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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : von alg1+wohngeld zu alg2


camtom
23.10.2005, 14:24
hallo zusammen
ich habe folgendes problem ich habe alg1+wohngeld bekommen da alg1 abgelaufen danach alg2 beantragt und nach langer wartezeit genemigt, wurde anstandlos nachgezahlt soweit ist alles in ordung.
ich habe beim antrag angegeben ,das ich wohngeld beziehe soweit ich weis bekommt man wenn vonalg1 zu alg2 gewechselt wird etwas mehr .
nun hat mir die wohngeldstelle geschrieben das sie ihr geld zurückhaben wollen von dem zeitpunkt an an dem ich den antrag auf alg2 gestellt habe

ist das nun so rechtens und muss ich es zurückgeben oder steht mir es doch zu,bin von keiner stelle wie sachbearbeiter wo ich den antrag auf alg2 abgeben habe nicht drauf aufmerksam gemacht worden .

also wie sieht die rechtlage aus?

:?

Betroffener
23.10.2005, 22:17
:welcome: camtom,

ganz klare Sache: Wohngeld und ALG II + KdU schliessen sich gegenseitig aus.

Sprich - ab dem Zahlungsbeginn von ALG II erlischt der Anspruch auf Wohngeld. HIer musst Du wohl oder Übel zurückzahlen.
Dafür bekommst Du ja nun die Kosten der Unterkunft im Rahmen von ALG II.

Aber, nach §24 SGB II hast Du beim Wechsel von ALG I zu ALG II Anspruch auf einen befristeten Zuschuss, der sich aus zwei Dritteln der Differenz von ALG I + Wohngeld zum ALG II Regelsatz ergibt - maximal jedoch 160 € im ersten, maximal 80 € im zweiten Jahr.

Wurde dieser Zuschuss im ALG II Bescheid berücksichtigt und entsprechend ausgewiesen? Der wird leider gerne vergessen zu berücksichtigen.

camtom
24.10.2005, 09:46
:danke:
kann man auch nachträglich widerspruch einlegen
suche gerade den bescheid also mein wohngeld liefe nächsten monat aus genauso wie mein erstantrag vom alg2 also müsste doch das wohngeld mit dem alg2 wegen §24 verrechnet werden und nächsten monat das alg2 neu da ja wohngeld wegfällt wenn ich das richtig sehe .


und noch ne frage:wie zieht es mit finanzhilfe aus wenn ich arbeit finden sollte aber mir das geld im ersten monat fehlt um die arbeit aufnehmen zukönnen.
die behörden weichen dem thema aus beim arbeitamt sagte man mir ich müsse vorher ein antrag stellen mein fallmanager habe ich noch nicht gefragt habe auch seit ich alg2 beziehe noch nie was vom ihn gehöhrt .

camtom
24.10.2005, 10:48
:wut:

also haben gerade mit dem sachbearbeiter für meine fianzen telefoniert
das wohngeld werde ich wie es aus zieht 2 monatsbeträge zurück bezahlen müssen.§24 ist bei mir nicht verrechnet worden bzw ist 0,0 da das alg1 zu alg2 sich nicht grossartig geändert hat ,hatte eine niedrigen verdienst daher kein zuschlag §24.
zu meiner frage nachhilfe von arbeitsaufnahme:wenn ich arbeitvertrag vorlegen kann antrag stellen danach wird entschieden.

auf meine frage wie es mit arbeit auszieht:dafür min ich nicht zuständig auf meine frage wer zuständig ist :frau...... ist aber zuzeit nicht da .

seit ich am 2.6 alg2 beziehe habe ich nichts vom meinem fallmanager gehöhrt bzw wusste noch nicht mal wer für mich zuständig ist.

es wurde auch nicht nachgefragt ob ich mich um arbeit bemühe oder es wurde auch kein angebote gemacht noch nicht mal 1euro jops.

da ich auf die 40 zugehe denke ich hat das nichts zutun .[/code]

Betroffener
24.10.2005, 19:43
@camtom,

§24 ist bei mir nicht verrechnet worden bzw ist 0,0 da das alg1 zu alg2 sich nicht grossartig geändert hat ,hatte eine niedrigen verdienst daher kein zuschlag §24.
Bist Du hier ganz sicher? Es geht um ALG I + Wohngeld im Verhältnis zu ALG II ohne Kosten der Unterkunft!

