ALN - Robot
09.04.2005, 13:11
Zwar müssen nach einer sozialgerichtlichen Entscheidung Bezieher von Arbeitslosengeld II ihr Auto nicht verkaufen,
wenn es sich um ein angemessenes Modell handelt.
Nach einer weiteren aktuellen Entscheidung ist es einem Empfänger von Arbeitslosengeld II allerdings zumutbar,
einen Monat lang mit 245 statt 345 Euro - plus Miete - auszukommen.
Ein angemessenes Auto sei nicht als ein zu verwertender
Vermögensgegenstand zu betrachten,
sondern vielmehr ein notwendiges Verkehrsmittel.
Angemessen sei ein Mittelklassewagen ohne besonderen Luxus mit durchschnittlicher Motorisierung.
Eine starre Wertgrenze gibt es dabei nicht, entschied jüngst das Sozialgericht im niedersächsischen Aurich (S 15 AS 11/05 ER).
Ein arbeitsloser Lagerarbeiter sollte seinen 102 PS starken Skoda Octavia verkaufen.
wenn es sich um ein angemessenes Modell handelt.
Nach einer weiteren aktuellen Entscheidung ist es einem Empfänger von Arbeitslosengeld II allerdings zumutbar,
einen Monat lang mit 245 statt 345 Euro - plus Miete - auszukommen.
Ein angemessenes Auto sei nicht als ein zu verwertender
Vermögensgegenstand zu betrachten,
sondern vielmehr ein notwendiges Verkehrsmittel.
Angemessen sei ein Mittelklassewagen ohne besonderen Luxus mit durchschnittlicher Motorisierung.
Eine starre Wertgrenze gibt es dabei nicht, entschied jüngst das Sozialgericht im niedersächsischen Aurich (S 15 AS 11/05 ER).
Ein arbeitsloser Lagerarbeiter sollte seinen 102 PS starken Skoda Octavia verkaufen.