Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankengeld nach Entlassung?
PaulErich76
20.11.2006, 06:12
Liebe Forengemeinde!
Ich bin im Krankengeldbezug der Krankenkasse und werde in Kürze gekündigt. Meine Frage: Wird das Krankengeld auch weiter gezahlt, wenn meine Arbeitsunfähigkeit über die Dauer meines Anstellungsverhältnisses hinausgeht? Wenn ja, in welcher Höhe? Wer zahlt dann meine Krankenkassenbeiträge? - Wenn nein, wie verfährt das Arbeitsamt mit einer solchen Situation.
Ist es möglich, dass ich durch meine Krankheit in dieser Situation in eine Lücke falle?
StephanK
20.11.2006, 07:23
:welcome: Paul Erich,
ja, das Krankengeld wird weiter gezahlt, wenn auch nicht in gleicher Höhe, sondern in genau gleicher Höhe wie das eigentlich zustehende Arbeitslosengeld.
Wenn sie "bettlägerig" oder jedenfalls nicht reisefähig sind, werden möglicherweise ein rein praktisches Problem haben, denn der Antrag auf Arbeitslosengeld muss in aller Regel persönlich gestellt werden. Das hat den Zweck, mit Ihnen persönlich besprechen zu können, wie Sie möglichst schnell wieder in Arbeit vermittelt werden können und ist im "Normalfall" durchaus sinnvoll, könnte für Sie aber möglicherweise zum Problem werden.
Als Bezieher von Arbeitslosengeld sind sie "automatisch" pflichtversichert in der Krankenversicherung; die Beiträge trägt die Bundesagentur für Arbeit. Darüber brauchen Sie sich also keine Sorgen machen.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, wenn Sie von sich aus Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen, Ihre Situation erklären und darauf hinweisen, dass sie Arbeitslosengeld beantragen (oder schon beantragt haben) und eine lückenlose Versicherung besteht. Es dauert eben etwas, bis die Bundesagentur für Arbeit Sie bei der Krankenkasse neu angemeldet hat, und damit dieser Zeitraum nicht zur Hängepartie wird, scheint es mir sinnvoll, Kontakt mit der Krankenkasse zu halten.
Gute Besserung!
Seebarsch
20.11.2006, 10:47
Hallo Paul Erich,
ich muss die Ausführungen von Stephan noch etwas ergänzen.
Wenn während des Krankengeldbezuges die Kündigung erfolgt und die Krankheit weiter andauert ist weiterhin die Krankenkasse zuständig.
Es ist das Krankengeld in der bisherigen Höhe weiter zu zahlen.
Das Krankengeld ist versicherungspflichtig, so dass alle Sozialversicherungsbeiträge weiterhin durch die Krankenkasse übernommen werden.
Erst nach Genesung bzw. Ende des Krankengeldbezuges wird die Agentur für Arbeit zuständig. Dann müsste eine Arbeitslosmeldung erfolgen.
Gruß und gute Besserung!
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