Wenn Du also z.B. ca. 350 € ALG I hattest und dazu Wohngeld von 150 € (angenommene Werte), dann gäbe es einen Überhang von 2/3 von 155€ = 103,33 € als Zuschlag zum Regelsatz.
Aber das kannst nur Du Dir selber ausrechnen. Prüfe das lieber noch mal nach. Bei ALG II ist jeder Euro mehr ein guter Euro.

Ab 40 (spätestens mit 45) wird sich da nicht mehr viel tun.
Es scheint so, als ob Du Dich zu Deinem "Fallmanager" massiv vorkämpfen musst. Es gibt verschieden Beihilfen im Rahmen der Arbeitsaufnahme - aber ohne Kontakt zu den entsprechenden Leuten läuft gar nichts (ob nun absichtlich oder nicht).

Wenn Du mehr erwartest, als Dir aktuell auf der "Bühne" geboten wird, solltest Du versuchen, beim Amtsleiter einen kurzfristigen Termin zu bekommen. Und nicht abwimmeln lassen.

Viel Erfolg

camtom
24.10.2005, 22:28
:P
also ich hatte wenn ich alg1 in höhe von 560 euro +98 euro wohngeld .
beim antrag auf alg2 habe ich das wohngeld angegeben,bin aber von niemanden drauf aufmerksam worden das mir das wohngeld nicht mehr zusteht.
also am 28.5 lief alg1 aus am 2.6 antrag geholt mit stempel ,mit stempel bedeutet bei uns ab dem tag an wird gezahlt jetzt muss man einen termin vereinbaren um den antrag abzugeben da bei uns viel los ist.
termin am 14.6 bekommen also hin antrag durchgesehen wurde angenommen auf die frage wie lange kamm mit 6 wochen müssen sie rechnen,am 28.7 kam die nachzahlung ,am 29.7 kam schon die reguläre zahlung das ganze mit wohngeld dann am 18.8 brief von wohngeldstelle ablehnung wegen alg2 ab 1.7 mussalso 2 monaten zurück bezahlen.

jetzt bekomme ich die 345 euro alg2 +262,80 für miete miete beträgt aber 311 euro in sternchen steht unten aber:kosten für unterkunft und heizung werden auf die mitglieder der bedarfgemeinschaft aufgeteilt was ich nicht verstehe da ich alleine wohne im haus von meinem vermieter und in .
in meiner miete sind sämtlich unkosten mit drin also auch wasser und strom ist nur ne 1zimmerwohnung .

noch was wenn ich geld haben will wegen arbeitsaufnahme muss ich erst den arbeitvertrag vorlegen dann erst wird entschieden.

so siehts aus .

bis dann

Betroffener
25.10.2005, 11:39
also ich hatte wenn ich alg1 in höhe von 560 euro +98 euro wohngeld .
beim antrag auf alg2 habe ich das wohngeld angegeben,bin aber von niemanden drauf aufmerksam worden das mir das wohngeld nicht mehr zusteht.
Das hiesse also im Klartext:
ALG I + Wohngeld = 658 € - 345 € = 313 € Differenz.
Davon 2/3 = 208,66 € werden auf max 160 € Zuschlag gekappt nach §24
Wenn Du den Zuschlag nicht bekommst, hat man wohl was vergessen.

also am 28.5 lief alg1 aus am 2.6 antrag geholt mit stempel ,mit stempel bedeutet bei uns ab dem tag an wird gezahlt jetzt muss man einen termin vereinbaren um den antrag abzugeben da bei uns viel los ist.
Das scheint auch wiedre ein Spezialität zu sein. Üblich ist der Beginn der Leistungszeit mit der nachweislichen Abgabe des Antrages.

termin am 14.6 bekommen also hin antrag durchgesehen wurde angenommen auf die frage wie lange kamm mit 6 wochen müssen sie rechnen,am 28.7 kam die nachzahlung ,am 29.7 kam schon die reguläre zahlung das ganze mit wohngeld dann am 18.8 brief von wohngeldstelle ablehnung wegen alg2 ab 1.7 mussalso 2 monaten zurück bezahlen.
Scheint so weit in Ordnung zu sein.

