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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit nach Kündigung


warioblaster
19.11.2006, 23:55
Hallöchen.

Lese seit einiger Zeit immer wieder die interessanten Beiträge im Forum und finde es gut das es so eine Anlaufstelle für Hilfesuchende gibt.

Nun habe ich auch eine wichtige Frage, die mir gestern eine Schlaflose Nacht beschehrte.

Ich bin seit 10.10.2006 als Aushilfe im Spielwaren Einzelhandel beschäftigt. Der Vertrag ist befristet bis zum 23.12.2006 (Frohe Weihnacht) mit einer Kündigungsfrist von 1 Tag.

Leider hat mich am letzten Montag die Grippe eiskalt erwischt. Also rechtzeitig im Betrieb angerufen und krankgemeldet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (bis einschl. Freitag) eingeschickt. Am Freitag rechtzeitig wieder angerufen und für Samstag zum Arbeiten angemeldet.

Soweit so gut... Dann kommts:
Samstag morgen total !!! verschlafen :-x und nicht im Betrieb angerufen und aufgetaucht. Mist. :oops: Schätze das wars mit Aushilfe im Spielwareneinzelhandel.

Nun meine Frage:

Droht mir nach vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber eine Sperrfrist des ALG 1 oder trifft das bei dieser Kündigungsfrist nicht zu ?

Für alle Antworten bedanke ich mich schon im voraus. :danke:

Schön´s Grüssla ausm Frankenland

Domi

StephanK
20.11.2006, 08:45
:welcome: warioblaster,
ob's eine Sperrzeit gibt, hängt nicht von der Kündigungsfrist ab, sondern nur davon, ob der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten (dem Arbeitgeber) Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat- so heisst es im Gesetz.
Unentschuldigtes Fehlen ist zweifellos arbeitsvertragswidrig. Ob bei einem kurzzeitig befristeten Arbeitsvertrag aber schon ein ein- und erstmaliges unentschuldigtes Fehlen eine Kündigung rechtfertigt, ist eine arbeitsrechtliche Frage, die ich leider nicht beantworten kann.

Ist nicht vielleicht die Frage, ob Du - obwohl die Krankschreibung bis Freitag befristet war - doch noch so "groggy" warst, dass Deine Arbeitsfähigkeit noch nicht wieder hergestellt war? Allerdings müsste Dir das möglichst schnell ein Arzt bescheinigen...

Seebarsch
20.11.2006, 10:41
Hallo warioblaster,
zunächst solltest Du mal feststellen, ob tatsächlich eine arbeitgeberseitige Kündigung erfolgt. Wenn eine arbeitgeberseitige Kündigung folgt, müsste man dann sehen, welchen Grund der Arbeitgeber angibt.
In der Arbeitsbescheinigung wird genau danach gefragt, ob ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers vorgelegen hat und ob dieser deswegen abgemahnt wurde.

Arbeitsrechtlich ist es so, dass ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen in der Regel keinen Grund für eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung darstellt, sondern durch eine Abmahnung zu sanktionieren ist.

Aus diesem Grund hat die BA in Ihren Weisungen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-144-SGB-III-Ruhen-des-Anspruchs-bei-Spe.pdf)zu § 144 SGB III in der Randziffer 144.29 festgelegt, dass in diesen Fällen, ohne vorherige Abmahnung, eine Sperrzeit nicht eintritt.
Insofern sollte das dann bei der Agentur kein Problem darstellen.
Wenn Du eventuell den Fragebogen zur Sperrzeit bei der Agentur ausfüllen sollst, solltest Du den gesamten Sachverhalt dort angeben und auf die fehlende Abmahnung und die Weisungen der BA hinweisen!
Gruß
:engel: :-P

warioblaster
21.11.2006, 00:49
Hi.

Danke für eure Antwort. Hat mir heute vor der Arbeit wieder Hoffnung gemacht.

Mein Chef hat mich zwar ins Büro geholt um die Angelegenheit zu besprechen, es blieb aber zum Glück bei einer mündlichen Belehrung. Beim nächsten mal soll dann erst eine Abmahnung folgen. Puhh. Glück gehabt. :razz:

Nun denn,

CIAO und nochmals :danke: