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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kontoauszüge vorlegen oder nicht?


geradeaus
19.11.2006, 00:43
1. Frage:
Ist man verpflichtet,prinzipiell bei Antragstellung die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen?
Höre oft wiedersprüchliche Angaben!

2.Frage:
Ich bekam bis zu meinem Umzug Ende September
Alg1 und Aufstockend ALG2.
Nach dem Umzug ist ALG2 abgelehnt worden. Kam 8 Euro über die Grenze,da ich keine Kaltmiete nach Umzug bezahle.
Hatte für diesen Antrag 2 Monate Auszüge vorgelegt.
Im Dezember läuft ALG1 aus und ich soll dann wieder ALG2 beantragen.
Und zwar ganz neu (obwohl ich bis vor 3 Monaten über 1 dreiv.Jahr ALG2 bekam)
und wieder für 3 Monate Auszüge hinlegen.

Ist das mit den Auszügen rechtens?

Danke

Upsala
19.11.2006, 07:40
Servus Geradeaus!

Es gibt schon reichliche Beiträge zum Thema Kontoauszüge, die du über die Suchefunktion erfragen kannst. Das du zum Thema unterschiedliche Meinungen gehört hast ist normal, weil es keine einheitliche Handhabung/Regelung gibt. Je nachdem wieviel Widerspruch du im Blut hast mußt du das für dich durchsetzten (eventuell vor Gericht). Das gilt auch für das „schwärzen“ von Teilen der Kontoauszüge.

lena
24.11.2006, 15:09
1. Wo liegt denn das problem die kontoauszüge vorzulegen? es geht der arge doch nur darum zu sehen ob vermögen vorhanden ist oder nicht, also ob überhaupt ein anspruch auf alg II besteht.
einzelne buchungsposten guckt sich da niemand an, also ich meine es interessiert nicht, ob du noch ein zeitungsabo,.... etc. bezahlst.
es geht einfach nur darum, ob dir die leistung rechtmäßig zusteht.
wenn du nichts zu verbergen hast, sehe ich kein problem die kontoauszüge vorzulegen.
wenn du sie gar nicht vorlegen willst, würde ich eher misstrauisch werden warum das so ist.

2. ein kompletter neuantrag ist immer nötig, wenn du seit 3 monaten keine alg II-zahlung mehr erhalten hast.
liegt die letzte zahlung weniger als 3 monate zurück, reicht ein fortzahlungsantrag aus.
wenn du mit der ablehnung nicht einverstanden bist, rate ich dir einen antrag auf überprüfung nach § 44 SGB X zu stellen, geht meist schneller als ein widerspruch.

geradeaus
24.11.2006, 17:30
hallo Lena,auch wen ich nichts zu verbergen habe,wiederstrebt es mir,mich bis aufs letzte Hemd auszuziehen. Es ist für mich unwürdig.
Und ausserdem bin ich nicht so überzeugt ,das manche nicht dochauf einzelne Posten gucken. Es geht diese Amtsleute einfach nichts an. Will von denen auch keine Kontoauszüge sehen. Finde es reicht einfach den Kontostand zu zeigen und basta.
Für mich sind das Schnüffelmethoden von denen.
Ich hab nichts zu verbergen,mir geht es aber gegen den Strich ,mich ausschnüffeln zu lassén. Das geht zu weit.
Gruss geradeaus

wertikus
24.11.2006, 19:50
ein kompletter neuantrag ist immer nötig, wenn du seit 3 monaten keine alg II-zahlung mehr erhalten hast.
liegt die letzte zahlung weniger als 3 monate zurück, reicht ein fortzahlungsantrag aus.

Das ist mir neu, gibt es dazu Quellen?

Bei uns ist es generell so das man für die letzten 3 Monate die Kontoauszüge vorzeigen muss.

efge
24.11.2006, 20:46
Hallo wertikus,

ich glaube kaum, dass es dazu Quellen gibt. Denn auch hier wird von Dorfweiler zu Dorfweiler anders agiert und entschieden.
Wie Du sehen kannst komme auch ich aus Niedersachsen und von mir wurden bisher noch keine Kontoauszüge (selbst nach einem Umzug) verlangt.

Diese ganze unsägliche Procedere liegt in den Händen der "Stadtväter" und Landkreisfürsten. :evil:

Upsala
24.11.2006, 20:46
Servus Lena!

Tja, zu verbergen hat eigentlich kaum jemand etwas. Dennoch mag ich mir nicht in alle Karten schauen lassen. Die Kontoauszüge von Frau Merkel sind auch nicht öffentlich zugänglich oder die des Herrn Schröder.
Aber vielleicht magst du dir mal die Gemeinsame Hinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von
Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen (http://www.datenschutz-berlin.de/doc/de/sonst/kontoauszuege.pdf) durchlesen?

wertikus
25.11.2006, 19:59
Hallo effge,

die Frage nach Quellen bezog sich auf den Folgeantrag bzw Neuantrag, unabhängig davon ob man die Kontoauszüge vorzeigen muss. Also Offtopic rein interessehalber, da bei es bei uns anscheinend nur Veränderungsanträge und Neuanträge gibt.

efge
25.11.2006, 20:24
Dann haben wir aneinander vorbeigelesen. ;-)

Wenn Du oder ich, egal in welchem Dorf, auch nur einen Tag aus dem ALG II - Bezug heraus sein solltest, ist immer ein Neuantrag fällig.

Gruss

lena
26.11.2006, 17:51
also die regelung mit den 3 monaten, ob ein fortzahlungsantrag oder neuantrag nötig ist, ist so bei uns geregelt. ob das aber eine bundesweit einheitliche regelung ist, kann ich nicht sagen.
sollte aber eigentlich so sein, da ja auch überall die gesetzesgrundlagen und weisungen die selben sind.

um nochmal auf die kontoauszüge zurück zu kommen:
warum sollten die sich jeden posten darauf angucken? die zeit dazu ist doch gar nicht da.
im prinzip reicht schon der aktuelle kontostand aus. ich kenne es auch nur, dass der letzte aktuelle kontoauszug vorzulegen ist und nicht die der letzten 3 monate.

Hans.Immer
23.02.2007, 13:38
Mir wurde auf der Argentur für Arbeit sehr wohl klargemacht, daß die sich dort anschauen möchten, für was das Geld ausgegeben wurde. Mit dem Hinweis, daß oft Geld in die Türkei transferiert wird...
Gut, daß mir als Deutschem das so begründet wird. *kopfschüttel*