jetzt bekomme ich die 345 euro alg2 +262,80 für miete miete beträgt aber 311 euro in sternchen steht unten aber:kosten für unterkunft und heizung werden auf die mitglieder der bedarfgemeinschaft aufgeteilt was ich nicht verstehe da ich alleine wohne im haus von meinem vermieter und in in meiner miete sind sämtlich unkosten mit drin also auch wasser und strom ist nur ne 1zimmerwohnung .
Dieser Passus steht immer drin. Die Frage wäre natürlich, was Dir das Amt bei der Miete abgezogen hat und vor allem warum. Ausser dem Warmwasseranteil (Grössenordnung 12 - 18 €) gibt es nichts abzuziehen. Die fehlen aber bei der Miete stolze 48,20 €.

noch was wenn ich geld haben will wegen arbeitsaufnahme muss ich erst den arbeitvertrag vorlegen dann erst wird entschieden.
Ich hatte das zwar etwas anders formuliert - "in Verbindung mit einer Arbeitsaufnahme", aber sinngemäss ist das wohl das Gleiche.

Bleiben zwei Fragen offen:
1. Warum bekommst Du keinen Zuschuss nach §24? (müssten bei Dir 160 € sein)
2. Warum werden Dir 48,20 € von der Miete abgezogen?

Ich meine, Dir werden hier vom Amt mal locker rund 190 € zu Unrecht monatlich vorenthalten (anhand der hier dargestellten Sachlage).
Das ist eine Menge Holz

camtom
25.10.2005, 15:51
danke für die info zu den 48 euro wird wohl die stromrechnung sein so wie ich weis muss der ja von der regelleistung bezahlt werden .

warum ich kein zuschuss nach §24 bekomme ich weiss es nicht am telefon wurde mir nur gesagt das er mitberchnet worden währe und ich 0,0 dazu bekomme.

nun meine frage wie kann ich mich wehren um meine rechte durchzusetzen.kann ich sogar eine nachzahlung fordern.

nun noch eine andre frage ich muss am 28.10 meinen folgeantrag abgeben,ich soll die kontoauszüge der letzen 4 wochen vorlegen.
von der einahmenseite ist alles ok von der ausgabenseite habe ich eine frage muss ich irgendwas erklären für was ich mein geld ausgebe oder kann ich es schwärzen soviel ich weiss gehts ja nur um die einnahme seite .

und kann ich beim folgeantrag darauf bestehen das der §24 mitberechnet wird. :patsch:
oder wann wird er nicht mitberechnet und warum .

Betroffener
25.10.2005, 23:11
Camtom,

je mehr ich erfahre, desto mysteriöser wird es :engel:

Zahlt das Amt Deine Stromrechnung direkt an den Energieversorger und kürzt Dir deswegen den Regelsatz ? Das wäre ein ziemlich seltener Fall.

Auch mit dem befristeten Zuschuss nach §24 kommt mir das etwas merkwürdig vor. Diesen Zuschuss gibt nur zwei Jahre lang nach dem Wechsel von ALG I zu ALG II und der muss auch auf Deinem Bescheid ausgewiesen sein. Wenn da nichts steht, dann bekommst Du auch nichts - egal was die Dame da am Telefon sagt. Da hättest Du schon lange Widerspruch gegen einlegen müssen, aber die Frist ist abgelaufen. Du könntest allenfalls Versuchen eine generelle Überprüfung Deines Antrages zu bekommen - weil dieser Zuschuss automatisch gewährt werden muss.

Wenn es so falsch ist, wie es für mich aussieht, fehlen Dir jeden Monat rund 200 Euro. Das solltest Du nicht auf sich beruhen lassen

Irgendwie scheinen die Dich da schön auf die Rolle geschoben zu haben.

Ja - man kann schwärzen. Die Frage ist nur, was man sich damit einhandelt für Stress, wenn sich das Amt wieder querstellt.

Am Besten, Du lässt Dir das alles noch mal richtig vor Ort vorrechnen:
Eigentlich ist es ja ganz einfach:

+345 € Regelsatz
+311 € Miete (wenn die 100% "angemessen" ist)
+160 € Befristeteter Zuschlag nach §24
- 18 € Warmwasserabzug (wenn Warmwasser in den Heizkosten drin ist)
-----------------------------------------------------------------------------------
798 € müsstest Du überschlägig bekommen

Viel Erfolg

camtom
25.10.2005, 23:52
:wut:
hallo nein wird nichts an den erngieversorger abgeführt ich habe überhaupt nichts mit denen zutun habe noch nicht mal einen stromzähler ,ich bin mit dem strom netz mit meinen vermieter angeschlossen war mal früher ein büro vom senior bin auch der einzige die andren müssen ihr strom selber an die stromer bezahlen ,meine vermieter hat ein mehr häuser wohne seit 2000 hier ich bezahle 50 euro für den strom egal was ich verbrauche.in meinen bescheid steht nichts vom §24 drin und ich hätte den sachbearbeiter auch gefragt warum nicht ,wenn ich gewusst hätte das es mir zusteht aber wenn man sich das wissen erst aneignen muss sind die fristen eh abgelaufen.also am freitag gebe ich den folgeantrag ab und lasses mir mal nachrechnen bzw frage warum nicht.

aber trotzalledem arbeit und einigermassen gut bezahlt währe mir lieber damit ich mit diesen "personen" nicht mehr zutun habe .

wünsche noch eine gute nacht

Betroffener
26.10.2005, 00:42
OK,

dann passt das mit den 48 Euro Abzug von der Miete für den Strom, da dieser da irgendwie mit drin zu stecken scheint.

Dann geht es also noch um die 160 € Zuschlag.

camtom
28.10.2005, 13:31
:patsch:
hallo wie schon beschrieben habe ich diese woche meinen fortzahlungantrag bekommen und heute abgeben,wollte bei dieser gelegenheit gleich fragen warum ich nicht den zuschlag nach §24 bekommen habe leider zu früh gefreut.
den die sachbearbeiterin mit der ich zutun habe ist nur für die antragsannahme zuständig,für leistungen ist wieder eine andre zuständig bei der ich jetzt eine termin am montag bekommen habe um diese sache abzuklähren.

aja ich musste noch die kontoauszüge der letzen vier wochen vorlegen es ging ja um die frage wegen dem schwärzen habe es sein lassen weil die dann erst recht misstrauich werden glaube ich und für was ich mein geld ausgebe ist ja meine sache habe beim antragabgeben auch gleich gefragt ob sie mit mir die auszüge durch gehen will was verneint wurde.

das beste heute ist als ich wieder zuhause war und in demn briefkasten schaue war endlich mal eine einladung dabei um über meine bewerberangebote und berufliche situation zusprechen .
und ich traute meinen augen nicht ein fortzahlungantrag,habe gerade einen abgeben oder doch nicht und ich habe das ganze nur geträumt.

muss ich jetzt den antrag noch mal ausfüllen oder hat sich das erledigt.

camtom
31.10.2005, 12:55
:lol:
hallo war heute bei meiner sachbearbeiter für leistung und habe gefragt warum bei mir der §24 nicht mitberechnet wurde na sie hat in ihrem schlauen computer geschaut und was stand da: systemfehler aber dann lief die kiste ,also der grund ist das sie das wohngeld nicht mitberechnet haben, fragte mich noch ob ich den bescheid mit abgeben habe was ich bejahte ,jetzt wird das ganze noch mal überprüft und bekomme dann das geld nachbezahlt.

ich muss hier noch was los werden,ich habe hier oft gelesen das man als arbeitsloser mies behandelt werde,was ich bei uns nicht sagen kann egal ob aa oder arge immer freundlich und auskunftbereit bis bis jetzt kein böses wort.
auch gibst es keine grosse warteschlange da alles nur mit termin geht und man gleich dran kommt.

eins muss mal bedacht werden wenns keine arbeitslose gebe,was währen dann die sachbearbeiter beim den ämtern?

was sich ergeben hat mit meinen $24 melde ich dann wenns soweit ist

bis dann

camtom
20.11.2005, 18:01
:wut:
hallo mit meiner sache mit dem §24 hat sich noch nichts ergeben das einzige ist das mein nachfolge antrag genemigt wurde aber wieder ohne §24 werde am montag anrufen und fragen was das soll wenn nötig werde ich vor gericht gehen .wenn die von mir geld kriegen würden ,würden die auch mit allen mittel versuchen ran zukommen.man brauchts sich auch als arbeitloser nicht alles gefallen zulassen.
hatte mein erstes gespräch mit meiner arbeitvermittler,also den weg hätte ich mir sparen können ,das einzige was raus kam ist das ich mir selber arbeit suchen soll und sie wollen mich is so ein arbeitprojekt tun wo ich für 120 euro arbeiten kann,wenn was frei wird .

mfg

camtom
13.12.2005, 21:25
:-x

hallo bis jetzt hat sich nichts getan habe morgen einen termin bei meiner vermittler werde dann einen neuen termin bei der leistungabteilung machen wenns sich dann immer noch nicht tut werde ich mal mit dem amtsleiter sprechen notfall gehts vor gericht

Betroffener
13.12.2005, 21:51
Camtom,

hast Du denn schon das Profiling und die Eingliederungsvereinbarung hinter Dir?

Das wäre die Basisvoraussetzung für einen EEJ mit MAE (auch ein Euro Job genannt).

Zur Eingliederungsvereinbarung solltest Du Dich rechtszeitig vorher wirklich schlau machen, damit nicht nur "Fordern" sondern auch "Fördern" drin steht.
§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,100&cmd=all&Id=8)
§ 15 SGB II Handlungsempfehlung zur Eingliederungsvereinbarung (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,100&cmd=all&Id=59)
Eingliederungsvereinbarung - was will das Amt - was wollen wir? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25)

camtom
15.12.2005, 22:39
:patsch:

hallo hatte meinen termin bei meinem vermittler wollte nur wissen wie es zurzeit aussieht bis jetzt habe ich nichts genaues.
er hat auch nichts für mich auch kein 1 euro jop auf die frage ob ich für eine zeitarbeit machen würde habe ich gesagt sehr ungern das schlechte bezahlung und wie ich von ehemalige kollegen weis probleme seinen lohn zubekommen und man muss überall arbeiten ohne auto nicht möglich.
kurzgesagt ich muss nicht in eine zeitarbeit zunächst.
war sehr nett habe ihm das mit $24 geschildert und er meint auch es steht mir zu.soll mich ende januar wieder melden.
habe heute zum 3 mal bei der leistungabteilung angerufen und gefragt wie der stand ist es hat sich immer noch nichts getan sie haben bei der berechung nur das alg1 genommen und das wohngeld nicht mitberechnet ob wohl ich den bescheid mit abgeben habe ,sie wollen es nochmal überprüfen.
fortsetzung folgt:

camtom
15.12.2005, 22:52
Camtom,

hast Du denn schon das Profiling und die Eingliederungsvereinbarung hinter Dir?

Das wäre die Basisvoraussetzung für einen EEJ mit MAE (auch ein Euro Job genannt).

Zur Eingliederungsvereinbarung solltest Du Dich rechtszeitig vorher wirklich schlau machen, damit nicht nur "Fordern" sondern auch "Fördern" drin steht.
§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,100&cmd=all&Id=8)
§ 15 SGB II Handlungsempfehlung zur Eingliederungsvereinbarung (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,100&cmd=all&Id=59)
Eingliederungsvereinbarung - was will das Amt - was wollen wir? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25)



neindarüber ist mit mir nicht gesprochen worden habe auch einen neuen sachbearbeiter da die alte wie ich gesehen habe mutterschutzurlaub bekommt da nichts frei ist hatt sich das erstmal erledigt .

camtom
20.12.2005, 11:35
:D
hei bekomme endlich mein zuschlag des §24 und bekomme es rückwirkend nachbezahlt.

war eine lange geburt aber es hat endlich geklappt .

floh
28.12.2005, 20:49
Hallo

Du musst das Wohngeld zurückzahlen. Aber nicht auf einmal, vereinbare mit dem Wohnungsamt eine Ratenzahlung.

Du hast seit der ALG II Antragstellung keinen Anspruch auf Wohngeld mehr, weil deine komplette Miete über Harz IV gedeckt ist.

leider keine positive Antwort sorry

MFG Floh

camtom
28.12.2005, 21:56
Hallo

Du musst das Wohngeld zurückzahlen. Aber nicht auf einmal, vereinbare mit dem Wohnungsamt eine Ratenzahlung.

