmal nachgefragt, wie es denn wäre, wenn wir eine Wohnung fänden, die kleiner als 90 qm ist, also ob die Zahlen dann die gleichen wären, mal abgesehen von den Heizkosten. Die Antwort war, dass wir diese 639 Euro immer ansetzen dürften, egal welche Wohnfläche die Wohnung habe, da man die Personenanzahl ansetzen würde.
Der Eigentümer weiß, dass wir ALG II beziehen und wird die Miete dementsprechend ansetzen.
Liebe Grüße
Mause
Mausezahn
13.12.2006, 11:22
Die ARGE hat eben den Mietvertrag genehmigt - wir dürfen also wohnen bleiben.
Liebe Grüße
Mause
StephanK
13.12.2006, 11:41
Na prima! :)
Eine gewisses Durchhaltevermögen lohnt sich eben oft...
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