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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer ist zuständig? Arbeitsag. oder ArGE?


geradeaus
18.11.2006, 20:13
Hallo,
seit ein paar Wochen hab ich 50 Grad d.Beh. im Schwerb. ausweis anerkannt bekommen ohne weitere Merkzeichen.
Derzeit und bis Dez.06 bekomme ich noch ALG1 .Danach
ALG 2 .(Was ich vor kurzem in Kombination schon mal hatte).
Hatte ,da ich ja derzeit n. ALG1 bekomme,bei der Arbeitsagentur um Beratrung bezügl. meiner Schwerbehinderung angefragt.
Die Sachbearb. dort sagte mir,wegen den paar Wochen noch,wo ich ALG1 bekomme,wollte die Vermittlerin daher kein Rehaberater bei der A.agent. einschalten.
Sollte das dann bei Antragstellung von ALG2 ab Jan.07
mit angeben die Schwerbeh.
Hier ist eine Optionskommune für die Vermittlung von ALG2 Vermittlung zuständig.(ähnl. ArGe)
Meine Frage: Gibt es da auch eine Beratungsstelle und Vermittl.stelle für Schwerbeh.?
oder übernimmt das dort weiter der "normale" Fallmanager?
2.Ich dachte immer ,das die Arbeitsagentur für die Beratung zuständig ist und einen Eingliederungsvorschlag
der Kommune (ArGe) weiterleitet?

Wer kennt sich da aus.?
Vor allem ,ob es so Stellen bei den Harz Behörden gibt
und sind da extra Vermittler? Die einem individuelle Eingliederungshilfen geben?
Danke

Seebarsch
18.11.2006, 20:39
Hallo geradeaus,
in "Kochitanien" dem Erfinderland des "Optionsmodels" ticken die Uhren anders.
Im Verbund der ARGES ist die BA weiterhin zuständig für die Vermittlung und damit auch für die REHA.

Die Optionskommunen haben das "gesamte Spektrum" der Leistungen nach dem SGB II übernommen und haben diese durchzuführen.
Wie das vor Ort in deiner Heimatstadt oder Kreis geregelt ist, kann ich von hier aus nicht sagen.
Da müsstest Du dich selbst durchfragen oder auf der Homepage des Optionskreises vielleicht was herausfinden.