Du hast seit der ALG II Antragstellung keinen Anspruch auf Wohngeld mehr, weil deine komplette Miete über Harz IV gedeckt ist.

leider keine positive Antwort sorry

MFG Floh


das weiss ich das ich das wohngeld zurückbezahlen muss nur hätte man mich bei der antragsannahme drauf aufmerksam machen können ich musste mir das ganze wissen erst aneignen.

genauso mit meinem §24 hätte ich mich nicht erkundigt hätte die das geld behalten und nichts gesagt das mir das geld zusteht.

um noch mal zum wohngeld zurück zu kommen z.z zahle ich nichts auch keine rate habe da schon angerufen,da ich kein pfändbares vermögen und einkommen habe.
da also eine pfändung sinnlos ist wird da nichts weiter passieren es sei den ich finde arbeit .
da ich aber noch mehr schulden habe kommt es zu dem andren.
bin dabei mich mit dem regelinsolvenz zubeschäftigen um die schulden in den griff zubekommen.

regelininsolvenz deshalb da ehemals selbstständiger.

zu allererst kommt die arbeitbeschaffung dran dann der rest.

camtom
06.02.2006, 11:40

StephanK
06.02.2006, 12:25

camtom
07.02.2006, 02:34
:-x
das ich das wohngeld zurückbezahlen muss ist mir klar aber man hätte es ja gleich bei der antraganahme sagen können habe es im antrag angeben.

und woher soll ich den wissen das es mir nicht mehr zusteht war mein erster alg2 antrag

was mich am meisten stört ist mir mit vollstreckung zudrohen ,habe mit der kreiskasse geredet und ihnen gesagt das ich nicht zahlen kann und ich noch andre schulden habe und kein pfändbares einkommen .

als antwort kam entweder in raten oder haft also absitzten oder allgemeine arbeit also blieb mir nichts andres übrig als raten zahlung zuvereinbaren.
das mir bei schulden keine haft droht weis ich nur bei straftaten nur weiss ich nicht wie es in diesen fall ist.

noch was anders so am rande

habe meinem sachbearbeiter nach arbeit gefragt natürlich hatte er nichts
er hat mich gleich gefragt ob ich internet zugang habe wenn ja dann soll ich da suchen das würde er jeden seiner kundschaft fragen denn nur er alleine muss für 500 leute arbeit finden deshalb ist er frh über jeden der selber suchen kann .

wie ist es denn in andren regionen

StephanK
07.02.2006, 08:15
und woher soll ich den wissen das es mir nicht mehr zusteht war mein erster alg2 antragNa ja, Du hast schon recht, dass das nicht gerade zu dem Wissensschatz gehört, den man bei jeder und jedem erwarten kann... Für die Zukunft mach Dir halt immer bewusst, dass Alg II eine nachrangige Leistung ist. Das heisst, dass alle anderen Geldquellen gleich welcher Art vorgehen und Du Alg II nur dann bzw. nur in dem Ausmaß bekommst, wie Dein 345 €+Miete-Bedarf nicht schon abgedeckt ist.
Mit anderen Worten: praktisch alles wird angerechnet, d.h. vom Alg II abgezogen.

Versuch für die Rückzahlung möglichst kleine Raten zu erreichen, die Dich nicht so sehr belasten.

Zu der Haft: das gibt's schon auch bei Schulden, aber nicht, wenn jemand nicht zahlen kann, sondern nur, wenn er zwar könnte, aber nicht will. Es geht dann darum, ihn durch den Freiheitsentzug zu zwingen. Ist aber selten und kommt bei Dir eh' nicht in Frage, weil Du nix hast, was Du rausrücken könntest. Mach Dir darüber also keine Gedanken. Dir blühen weder Weiterstadt noch Schwalmstadt :-)

In anderen Regionen ist es auch nicht besser mit dem Zahlenverhältnis zwischen Vermittlern und zu Vermittelnden. Das ist die versprochene intensivere Vermittlung... :x

camtom
10.02.2006, 07:44
:D
hallo

habe mit dem amt kleine raten vereinbart die mir nicht weh tun 20 euro im monat kleiner ging nicht .

sind ja gott sei dank nur 2 monate die ich zurückzahlen muss.

möchte mich mal für die tips bedanken haben mir sehr geholfen,

mfg