warioblaster
19.11.2006, 23:55
Hallöchen.
Lese seit einiger Zeit immer wieder die interessanten Beiträge im Forum und finde es gut das es so eine Anlaufstelle für Hilfesuchende gibt.
Nun habe ich auch eine wichtige Frage, die mir gestern eine Schlaflose Nacht beschehrte.
Ich bin seit 10.10.2006 als Aushilfe im Spielwaren Einzelhandel beschäftigt. Der Vertrag ist befristet bis zum 23.12.2006 (Frohe Weihnacht) mit einer Kündigungsfrist von 1 Tag.
Leider hat mich am letzten Montag die Grippe eiskalt erwischt. Also rechtzeitig im Betrieb angerufen und krankgemeldet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (bis einschl. Freitag) eingeschickt. Am Freitag rechtzeitig wieder angerufen und für Samstag zum Arbeiten angemeldet.
Soweit so gut... Dann kommts:
Samstag morgen total !!! verschlafen :-x und nicht im Betrieb angerufen und aufgetaucht. Mist. :oops: Schätze das wars mit Aushilfe im Spielwareneinzelhandel.
Nun meine Frage:
Droht mir nach vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber eine Sperrfrist des ALG 1 oder trifft das bei dieser Kündigungsfrist nicht zu ?
Für alle Antworten bedanke ich mich schon im voraus. :danke:
Schön´s Grüssla ausm Frankenland
Domi
Lese seit einiger Zeit immer wieder die interessanten Beiträge im Forum und finde es gut das es so eine Anlaufstelle für Hilfesuchende gibt.
Nun habe ich auch eine wichtige Frage, die mir gestern eine Schlaflose Nacht beschehrte.
Ich bin seit 10.10.2006 als Aushilfe im Spielwaren Einzelhandel beschäftigt. Der Vertrag ist befristet bis zum 23.12.2006 (Frohe Weihnacht) mit einer Kündigungsfrist von 1 Tag.
Leider hat mich am letzten Montag die Grippe eiskalt erwischt. Also rechtzeitig im Betrieb angerufen und krankgemeldet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (bis einschl. Freitag) eingeschickt. Am Freitag rechtzeitig wieder angerufen und für Samstag zum Arbeiten angemeldet.
Soweit so gut... Dann kommts:
Samstag morgen total !!! verschlafen :-x und nicht im Betrieb angerufen und aufgetaucht. Mist. :oops: Schätze das wars mit Aushilfe im Spielwareneinzelhandel.
Nun meine Frage:
Droht mir nach vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber eine Sperrfrist des ALG 1 oder trifft das bei dieser Kündigungsfrist nicht zu ?
Für alle Antworten bedanke ich mich schon im voraus. :danke:
Schön´s Grüssla ausm Frankenland
Domi