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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II-Absenkung nur nach korrekter Rechtsfolgenbelehrung


StephanK
20.11.2006, 13:01
Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 01.09.06
Aktenzeichen: L 8 AS 315/05 ER

Kernaussagen:
1. Die Rechtsfolgenbelehrung, die einer Absenkung des Alg II wegen Pflichtverletzung nach § 31 SGB II vorausgehen muss, muss der Absenkung zeitnah vorangehen. Sie kann nicht durch eine nachträgliche Erläuterung der Gründe für eine Absenkung ersetzt werden. Ebenfalls nicht hinreichend sind in der Vergangenheit erteilte Belehrungen, wenn der erforderliche enge zeitliche Zusammenhang nicht mehr besteht.
2. Bei konkreten Beschäftigungsangeboten hat für jedes einzelne Arbeitsplatzangebot eine gesonderte, wirksame Belehrung zu erfolgen, und zwar bevor der Hilfebedürftige Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnimmt und Gelegenheit hat, das Beschäftigungsangebot abzulehnen.

Wortlaut (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C29423554_L20.pdf) des Beschlusses (PDF-Datei)